Corona-Maßnahmen

Geänderte Corona-Verordnung ab 19. März 2022

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Familie beim Einkaufen im Supermarkt mit FFP2-Masken

Ab Samstag, 19. März 2022, gilt in Baden-Württemberg eine geänderte Corona-Verordnung. Das Land nutzt die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregel. Damit bleiben die Maskenpflicht in Innenräumen sowie Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen zunächst bestehen.

Das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes fährt die bisherigen Corona-Maßnahmen auf wenige Basismaßnahmen zurück. Mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen nutzt das Land die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel, die zumindest bis zum 2. April 2022 ergänzende Schutzmaßnahmen ermöglicht. Entsprechend hat das Land die Corona-Verordnung grundlegend überarbeitet. Die Verordnung wurde am Freitag, 18. März 2022, verkündet und tritt am Samstag, 19. März 2022, in Kraft.

Wesentliche Punkte der neuen Verordnung

  • Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt.
  • Kapazitätsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen sind ab 19. März 2022 ebenfalls nicht mehr Teil der Verordnung (da im künftigen IfSG nicht mehr vorgesehen).
  • Die allgemeine Maskenpflicht bleibt auf Grundlage der Übergangsfrist bis 2. April 2022 bestehen: Das gilt insbesondere für die FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen über 18 Jahre. Im Freien reicht eine medizinische Maske, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Auch an Schulen gilt weiterhin die Maskenpflicht.
  • Ebenfalls Teil der Übergangsregel sind weiterhin Test(nachweis)pflichten, das heißt:
    • unverändert 3G bei öffentlichen Veranstaltungen, beim Betrieb von Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen, bei Angeboten außerschulischer und beruflicher Bildung, in der Gastronomie und Beherbergung sowie bei körpernahen Dienstleistungen und so weiter
    • 2G mit zusätzlichem Test in Diskotheken, Clubs.
  • Auch die Regeln betreffend die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben – wie gehabt – bestehen (zum Beispiel bei öffentlichen Veranstaltungen und in Diskotheken und Clubs).
  • Die Testpflicht an Schulen (zwei Mal pro Woche), in Krankenhäusern oder in Pflegeeinrichtungen wird fortgeführt. Die allgemeine Abstandsempfehlung (1,5 Meter) bleibt erhalten.

Infektionsschutzgesetz passt nicht zur aktuellen Lage

„Das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes passt nicht zur derzeitigen Corona-Lage“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Ja, das Virus hat sein Gesicht verändert. Aber die Pandemie ist mitnichten vorbei. Und mitten in diese erneute Welle kommt jetzt ein neues Infektionsschutzgesetz, das fast keine grundlegenden Schutzmaßnahmen mehr vorsieht, und das den Ländern einen völlig unzureichenden Instrumentenkasten an die Hand gibt. Wir haben deshalb entschieden, die Maskenpflicht und die geltenden Zugangsbeschränkungen nach der 3G- beziehungsweise 2G+-Regel bis zum 2. April zu verlängern, um zumindest die aktuelle Welle möglichst schnell zu brechen.“

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 19. März 2022) (PDF)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Gänsmarkt in Bad Mergentheim
Städtebauförderung

15 Millionen Euro für soziale Integration

Termin Satellitenkommunikation Berlin
Digitalisierung

Unabhängige Satellitenkom­munikation in Europa stärken

Stuttgart: Autos und Lastwagen fahren an der Luft-Messstation für Feinstaub und Stickoxide am Neckartor vorbei. (Foto: © dpa)
Luftreinhaltung

Luftfiltersäulen am Neckartor werden abgebaut

Isolierte Rohre sind in einer Jet Fuel Synthese-Anlage in einem Container zu sehen.
Verkehr

Aktionsplan reFuels vorgelegt

Ernährung

Neuer Auftritt für Landesinitiative BEKI

Eine Trachtengruppe beim Landesfestumzug der Heimattage 2018 in Waldkirch (Bild: © picture alliance/Achim Keller/dpa).
Kunst und Kultur

Heimatmedaille Baden-Württemberg 2025 verliehen

Drei Männer begutachten ein Medikalvlies. (Bild: © obs/Freudenberg & Co. KG)
Innovation

Land fördert Prototypen für innovative Technologien

Ein Zug des Typs FLIRT des Zugbetreibers Go-Ahead steht am Stuttgarter Hauptbahnhof. (Foto: dpa)
Gleichstellung

Frauen haben weniger Freiheit in der Mobilität als Männer

Gruppenbild bei der IAA Mobility 2025 in München
Automesse

Kretschmann besucht IAA Mobility in München

Rucksack wird auf die Gepäckablage über einen Sitz gelegt.
Wandern

Neue Wanderroute über den Metzinger Weinberg

Ein Ingenieur der Porsche AG vermisst für die Digitalisierung einen Panamera (Bild: © dpa).
Automobilwirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert EU-Politik

Die Echaz in Betzingen
Klimawandelanpassung

Kosten infolge der Erderwärmung steigen

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Wirtschaft

Änderung des Lieferkettengesetzes

Ein Elektroauto des Typs Tesla S lädt in Stuttgart an einer Stromtankstelle. (Foto: © dpa)
Automobilwirtschaft

EU soll bei EU-Flotten-Dekarbonisierung auf Innovation setzen

Flugzeuge auf dem Flugfeld des Flughafens Karlsruhe/Baden-Baden. (Bild: dpa)
Luftverkehr

Land verbessert Situation für Fluggäste in Karlsruhe