Erneuerbare Energien

Erste Ergebnisse zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild: Schafe grasen neben einem großen Feld mit Solaranlagen. (Bild: Julian Stratenschulte / dpa)

Die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien hat erste Ergebnisse vorgelegt. Ziel ist, bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens doppelt so schnell zu werden. Erste Maßnahmen führen zu einer Planungsbeschleunigung von bis zu zwei Jahren, weitere Maßnahmen folgen.

Das Kabinett befasste sich in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 mit dem Stand der Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die Ende Oktober dieses Jahres ins Leben gerufene Task Force ist ein wichtiges Instrument zur Realisierung der Klimawende in Baden-Württemberg. „Wir müssen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren mindestens doppelt so schnell werden, deshalb beschleunigen wir die Energiewende auch mit disruptiven Maßnahmen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Er äußerte sich zufrieden darüber, dass bereits fünf konkrete Maßnahmen umgesetzt oder umgehend angegangen werden, die für mehr Flächen für Windkraft- und Freiflächen-Photovoltaik(PV)-Anlagen sowie für eine zeitliche Straffung der Genehmigungsverfahren sorgen. Sie seien allerdings nur ein erster Schritt.

Insgesamt hat das Lenkungsgremium der Task Force 57 Arbeitsaufträge herauskristallisiert und priorisiert, die mehr Druck und Tempo bewirken sollen, berichtete Umweltministerin Thekla Walker im Ministerrat.

Digitalisierung soll Genehmigungsverfahren beschleunigen

Zur Straffung der Genehmigungsverfahren für Windenenergieanlagen sollen Antragsunterlagen, Gutachten für die Prüfung und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange künftig durchweg digital vorgehalten werden. In einem weiteren Schritt wird anschließend das gesamte Verfahren digitalisiert.

Das Überprüfen der Vollständigkeit von Antragsunterlagen soll künftig binnen eines Monats erfolgen. Den Regierungspräsidien soll stärker als bisher eine Steuerungsfunktion im gesamten Genehmigungsprozess zukommen. Ein Monitoring-System wird die Einhaltung der Verfahrensdauern überwachen.

Eine Zeitersparnis werde auch das Abschaffen des Widerspruchsverfahrens bringen, so der Ministerpräsident. „Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führt zu einer früheren Bestandskraft der Genehmigung.“

Klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2040

Umweltministerin Thekla Walker sagte: „Unser Ziel ist ein klimaneutrales Baden-Württemberg bis 2040; der Energiewende kommt dabei eine entscheidende Rolle zu. Die vier Arbeitsgruppen der Task Force hinterfragen alles, sie stellen alles auf den Kopf. Sie haben geliefert und erste konstruktive Vorschläge vorgelegt, wie Hemmnisse beim Ausbau der regenerativen Energien abgebaut werden können – sowohl beim Bereitstellen von Flächen als auch bei den Genehmigungsverfahren.“ Bei Maßnahmen, die von den Arbeitsgruppen mittels eigener Instrumente als nicht umsetzbar eingestuft werden – sei es aus rechtlichen oder sonstigen Gründen, behält sich der Vorsitzende des Lenkungsgremiums eine Zweitprüfung vor, für die er externen Sachverstand hinzuziehen wird.

Beschleunigung der Genehmigungsverfahren – Mehr Flächen für Freiflächen-Photovoltaik und Windkraftanlagen

In bisher zwölf Sitzungen haben vier Arbeitsgruppen eine Vielzahl von Maßnahmen erarbeitet. Folgende fünf Vorschläge werden nun vorrangig bearbeitet:

  1. Durch einen gestrafften Genehmigungsprozess soll eine Zeitersparnis um bis zu 50 Prozent erreicht werden – vom Einreichen der Unterlagen bis zur vollständigen Genehmigung. Das Überprüfen der Vollständigkeit von Antragsunterlagen soll künftig binnen eines Monats erfolgen. Den Regierungspräsidien soll stärker als bisher eine Steuerungsfunktion im gesamten Genehmigungsprozess zukommen. Dafür soll ein transparentes Monitoring-System etabliert werden: Jeder eingehende Antrag soll demnach beim Regierungspräsidium erfasst und der Verfahrensfortschritt nachverfolgbar dokumentiert und überwacht werden. Die Ergebnisse des Monitorings sollen mit einem verwaltungsinternen Dashboard visualisiert werden. Mitarbeitende der Genehmigungsbehörden und Projektierer erarbeiten Vorschläge zur Standardisierung von Antragsunterlagen und Genehmigungen. Eine weitere Unterarbeitsgruppe erarbeitet konkrete Vorschläge zur Digitalisierung insbesondere des Monitorings und der Bereitstellung von Unterlagen.
  2. Eine Zeitersparnis soll auch das Abschaffen des Widerspruchsverfahrens bringen, das in den weitaus meisten Fällen funktionslos ist. Die damit verbundene zusätzliche Belastung des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) soll ausgeglichen werden, etwa durch Schaffen weiterer Stellen oder eines Spruchkörpers, damit es beim VGH zu keiner Verzögerung des gerichtlichen Verfahrens und in der Folge des Gesamtverfahrens kommt. Der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren führt zu einer früheren Bestandskraft der Genehmigung.
  3. Als ein erstes Ergebnis hat ForstBW fünf Flächen identifiziert, auf denen künftig bis zu 90 neue Windräder gebaut werden sollen. Diese Flächen wurden noch im Oktober in einem Angebotsverfahren veröffentlicht. Dabei geht es um Flächen von insgesamt 1.870 Hektar.
  4. Neben der Vergabeoffensive im Staatswald sollen auch die Landschaftsschutzgebiete für den Bau von Anlagen geöffnet werden. Dafür bedarf es einer Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – entweder durch Einfügen einer generellen Ausnahme oder einer Länderöffnungsklausel. Noch in dieser Woche wird sich das Umweltministerium dafür bei der neuen Bundesregierung mit konkreten Formulierungsvorschlägen zur Gesetzesänderung einsetzen.
    Außerdem arbeitet die Task Force bereits an einem Fachkonzept, um das Instrument der artenschutzrechtlichen Ausnahme zu stärken. Ziel ist, dass künftig auch vermehrt in Bereichen Windkraftanlagen errichtet werden können, in denen sich Konflikte mit dem Artenschutz nicht vermeiden lassen. Entscheidend bleibt, dass die Populationen windenergiesensibler Arten – wie etwa des Rotmilans – als solche nicht gefährdet werden.
  5. Das im novellierten Klimaschutzgesetz festgehaltene Zwei-Prozent-Flächenziel soll so schnell wie möglich umgesetzt werden. Im Rahmen einer vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen eingebrachten und gemeinsam mit den Regionalverbänden initiierten regionalen Planungsoffensive werden die Grundvoraussetzungen für eine beschleunigte Planaufstellung identifiziert und zeitnah geschaffen. Ziel sind stabile Rahmenbedingungen für den Planungsprozess durch Abstimmung und Choreographie der begleitenden Maßnahmen. Gemeinsam mit einer akzeptanzstiftenden Bürgerbeteiligung soll die Planungszeit halbiert werden.

Ressortübergreifende Task Force

Die ressortübergreifende Task Force besteht aus einem Lenkungsgremium unter Leitung des Chefs der Staatskanzlei und stellvertretender Leitung des Amtschefs des Umweltministeriums. Weitere Mitglieder sind die Amtschefin und die Amtschefs von Finanz-, Innen-, Justizministerium, Ministerium Ländlicher Raum, Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie Verkehrsministerium sowie die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft. Als ständige Beraterinnen und Berater sind Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände sowie der Regierungspräsidien hinzugezogen.

Bisher wurden folgende vier Arbeitsgruppen (AG) eingerichtet: AG Organisationsstruktur (Federführung Umweltministerium/Innenministerium), AG Natur- und Artenschutz (Federführung Umweltministerium), AG Vergabeoffensive/Staatswald, Federführung Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz), AG Planungsrecht/Landesentwicklung (Federführung Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen).

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Energie

Weitere Meldungen

Remstaler Powerfrauen
Landwirtschaft

Tag der Landfrauen auf der Oberschwabenschau

Zwei Radfahrer:innen fahren einen Weg an einem Fluss entlang.
Radverkehr

Neuer Radweg verbindet Ehingen und Altsteußlingen

Gruppenbild der Mitglieder der Sportministerkonferenz
Sport

52. Sportministerkonferenz in Heidelberg

Eine Hand hält am 18.04.2016 an einer Tankstelle in Tübingen (Baden-Württemberg) einen Tankstutzen.
Verbraucherschutz

Transparentere Kraftstoffpreise gefordert

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

Neue Kandidaten für Frühphasenförderung ausgewählt

v.l.: Frank Bonath MdL, Martina Braun MdL, Ministerin Nicole Razavi MdL, Oberbürgermeister der Stadt Villingen-Schwenningen Jürgen Roth, Guido Wolf MdL
Denkmalförderung

Scheckübergabe der zweiten Tranche Denkmalförderung 2025

Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
Migration

Europäische Asylreform muss echte Wirkung zeigen

von links nach rechts: Jo De Boeck, imec Chief Strategy Officer; Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut; Ministerpräsident Winfried Kretschmann; Luc Van den hove, President and Chief Executive Officer of imec und Bart Plackle, imec Vice-President Automotive
Innovation

Imec eröffnet Niederlassung für Chiplet-Entwicklung in Heilbronn

Ein Schüler schreibt im Unterricht einen Text in sein Heft (Bild: © dpa).
Bildungsstudien

Baden-Württemberg in der Spitzen­gruppe beim IQB-Bildungstrend

Ländlicher Raum
Flurneuordnung

Land fördert Modernisierung des ländlichen Wegenetzes

Wirtschaft

Folge 2 des Wirtschaftspodcasts „Löwenherz“

Kuhweide mit Kühen
Tiergesundheit

Einschränkungen für Tiertransporte durch Blauzungenkrankheit

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Digitalisierung

Bürger müssen Daten nur noch einmal angeben

Kinderkrippe Höchenschwand
Städtebauförderung

Städtebaumaßnahmen erfolgreich abgeschlossen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 14. Oktober 2025