Corona-Verordnung

Anpassung des Stufensystems der Corona-Verordnung

Zum 28. Januar 2022 gilt in Baden-Württemberg wieder das Stufensystem der Corona-Verordnung. Aufgrund der aktuellen Lage gelten dann die teilweise angepassten Regelungen der Alarmstufe I. Zudem führt das Land eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr ein.

Das Land setzt, wie angekündigt, das Stufensystem mit Anpassungen wieder in Kraft. Die neue Corona-Verordnung des Landes gilt ab Freitag, 28. Januar 2022. Die Landesregierung berücksichtigt in der neuen Verordnung sowohl die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz (PDF) sowie die veränderte Lage durch die Omikron-Variante.

Die Omikron-Variante führt einerseits zu Rekordzahlen bei der Sieben-Tage-Inzidenz, die zuletzt sprunghaft angestiegen ist. Andererseits kann nach derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, dass der Anteil schwerwiegender Verläufe bei Omikron im Vergleich zu der Delta-Variante niedriger sein wird. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen kann eine erneut starke Belastung des Gesundheitssystems aber nicht ausgeschlossen werden.

Abweichend von der bisherigen Regelung wird daher die Alarmstufe II mit den erheblichen Schutzmaßnahmen und Grundrechtseingriffen nur ausgelöst, wenn die maßgeblichen Schwellenwerte der 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (6,0) und die Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinen und Patienten (AIB) (490) beide erreicht oder überschritten werden.

Die FFP2-Maskenpflicht für Personen ab 18 Jahren in der Warn- und den Alarmstufen gilt nun grundsätzlich auch in öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in der Fahrgastschifffahrt und im Luftverkehr.

Aufgrund der aktuellen Lage wird in Baden-Württemberg ab dem 28. Januar 2022 die Alarmstufe I gelten.

Änderungen in der Alarmstufe I

  • In der Alarmstufe I sind Messen und Ausstellungen nicht erlaubt.
  • In der Alarmstufe I bleiben Clubs, Diskotheken und clubähnliche Lokale geschlossen.
  • Für Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen, Filmvorführungen, Stadtführungen und Informations-, Betriebs-, Vereins- sowie Sportveranstaltungen und Kongresse gilt in Alarmstufe I:
    • In geschlossenen Räumen: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 1.500 Zuschauerinnen und Zuschauer oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauer.
    • Im Freien: 2G bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber maximal 3.000 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien oder optional 2G+ bei maximal 50 Prozent Auslastung, aber nicht mehr als 6.000 Zuschauerinnen und Zuschauern.
    • Bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern müssen feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein.
  • Für Stadt- und Volksfeste gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im Freien sowie in der Alarmstufe I zusätzlich eine Besucherobergrenze von 50 Prozent aber nicht mehr als:
    • maximal 3.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G.
    • maximal 6.000 Besucherinnen und Besuchern bei 2G+.
  • Fastnachtsumzüge sind in den Alarmstufen nicht erlaubt.
  • In Bereichen für die für 3G bisher ein negativer PCR-Test erforderlich war, reicht nun ein negativer Schnelltest.
  • Für Veranstaltungen, die der Religionsausübung dienen, wird ab 14. Februar 2022 in den Alarmstufen eine 3G Regelung eingeführt.
  • In der Gastronomie gilt im Innen- und Außenbereich in der Alarmstufe I 2G.

Änderungen in der Alarmstufe II

  • Nur in der Alarmstufe II gelten Ausgangsbeschränkungen in Stadt- und Landkreisen und zwar dann, wenn dort an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern von mindestens 1.500 festgestellt wird. Mit der Erhöhung des Schwellenwerts, der zuvor bei 500 lag, wird der neuen Lage durch die Omikron-Variante Rechnung getragen.

Die Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Die aktuellen Regelungen für die verschiedenen Lebensbereiche auf einen Blick (PDF)

Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenverkehr

B29-Sanierung

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Gut Beraten!
  • Ländlicher Raum

Land fördert innovatives und bürgerschaftliches Engagement

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Ein Länderschild «Deutschland-Schweiz» ist an der deutsch-schweizerischen Grenze zu sehen. (Bild: Patrick Seeger / dpa)
  • Forschung

Neue Impulse für die Wissenschaftsbeziehungen mit der Schweiz

Logo des Innovationspreises  Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fünfter Ideenwettbewerb Bioökonomie gestartet

Kabinettsausschuss Entschlossen gegen Hass und Hetze
  • Innere Sicherheit

Fünfte Sitzung des Kabinettsausschusses gegen Hass und Hetze

  • Podcast zum Bundesrat

SpätzlesPress #2: Organspende – Eine Geste für das Leben

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
  • Elektromobilität

Ausbau und Netzintegration von Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
  • Verkehr

Nachhaltige und innovative Mobilität auf der Landesgartenschau

Menschen gehen über die Bernhardusbrücke in Bad Krozingen.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. April 2024

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
  • Gründungskultur

Baden-Württemberg stärkt Start-up-Förderung

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024

Ein Inlineskater fährt auf einer Fußgängerbrücke.
  • Straßenbau

Rund 46 Millionen Euro für Straßen und Brücken

LGS 2024 in Wangen
  • Gartenschau

Landesgartenschau Wangen eröffnet

Die Aufnahme zeigt das Atomkraftwerk in Fessenheim in Frankreich.
  • Kernkraft

Stellungnahme zu KKW Fessenheim

Justizministerin Marion Gentges hält am Pult des Bundesrates eine Rede.
  • Justiz

Identität von Vertrauenspersonen schützen

Rinder mit Kälbern auf der Weide
  • Landwirtschaft

Milchwirtschaft nicht zusätzlich belasten

Ein Stempel mit der Aufschrift "Bürokratie" liegt auf Papieren.
  • Bundesrat

Land treibt Bürokratieabbau voran

1022. Bundesratssitzung
  • Bundesrat

Strobl fordert Stärkung des Bevölkerungsschutzes