Corona-Massnahmen

Anpassung der Corona-Verordnung mit vorsichtigen Öffnungsschritten

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Vor einem Veranstaltungsort steht ein 2G-Hinweisschild.

Die Landesregierung geht mit der angepassten Corona-Verordnung vorsichtige Öffnungsschritte. So entfällt die 3G-Regelung im Einzelhandel in der Alarmstufe I, es sind wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen zugelassen und die Kontaktdaten müssen in den meisten Bereichen nicht mehr erfasst werden.

Die Landesregierung geht in der andauernden Corona-Pandemie mit einer Anpassung der aktuellen Corona-Verordnung einen vorsichtigen Öffnungsschritt. So werden drei maßgebliche Änderungen mit dem Beschluss des Ministerrats vom 8. Februar 2022 vorgenommen. Die Änderungen treten am 9. Februar 2022 in Kraft.

Vorgaben zur Datenerhebung weitestgehend aufgehoben

Die Vorgaben zur Datenerhebung durch Betreiberinnen und Betreiber bzw. Veranstalterinnen und Veranstalter werden weitestgehend aufgehoben. Lediglich in einzelnen infektiologisch riskanten Settings, wie beispielsweise Diskotheken und im Zusammenhang des Kontakts mit vulnerablen Gruppen, wird die Datenverarbeitung aufrechterhalten. Selbstverständlich bleibt die Nutzung der Corona-Warn-App weiterhin zulässig und wird von der Landesregierung ausdrücklich empfohlen.

Mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Veranstaltungen möglich

Auf Basis des Beschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erhöht Baden-Württemberg die Personenobergrenzen bei Großveranstaltungen in der Alarmstufe I.

Es gilt grundsätzlich eine Kapazitätsbeschränkung von jeweils 50 Prozent. Im Freien sind bei 2G+ maximal 10.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 5.000 Personen erlaubt. Im geschlossenen Raum sind bei 2G+ 4.000 Personen und bei 2G-Veranstaltungen 2.000 Personen zugelassen.

Weiterhin müssen bei diesen Veranstaltungen bei mehr als 500 Zuschauerinnen und Zuschauern feste Sitz-/Stehplätze zugewiesen werden. Maximal zehn Prozent der Plätze dürfen Stehplätze sein. Auch für Volks- und Stadtfeste erhöht sich die zugelassene Zahl der Besucherinnen und Besucher bei genereller Beschränkung auf 50 Prozent: maximal 5.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G. Maximal 10.000 Besucherinnen und Besucher bei 2G+.

3G-Regelung im Einzelhandel entfällt in der Alarmstufe I

In der Alarmstufe I fällt die 3G-Zutrittsbeschränkung im Einzelhandel weg. Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Damit wird ein Beitrag zu mehr Einheitlichkeit mit Blick auf die Regeln in den Nachbarbundesländern geschaffen.

Die Regelungen der Corona-Verordnung auf einen Blick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Kinder jonglieren auf der Bühne mit Tellern
Jugend

20 Jahre Jugendbegleiter-Programm

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Porträtbild von Leonie Dirks
Landesregierung

Wechsel an der Spitze der Staatskanzlei

Ortsschild Traunstein
Kommunen

Müllheim im Markgräflerland wird Große Kreisstadt

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersimpulse

Land fördert 15 Quartiersprojekte

Agrarministerkonferenz - Würzburg
Landwirtschaft

Herbst-Agrarministerkonferenz 2026 in Würzburg

Minister Bundesrat
Bundesrat

Bundespolizeigesetz wird modernisiert

Ein kleines Spielzeughaus steht auf Geldscheinen (Quelle: dpa).
Steuern

Steuerbefreiung für Scheidungsimmobilien soll kommen

von links nach rechts: Brigitte Torloting (Vize-Präsidentin der Region Grand Est), Staatssekretär Florian Haßler und Caroline Krajka (Generalkonsulin Frankreichs in Stuttgart und Leiterin der Außenstelle des Institut français)
Städtepartnerschaft

5. Städtepartnerschaftskongress mit Frankreich

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Luftaufnahme des Bodensees mit niedrigem Wasserstand und freigelegtem Uferbereich neben bewaldetem Land
Klimaschutz

Folgen des Hitzesommers 2026 und entsprechende Maßnahmen

Gruppenbild mit EU-Generaldirektorin Kerstin Jorna (5. von links) und Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (4. von rechts)
Wirtschaft

EU-Generaldirektorin Kerstin Jorna besucht Baden-Württemberg

Sechs Personen unterhalten sich auf einem Balkon eines mehrstöckigen Gebäudes mit sichtbaren Betonstützen und Pflanzgefäßen
Wohnen

Land will Mietpreisbremse verlängern

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

In drei übereinander angeordneten Bildausschnitten sind die Ministerpräsidenten von Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen zu sehen; sie sitzen jeweils in separaten Büros an einem Schreibtisch mit den jeweiligen Länder-Flaggen.
Automobilwirtschaft

Drei Autoländer – eine gemeinsame Botschaft