Corona-Maßnahmen

Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Familie beim Einkaufen im Supermarkt mit FFP2-Masken

Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
    • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
    • 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
  • Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.

Infektionsschutzgesetz passt nicht zur aktuellen Lage

„Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die Pandemie ist mitnichten vorbei. Und mitten in diese erneute Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gibt. Wir haben deshalb entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach der 3G- beziehungsweise 2G+-Regel bis zum 2. April zu verlängern, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.“

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Obdachloser schläft auf dem Boden. (Bild: © dpa)
Soziales

Bei Kälte Hilfe anbieten und Leben retten

Storzhof in Zimmern ob Rottweil-Flözlingen
Denkmalschutz

Wohnen im Kulturdenkmal

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 18. November 2025

Euro-Banknoten und -Münzen
Haushalt

Regierungsentwurf für den Nachtragshaushalt verabschiedet

Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
Geburtshilfe

Land fördert weitere Hebammenkreißsäle

Eine Frau schaut aus einem Fenster.
Gewalthilfegesetz

Erstes Frauen- und Kinderschutzhaus im Kreis Emmendingen

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Wirtschaft

Abbau von Hindernissen im Binnenmarkt

Gruppenbild mit Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut vor dem Kapitol in Washington D.C.
Delegationsreise

Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in den USA

Preis für gute Verwaltung 2025
Verwaltungsmodernisierung

Land erhält Preis für gute Verwaltung

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Preisträger im Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ geehrt

Eine Altenpflegerin spricht mit Senioren in einer Pflege-Wohngemeinschaft für Demenzkranke.
Pflege

Rund drei Millionen Euro für das Innovationsprogramm Pflege

Neubau Cyber Valley Tübingen
Forschung

Neubau Cyber Valley I an der Universität Tübingen eröffnet

von links nach rechts: Präsidentin des Prüfungsamtes des Ministeriums der Justiz und für Migration Sintje Leßner, Rektor der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen Frank Haarer, Absolventin Greta Maria Pauls, Absolventin Lena Dreher, Prorektor Rainer Hock, Absolventin Annike Greta Schildhauer.
Justiz

143 neue Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger

Organspendeausweis
Organspende

Anzahl der Organspender leicht gestiegen

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Sicherheit

Gesetz zum Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung