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Baden-Württemberg wird noch sicherer

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Zwei Polizisten gehen durch einen Park in Stuttgart. (Foto: dpa)

Mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und den notwendigen rechtlichen Befugnissen stärkt die Landesregierung die Polizei. Sie tut alles, um den Menschen im Land das höchste Maß an Sicherheit zu bieten. Das vom Ministerrat beschlossene Polizeigesetz wird nun in den Landtag eingebracht.

Der Ministerrat hat der von Innenminister Thomas Strobl eingebrachten Änderung des Polizeigesetzes zugestimmt. Damit wird das Polizeigesetz um weitere Befugnisse ergänzt und gleichzeitig an datenschutzrechtliche Vorgaben der Europäischen Union (EU) sowie an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes angepasst. Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie für die Polizei in Baden-Württemberg und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften kann damit nun in den Landtag eingebracht werden.

„Diese Landesregierung, allen voran der Innenminister, wir arbeiten jeden Tag daran, unser Land noch sicherer zu machen. So haben wir heute Morgen im Kabinett Änderungen am Polizeigesetz auf den Weg gebracht mit denen viele Dinge neu geregelt werden, die praktisch relevant sind. Ich bin froh, dass dieses Verfahren nun auf der Zielgeraden ist und wir einen guten Kompromiss erzielt haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Mehr Personal, bestmögliche Ausstattung und notwendige rechtliche Befugnisse für die Polizei

„Die Menschen in Baden-Württemberg leben sicher und sie dürfen sich auch sicher fühlen. Mit mehr Personal, bestmöglicher Ausstattung und effektiven rechtlichen Befugnissen für unsere Polizistinnen und Polizisten machen wir unser Land noch sicherer. Das heute im Kabinett behandelte Gesetz ist praktisch ein Mehr-Sicherheit-für-BW-Gesetz. Damit wird der Einsatz von Bodycams auch in Wohnungen und Geschäftsräumen möglich. Zudem soll eine Grundlage für Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, geschaffen werden. Darüber hinaus werden das EU-Datenschutzrecht und Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts auf Landesebene umgesetzt“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl.

„Endlich wird der Einsatz der Bodycam auch in geschlossenen Räumen und Wohnungen möglich sein. So schützen wir unsere Beamtinnen und Beamten noch besser vor Angriffen, so schützen wir aber auch Frauen und Kinder besser vor häuslicher Gewalt. Ich habe vergangene Woche im Innenausschuss die Evaluation nach einem Jahr Bodycam im Land vorgestellt. Die wichtigste Erkenntnis: Rund 30 Prozent aller Angriffe auf unsere Polizistinnen und Polizisten finden in Betriebsräumen und Wohnungen statt. Die Beamten müssen also gerade dann die Bodycam ausschalten, wenn sie sie zu ihrem Schutz brauchen würden. Die neue Befugnis, Personenkontrollen bei Großveranstaltungen und Ansammlungen durchzuführen, die ein besonderes Gefährdungsrisiko aufweisen, ist zum Beispiel bei Hochrisikofußballspielen ein wichtiges Mittel, um mögliche Straftäter aus ihrer Anonymität zu holen und auf diese Weise Straftaten zu verhindern“, erklärte Strobl.

Polizeirecht wird an EU-Richtlinie angepasst

Der Gesetzentwurf dient zudem der Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz. „Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf passen wir nun das Polizeirecht an die Vorgaben der Richtlinie an“, so der Innenminister.

Änderungsbedarf für das Polizeigesetz ergibt sich auch durch zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Ein Urteil befasst sich mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim Einsatz von heimlichen Überwachungsmaßnahmen. Das andere Urteil betrifft den Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme.

Darüber hinaus sind folgende Änderungen enthalten:

  • eine ausdrückliche Regelung zur Durchführung von Gefährderansprachen und -anschreiben sowie Gefährdetenansprachen,
  • eine Regelung, die eine Speicherung von Notrufen sowie weiterer Anrufe auf bestimmte Telefonnummern ermöglicht,
  • eine Vorschrift zum polizeilichen Datenabgleich zum Zweck der Durchführung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen bei Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit öffentlichen Liegenschaften sowie
  • eine Regelung, um Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern bei gefahrgeneigten Vollstreckungsmaßnahmen zu ermöglichen, vorab Informationen über die Schuldnerin oder den Schuldner bei der zuständigen Polizeidienststelle einzuholen.

Gesetz noch vor den Sommerferien im Landtag

Die betroffenen Verbände und Organisationen wurden bereits angehört. Sie hatten sechs Wochen Zeit, sich zu äußern. Einige haben davon Gebrauch gemacht, darunter die kommunalen Landesverbände, betroffene Polizeigewerkschaften sowie Anwalts- und Richtervereinigungen. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat sich zu dem Gesetzentwurf geäußert. Alle Stellungnahmen wurden sorgfältig ausgewertet und notwendige Anpassungen vorgenommen.

„Nun können wir das Gesetz noch vor den Sommerferien dem Landtag zur Beratung übermitteln. Seitens der Regierung steht einer schnellen Verabschiedung nichts mehr im Wege“, so Ministerpräsident Kretschmann abschließend.

Polizei Baden-Württemberg

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