Infrastruktur

320 Millionen Euro jährlich für kommunale Verkehrsprojekte

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur wird um 155 Millionen Euro jährlich aufgestockt und damit fast verdoppelt. Das Geld wird benötigt für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs, für Straßen, Brücken sowie für Projekte des Rad- und Fußverkehrs und der Barrierefreiheit.

Die finanziellen Mittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur werden in Kürze erheblich aufgestockt. Das Kabinett hat in der heutigen Sitzung den Referentenentwurf für ein überarbeitetes Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Anhörung der betroffenen Kreise freigegeben. Ziel ist, dass das LGVFG in überarbeiteter Fassung zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt.

Kabinett gibt Entwurf zur Anhörung frei

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Das LGVFG ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Infrastruktur im Land. Ich freue mich, dass seine finanzielle Ausstattung entscheidend verbessert wird. Das ermöglicht es uns, die kommunale Infrastruktur zukunftsfähig zu machen und damit die Verkehrsverhältnisse im Land entscheidend zu verbessern.“

Für die Finanzierung von Zuwendungen des Landes zur Unterstützung von Verkehrsprojekten und Investitionen im kommunalen Straßenbau, im ÖPNV und im Rad- und Fußverkehr stehen für das LGVFG bislang Kompensationszahlungen nach dem Entflechtungsgesetz des Bundes im Umfang von etwa 165 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Zuweisungen an die Länder laufen zum Jahresende 2019 aus. Im Gegenzug bekommen die Länder einen erhöhten Anteil aus der Umsatzsteuer.

Großer Erfolg für kommunale Infrastruktur

Die Finanzierung erfolgt künftig in der bisherigen Höhe plus einer Aufstockung durch einen gemeinsamen Infrastrukturbeitrag von Land und Kommunen um jährlich 155 Millionen Euro auf künftig 320 Millionen Euro pro Jahr. Verkehrsminister Winfried Hermann betonte: „Es ist ein großer Erfolg für die kommunale Infrastruktur, dass das Land und die kommunale Seite sich auf die Verdoppelung der Fördermittel verständigt haben.“ Das Geld wird dringend benötigt für Projekte des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), für Straßen, die Ertüchtigung und den Ersatzneubau von Brücken sowie für Projekte des Rad- und Fußverkehrs sowie der Herstellung der Barrierefreiheit.

Außerdem werden die Fördermodalitäten des LGVFG neuen zukunftsfähigen Anforderungen angepasst. Dazu Verkehrsminister Winfried Hermann: „Durch die Änderung des LGVFG schaffen wir eine wichtige Grundlage für die Verkehrswende. Künftig sollen verstärkt nachhaltige, klimafreundliche Projekte gefördert werden. Daher erweitern und modernisieren wir die bestehenden Fördermöglichkeiten. Ergänzt wurde zudem die Möglichkeit der Förderung mit einem erhöhten Fördersatz bei bestimmten, etwa besonders klimafreundlichen Vorhaben oder Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit.“

Verankerung des Klimaschutzes

Der Klimaschutz werde in der Zielbestimmung des Gesetzes verankert, erklärte Hermann. Auch die Fördervoraussetzungen seien unter dem Aspekt der Luftreinhaltung und des Klimaschutzes angepasst worden. Neu eingeführt wurde eine Möglichkeit zur Förderung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit klarem Verkehrsbezug. Auch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen werden förderfähig. So kann die Trennung von Naturräumen durch den Bau von Grünbrücken beseitigt werden.

Der Regelfördersatz beträgt weiterhin 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. In bestimmten Fällen wird ein höherer Fördersatz von bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten ermöglicht. Für nicht vorhersehbare, außergewöhnliche Kostensteigerungen wird es – in Umsetzung der Koalitionsvereinbarung – künftig eine Härtefallregelung geben. Zudem werden Kommunen künftig von den Planungskosten durch pauschalierte Zuschüsse entlastet – ein Mittel, das gerade bei ÖPNV-Projekten Wirkung entfalten soll.

Das LGVFG stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Die Fördermittel unterliegen dabei einer strengen Zweckbindung für Projekte des Verkehrs.

Weitere Meldungen

Deutsche Delegation beim 4. Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen
Europa

Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Gruppenfoto der Teilnehmenden der 53. Sportministerkonferenz auf Norderney
Sport

53. Sportministerkonferenz auf Norderney

Die Fahnen von Deutschland (links) und Polen (rechts)
Internationales

Delegation bei Treffen der deutsch-polnischen Freundschaftsgruppen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Innenminister Thomas Strobl am Grab des früheren Ministerpräsidenten Lothar Späth auf dem Waldfriedhof in Stuttgart-Degerloch
Gedenken

Zehnter Todestag von Lothar Späth

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Prof. Dr. Hubert Klausmann (rechts) die Staufermedaille in Gold.
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Prof. Dr. Hubert Klausmann

Ein Mann geht mit Kinderwagen und Hund auf einem Gehweg in Heidelberg.
Fußverkehr

Land startet Modellprojekt für barrierefreie und sichere Gehwege

Straßenverkehr in Stuttgart
Bundesrat

Gegen erneute Verbote für Automobilbranche

Verkehrsminister Winfried Hermann
Online-Dialog

Online-Dialog mit Verkehrsminister Winfried Hermann

Blick in den Saal bei der Eröffnung des 11. Donausalons in der Landesvertretung Baden Württemberg durch Verkehrsminister Winfried Hermann
11. Donausalon

Wirtschaftliche Resilienz und stärkerer Zusammenhalt im Donauraum

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
Wasserstoff

Bundesweite Abfrage des Strom- und Wasserstoffbedarfs

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Bundesrat

Land setzt sich für landeseigene Forschungsinstitute ein

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Eine Fernwärme-Anlage im Keller eines Gebäudes.
Energieversorgung

Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare Energie

Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Industrial Accelerator Act

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheit

Landesregierung beschließt neuen Krankenhausplan