Medien

Kabinett beschließt Medienpaket

Die Landesregierung hat ein Medienpaket zur Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und des Jugendmedienschutzes in drei Staatsvertragsentwürfen beschlossen.

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Blick in den Regieraum in einem Fernsehsender.
Symbolbild

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll moderner, schlanker und digitaler aufgestellt und seine angemessene Finanzierung für die Zukunft gesichert werden. Kinder und Jugendliche sollen stärker vor den wachsenden Gefahren unangemessener Inhalte in digitalen Medien geschützt werden. Das sind die zentralen Ziele des Medienpakets, welches das Kabinett am Dienstag, 21. Januar 2025, in drei Staatsvertragsentwürfen beschlossen hat.

Moderner, schlanker und digitaler – „Mehr Klasse statt Masse“

Der Entwurf des Reform-Staatsvertrages enthält ein Maßnahmenbündel zur Stärkung des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei gleichzeitiger Reduzierung des Umfangs an Hörfunkprogrammen und Spartenkanälen. Daneben werden unter anderem die Vorgaben zur Presseähnlichkeit der Angebote der Anstalten nachgeschärft.

Nur mit einem zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk können wir seine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung auch in Zukunft sichern.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

„Der Bedarf an Qualitätsjournalismus war nie so groß wie aktuell. Die Meinungsbildung darf nicht einigen wenigen globalen Plattformen überlassen werden. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss ein Gegengewicht dazu sein. Hierzu braucht es höchste Standards an Quellen, Recherche und Aufbereitung von Informationen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss dieses Qualitätsversprechen Tag für Tag aufs Neue einlösen. Der Reform-Staatsvertrag verfolgt daher das Ziel, ihn in seinen Stärken zu stärken und das Gesamtsystem schlanker und effizienter zu machen. Nur mit einem zeitgemäßen öffentlich-rechtlichen Rundfunk können wir seine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung auch in Zukunft sichern“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Angemessene Finanzierung – vereinfachtes Verfahren für die Zukunft

Das Kabinett beschloss darüber hinaus den Entwurf zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages, der mit der Einführung eines Widerspruchsmodells einen Systemwechsel ab 2027 auf der Basis des Rundfunkbeitrages in der Höhe von 18,36 Euro vorsieht. Dabei soll zukünftig der Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) zur Anpassung des Rundfunkbeitrags unmittelbar in Bestandskraft erwachsen, wenn nicht ein staatsvertraglich bestimmtes Quorum aus dem Länderkreis diesem Vorschlag widerspricht. Die Quoren werden dabei in Abhängigkeit von der Höhe der Beitragserhöhung gestaffelt.

Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet sagte: „Der Rundfunkbeitrag darf nicht zum politischen Spielball werden. Gleichzeitig darf es nicht die Regel werden, dass das Bundesverfassungsgericht den Beitrag festlegt. Daher braucht es einen neuen Mechanismus, um das Verfahren insgesamt resilienter zu machen. Mit dem Widerspruchsmodell wollen wir Klarheit, Stabilität und Planungssicherheit schaffen. Die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts von ARD und ZDF bereits im November hat die Beratungen hierzu im Länderkreis erheblich erschwert. Ich gehe daher davon aus, dass die Anstalten bei ihren weiteren Schritten in diesem Verfahren die Beschlusslage im Länderkreis in ihre Überlegungen einbeziehen werden.“

Stärkung des Kinder- und Jugendmedienschutzes

Des Weiteren stimmte das Kabinett dem Entwurf des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages zu, mit dem eine grundlegende Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrages umgesetzt werden soll. Der Staatsvertrag sieht Änderungen im technischen Jugendmedienschutz vor und setzt im Bereich der Betriebssysteme von mobilen Endgeräten wie Smartphones und Tablets an. Anbieter von Betriebssystemen für mobile Endgeräte müssen künftig eine Möglichkeit schaffen, in den Einstellungen der Geräte auf einfache und leicht zugängliche Weise eine Jugendschutzfunktion zu aktivieren. Das dort jeweils eingestellte Alter wird mit der Alterskennzeichnung in der App abgeglichen und die App ist auf dem Endgerät nur nutzbar, wenn sie mit dem eingestellten Alter übereinstimmt. Zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung, insbesondere bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, werden daneben die Befugnisse der Landesmedienanstalten erweitert.

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz muss besser werden. Es darf nicht sein, dass wir im digitalen Raum unsere Jüngsten schutzlos der Flut an Desinformation und Hass überlassen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Der Ministerpräsident betonte: „Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz muss besser werden. Es darf nicht sein, dass wir im digitalen Raum unsere Jüngsten schutzlos der Flut an Desinformation und Hass überlassen. Die Ankündigungen aus den USA, Schutzmaßnahmen zurückzufahren, lassen daher Schlimmes befürchten. Die Zahlen zur Desinformation und Beleidigungen im Netz sind dramatisch. Umso mehr brauchen wir hier eine zeitgemäße Regulierung, wie wir sie mit dem Staatsvertrag nun angehen.“

Weiteres Vorgehen

Das Staatsvertragspaket wird nun dem Landtag von Baden-Württemberg zugeleitet. Die Unterzeichnung der Staatsverträge durch den Ministerpräsidenten ist für März 2025 vorgesehen. Während das neue Finanzierungsmodell rückwirkend zum 1. Januar 2025 gelten soll, ist ein Inkrafttreten der beiden weiteren Staatsverträge für Dezember 2025 geplant.

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