Rechtsverordnung

Land beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen. Die Verordnung tritt am 17. März 2020 in Kraft.

Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung am Montag (16. März 2020) eine Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Diese gilt sofort und wird das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken.

Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen.  Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wir müssen jetzt weitere Vorkehrungen für den Schutz besonders gefährdeter Gruppen treffen und die medizinische Versorgung ausbauen, damit bei einem zu erwartenden weiteren Anstieg der Fallzahlen die medizinische Versorgung der schwer Erkrankten gewährleistet werden kann.“

Alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einstellen

Kretschmann und Lucha appellierten noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt neben der bereits kommunizierten Schließung mit wenigen Ausnahmen von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Hochschulen auch das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtung jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkhochschulen
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermalbäder, Saunen,
  • Fitnessstudios und sonstige Sportstätten in geschlossenen Räumen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten sowie
  • Prostitutionsstätten.

Alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken sind ab sofort bis auf Weiteres verboten. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Personen mit Anzeichen von Atemwegserkrankungen sowie Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten ist der Zutritt zu all diesen Einrichtungen komplett untersagt.

Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt. Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
  • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist und
  • in geeigneter Weise sichergestellt wird, dass im Falle von Infektionen für einen Zeitraum von jeweils einem Monat mögliche Kontaktpersonen nachverfolgbar bleiben.

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen etc.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot. Für weitere Informationen zu einzelnen Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an die Kommunen bzw. zuständigen Ortspolizeibehörden.

Wichtiger Hinweis:

Mit der Corona-Verordnung der Landesregierung vom 17. März 2020 ist die Verordnung vom 16. März 2020 außer Kraft getreten. Weitere Änderungen folgten. Die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung finden Sie hier:

Aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Weitere Meldungen

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Preisträger im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geehrt

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflege

Rund drei Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege

von links nach rechts: Präsidentin des Prüfungsamtes des Ministeriums der Justiz und für Migration Sintje Leßner, Rektor der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Frank Haarer, Absolventin Greta Maria Pauls, Absolventin Lena Dreher, Prorektor Rainer Hock, Absolventin Annike Greta Schildhauer.
Justiz

143 neue Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Organspendeausweis
Organspende

Anzahl der Organspender leicht gestiegen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Direktorin der Akademie für Politische Bildung Tutzing, Ursula Münch,
Auszeichnung

Otto Kirchheimer-Preis für Professorin Dr. Ursula Münch

Legehennen im Freien (Quelle: dpa).
Vogelgrippe

Aufstallgebot entlang des Rheins von Mannheim bis in die Ortenau

Ein Bio-Bauer bringt mit seinem Traktor und einem Tankwagen als Anhänger, die angefallende Jauche auf einer Wiese aus. (Bild: dpa)
Landwirtschaft

Über 8,5 Millionen Euro für inno­vative Landwirtschaftsprojekte

Öffentliches Gelöbnis der Bundeswehr im Schlosshof in Ludwigsburg
Bundeswehr

Feierliches Gelöbnis der Deutsch-Französischen Brigade

Naturschutzministerin Thekla Walker und Mauro Oliveira Pires, Präsident des staatlichen Chico-Mendes-Institut für Biodiversitätserhalt, haben auf der COP30 in Belém ein Kooperationsabkommen unterzeichnet.
Weltklimakonferenz

Nationalparks vereinbaren Zusammenarbeit in Forschungsfragen

COP 30: Baden-Württemberg und Kalifornien unterzeichnen Klimaabkommen
Weltklimakonferenz

Baden-Württemberg und Kalifornien unterzeichnen Klimaabkommen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) mit den stellvertretenden Institutsleitern des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik Prof. Dr. Steffen Rupp (links) und Prof. Dr. Petra Kluger (rechts)
Wirtschaftsnahe Forschung

Land fördert Projekt Biofabrikation

Bescheidübergabe
Luftverkehr

Land fördert Entwicklung nachhaltiger Flugkraftstoffe

Stuttgart Neckarpark
Flächenmanagement

23 Maßnahmen zur Flächengewinnung gefördert

Bescheidübergabe IPAI
Künstliche Intelligenz

Land investiert 10,3 Millionen Euro am IPAI