Ministerpräsident Winfried Kretschmann lehnt die geplante Grundgesetzänderung, um in den Kultusbereich der Länder eingreifen zu können, ab. Die Erfahrung lehre doch, dass die Dinge vom Bund keineswegs kompetenter oder schneller geregelt werden. Er fordert, dass der Bund die Milliarden für den Digitalisierungspakt rechtssicher ohne Grundgesetzänderung den Ländern zur Verfügung stellt.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht in der Grundgesetzänderung Artikel 104c einen gravierenden Eingriff in Hoheit von Länder und Kommunen. Das wird Baden-Württemberg nicht mittragen.
„Den Bildungsbereich besser auszustatten ist absolut notwendig. Aber der Weg ist falsch. Die jetzt bekannt gewordene Einigung zwischen Bundesregierung, Regierungsfraktionen und Fraktion der Grünen und FDP im Deutschen Bundestag ist ein noch gravierenderer Eingriff in die Hoheit der Länder und Kommunen, als das, was sich bislang angebahnt hatte. Wir werden diese Pläne im Bundesrat ablehnen und mit diesem Ansinnen auch auf andere Länder zugehen. Hier wird die gute Ordnung der Dinge, so wie die Väter des Grundgesetzes die föderale Struktur bestimmt haben, ausgehöhlt zugunsten eines zentralistischen Ansatzes und einer unnötigen Bündelung von Zuständigkeiten beim Bund“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
„Hier wird in den Kernbereich der Länder nämlich den Kultusbereich eingegriffen, ohne dass der Bund über die fachliche Kompetenz und die genauen Kenntnisse vor Ort verfügt. Die Erfahrung lehrt doch, dass die Dinge vom Bund keineswegs kompetenter oder schneller geregelt werden, man denke an zentrale Institutionen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Bundeseisenbahnamt oder das Kraftfahrzeugbundesamt. Wir haben wiederholt auf die schnelle und rechtssichere Möglichkeit hingewiesen, die Bundesmittel den Ländern auf Grundlage des aktuellen Grundgesetzes zur Verfügung zu stellen. Stattdessen stehen die Milliarden des Digitalisierungspaktes seit zwei Jahren im Schaufenster und fehlen schmerzlich vor Ort.“