Tiergesundheit

Land bei Tierseuchenbekämpfung gut aufgestellt

Schafe stehen in Unterkessbach (Baden-Württemberg) auf einer Wiese. (Foto: © dpa)
Symbolbild

Die Afrikanische Schweinepest und die Blauzungenkrankheit stellen ein hohes Gefahrenpotential für die Tierbestände im Land dar. Baden-Württemberg ist bei der Bekämpfung der Tierseuchen trotz großer Herausforderungen sehr gut aufgestellt und hat die Maßnahmen verstärkt.

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) und die Blauzungenkrankheit stellen ein hohes Gefahrenpotential für die Tierbestände im Land dar. Damit hat sich das Kabinett am Dienstag, 10. September 2024, befasst. „Das Land steht derzeit vor großen Herausforderungen, denn die aktuell kursierenden Tierseuchen können für unsere Tierhaltebetriebe schnell existenzgefährdend werden. Das gilt es mit vereinten Kräften zu verhindern. Aktuell können wir sagen: Baden-Württemberg ist bei der Tierseuchenbekämpfung sehr gut aufgestellt. Alle Beteiligten haben umgehend die notwendigen Schritte unternommen und arbeiten mit hohem personellen und finanziellen Einsatz daran, gegen die Ausbreitung anzukämpfen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.

„Baden-Württemberg ist bei der Tierseuchenbekämpfung sehr gut aufgestellt. Alle Beteiligten haben umgehend die notwendigen Schritte unternommen und arbeiten mit hohem personellen und finanziellen Einsatz daran, gegen die Ausbreitung anzukämpfen.“
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

„Aufgrund des aktuellen Seuchengeschehens haben wir unsere Maßnahmen verstärkt. Zur ASP sind wir in engen Abstimmungen mit unseren benachbarten Ländern, den betroffenen Ressorts innerhalb der Landesregierung, der Landwirtschaft sowie der Jägerschaft. Zudem wurden bereits umfangreiche ASP-Schutzzäune insbesondere an strategischen Punkten nahe den Landesgrenzen zu Hessen sowie Rheinland-Pfalz errichtet. Damit wollen wir eine Migration kranker Tiere verhindern. Mit der Erhöhung des Landeszuschusses für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit wollen wir die Impfabdeckung im Land erhöhen und damit auch die Auswirkungen dieser Tierseuche mindern, die besonders bei Schafen schwere Krankheitserscheinungen und eine hohe Sterblichkeitsquote auslösen kann“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Afrikanische Schweinepest

Am 9. August 2024 wurde der erste – und bisher einzige – ASP-Fall bei einem Wildschwein in Baden-Württemberg amtlich festgestellt. Zuvor gab es bereits zahlreiche Fälle in Hessen und Rheinland-Pfalz. In der nationalen Tierseuchendatenbank sind derzeit im Dreiländereck Hessen / Rheinland-Pfalz / Baden-Württemberg insgesamt 180 ASP-Fälle bei Wildschweinen und Hausschweinen gemeldet. In Baden-Württemberg sind aktuell die gesamten Gebiete der Stadt Mannheim sowie einzelner Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis als „infizierte Zone“ (Sperrzone II) gelistet. Darüber hinaus befinden sich alle Gebiete der Stadt Heidelberg sowie weitere Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis innerhalb der „Pufferzone“ (Sperrzone I).

„Unser wichtigstes Ziel ist es, die Ausbreitung der ASP zu verhindern und vor allem die Seuche von den schweinehaltenden Betrieben fernzuhalten. Denn ein Ausbruch kann fatale Folgen haben. Mein besonderer Dank gilt daher allen Beteiligten, die bislang sehr erfolgreich an der Eindämmung mitwirken“, betonte Kretschmann.

„Um das Seuchengeschehen weiter einzudämmen, kommt es insbesondere auf das Monitoring an. Daher steht die zielgerichtete Fallwildsuche im Fokus. Um diese Suche schnell und effizient zu gestalten, setzen wir die bewährten Suchhunde- und Drohnenteams des Training Centers Retten und Helfen aus Mosbach ein, die das eingerichtete Suchgebiet systematisch nach möglichen Kadavern absuchen“, so Minister Peter Hauk. Im Rahmen des präventiven landesweiten ASP-Monitorings bei Risikotieren sowie stichprobenhaft erlegten Wildschweinen wurden im gesamten Jahr 2024 bisher insgesamt 476 Risikotiere (darunter auch Proben von Fallwild und Unfallwild) und 3.714 gesund erlegte Wildschweine virologisch untersucht.

Baden-Württemberg hatte bereits frühzeitig Vorkehrungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest getroffen. 2018 hatte die Landesregierung einen breit angelegten Maßnahmenkatalog des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) zur Prävention, Früherkennung und Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen beschlossen. Dieser Maßnahmenplan wurde konsequent umgesetzt.

Beispielhaft sind die Einrichtung von landesweit flächendeckend 220 Verwahrstellen zur Entsorgung von Wildscheinkadavern sowie die Ausbildung von nahezu 300 Suchhundeteams durch das Training Center Retten und Helfen in Mosbach. Die Hunde sind auf die Suche von Wildschweinkadavern spezialisiert und zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest unverzichtbar. Hier hat Baden-Württemberg bundesweit Maßstäbe gesetzt. Einen besonders wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest leisten die Jägerinnen und Jäger. So konnten trotz intensiver Suche aktuell keine weiteren mit ASP-infizierten Tiere in Baden-Württemberg gefunden wurden.

Blauzungenkrankheit

Seit der ersten amtlichen Feststellung am 8. August 2024 im Rems-Murr-Kreis hat sich die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 (BTV-3) nahezu im ganzen Land ausgebreitet. Bis zum 9. September 2024 wurde BTV-3 in den allermeisten Landkreisen in insgesamt 468 Betrieben festgestellt.

BTV-3-Infektionen betreffen vor allem Rinder und Schafe. In den betroffenen Beständen erkrankten bisher ca. drei Prozent der Rinder und zwei Prozent der Schafe. Bei Schafen verlaufen die Infektionen deutlich schwerer und es verendeten mehr als ein Viertel der erkrankten Tiere. Bei Rindern verendeten dagegen nur rund drei Prozent der erkrankten Tiere. Die Impfung mit inaktivierten BTV-3-Impfstoffen ist die einzige wirksame Maßnahme, um Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen. Es handelt sich um eine freiwillige Impfung.

Seit Juni dieses Jahres gibt es einen BTV-3-Impfstoff, der auf der Grundlage einer Eilverordnung des Bundes angewendet werden kann. Zwar kann es auch mit einer Impfung zu Krankheitsfällen kommen, dann aber insgesamt mit milderem Verlauf und deutlich weniger Todesfällen.

„Es ist gut, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium mit seiner Eilverordnung schnell und unbürokratisch gehandelt hat. Die Impfstoffe wirken und ich kann nur an alle Tierhalterinnen und Tierhalter appellieren, ihre Tiere impfen zu lassen. Das Land greift ihnen dabei unter die Arme und bezuschusst die Impfung“, so der Ministerpräsident.

„Wir unterstützen die Schafhalter mit dem Ziel, eine möglichst hohe Impfabdeckung zu erreichen. Das Land wird deshalb seine bisherige Unterstützung der BTV-3-Imfpung von 0,90 Euro auf 1,40 Euro pro Impfung erhöhen. Der einzige Weg, Tierleid zu vermindern und die Ausbreitung der Krankheit einzudämmen, ist die Impfung“, betonte Minister Peter Hauk.

Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP

  • Im Rahmen des ASP-Leitungsstabes unter Leitung von Ministerialdirektorin Isabel Kling stimmen sich die betroffenen Verwaltungsbehörden, die Task Force Tierseuchenbekämpfung TSN-Landeszentrale sowie ForstBW regelmäßig eng ab. Das ASP-Kompetenzteam und das TCRH in Mosbach unterstützen die Arbeit; außerdem sind die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, die Bundeswehr, das Technische Hilfswerk sowie die Autobahn GmbH eingebunden.
  • Eine intensive Abstimmung mit den berührten Ministerien erfolgt im Rahmen einer interministeriellen Arbeitsgruppe.
  • Das MLR steht in engem Kontakt und Austausch mit der Jägerschaft, die unmittelbar nach Auftreten des ersten ASP-Falles in Hessen aufgefordert wurde, ihre Anstrengungen zur Reduktion der Schwarzwildpopulation zu erhöhen. Es finden zahlreiche Informationsveranstaltungen unter Beteiligung der unteren Jagd- und Forstbehörden statt zur Erhebung von Hotspots der Wildschweinverbreitung und weiteren Prädilektionsstellen, welche für die risikoorientierte Kadaversuche benötigt werden.
  • Das MLR steht in engem Kontakt und Austausch mit der Landwirtschaft. Die einschlägigen Verbände und Organisationen der Landwirtschaft unterstützen bei der Vorbeugung einer Einschleppung dieser Seuche nach Baden-Württemberg und in die baden-württembergischen Schweinehaltungen, insbesondere im Hinblick auf Maßnahmen zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheit in Schweinehaltungen, beim Transport und dem Zukauf von Schweinen sowie hinsichtlich eines Risikos beim Zukauf von Einzelfuttermitteln wie Getreide und von Stroh.
  • Schweinehaltungsbetriebe können sich kostenlos zu den Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tiergesundheitsdienste der Tierseuchenkasse BW im Auftrag des Landes beraten lassen. Landwirte können labordiagnostische Abklärungsuntersuchungen unklarer Erkrankungs- oder Todesfälle kostenfrei an den Landesuntersuchungseinrichtungen durchführen lassen.
  • In den Restriktionsgebieten wurden zusätzliche Biosicherheitskontrollen in schweinehaltenden Betrieben veranlasst sowie die unteren Tiergesundheitsbehörden gebeten, die Betriebe im Hinblick auf die erhöhten Biosicherheitsanforderungen an schweinehaltende Betriebe als Voraussetzung für Verbringungsregelungen aus Sperrzonen zu informieren.
  • Intensive Kadaversuche in den Restriktionsgebieten in Baden-Württemberg

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