Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. Dezember 2023

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Das Kabinett hat sich mit dem landesweiten Biotopverbund, dem Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder und dem Landesentwicklungsplan befasst. Weitere Themen waren die Afrikanische Schweinepest, die Automobilwirtschaft, das Strategiepapier Medienbildung und eine Anzeige nach der Karenzzeitregelung.

Land fördert Biotopverbund für besseren Arten- und Naturschutz

Gefährdete Arten brauchen sichere und miteinander verbundene Lebensräume. Das Land hat sich daher das Ziel gesetzt, dass bis 2030 auf 15 Prozent der Offenlandfläche ein zusammenhängendes Netz an Biotopen entsteht. Das Kabinett hat sich am Dienstag, 12. Dezember 2023, mit dem aktuellen Stand der Umsetzung des landesweiten Biotopverbunds befasst.

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Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder

Finanzminister Danyal Bayaz berichtete dem Kabinett am Dienstag vom Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder. Die Tarifverhandlungen fanden unter besonders herausfordernden Rahmenbedingungen statt: Der angespannten Haushaltslage neben dem Anliegen, den öffentlichen Dienst weiterhin attraktiv zu gestalten. Ein Ergebnis ist die Vereinbarung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von über 10 Prozent und die neu verhandelte Übernahmegarantie für Auszubildende. Das Tarifergebnis soll zudem zeit- und wirkungsgleich auf die aktiven und ehemaligen Beamtinnen und Beamten des Landes sowie Richterinnen und Richter als Signal der Wertschätzung übertragen werden, ebenso auf deren Hinterbliebene. Die erwarteten Kosten für den Landeshaushalt betragen bis Ende 2025 circa 3,4 Milliarden Euro.

Landesregierung formuliert Eckpunkte zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans

Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans soll ein modernes Kursbuch für Baden-Württemberg entstehen. Das Ziel: den gestiegenen Anforderungen an die räumliche Planung gerecht werden und die Leitplanken so ausrichten, dass Entwicklungschancen genutzt und erkennbare Risiken vermindert werden. Dabei werden thematische Schwerpunkte gesetzt, die für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit von Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung sind. Der Landesentwicklungsplan reagiert mit innovativen Lösungsvorschlägen auf aktuelle Anforderungen und Veränderungen, wie die Digitalisierung, den demographischen Wandel, die Transformation der Wirtschaft oder den Klimaschutz. Als Ausgangspunkt für die Neuauflage wurden grundlegende Analysen und Gutachten erstellt. Das nun im Kabinett vorgestellte Eckpunktepapier (PDF) soll als Diskussionsgrundlage für einen umfangreichen Beteiligungs- und Abstimmungsprozess dienen. Hierfür werden in den nächsten Monaten Themen- und Regionaldialoge angeboten und ein Online-Beteiligungsportal gestartet.

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Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Landesentwicklungsplan (mit Eckpunktepapier, Informationsheft und beauftragtem Gutachten)

Mehr Suchhunde gegen Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen im Land

Die Gefahr des Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest in der Wildschweinpopulation ist auch in Baden-Württemberg weiterhin sehr hoch. Besonders wichtig ist, dass Infektionsketten unterbrochen werden. Die Suche mit entsprechend geschulten Hunden hat sich dabei als besonders erfolgreich erwiesen. Daher sollen die bereits vorhandenen 95 Suchhundegespanne auf 300 erhöht werden, um so für den Ernstfall bestmöglich gewappnet zu sein. Der Ministerrat hat am Dienstag Mittel in Höhe von bis zu 2,4 Millionen Euro freigegeben, um die zusätzlichen Hunde auszubilden und die Gespanne einzusetzen.

Appell zur Transformation der Automobilwirtschaft

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat dem Kabinett von der siebten Jahresveranstaltung Strategiedialog Automobilwirtschaft BW berichtet. Dieser hat am vergangenen Donnerstag, 7. Dezember 2023, in Berlin stattgefunden. Im Rahmen des sogenannten Top-Levels-Meetings, das jährlich auf Einladung von Ministerpräsident Kretschmann tagt, hat das Land ein Impulspapier (PDF) an die Bundesregierung adressiert. Darin appelliert die Landesregierung an den Bund, die notwendigen Weichenstellungen für eine erfolgreiche Transformation der Automobilwirtschaft vorzunehmen.

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Strategiepapier Medienbildung Baden-Württemberg wird fortgeschrieben

Medienkompetenz ist eine der Schlüsselkompetenzen unserer digitalisierten Welt. In der heutigen Kabinettsitzung hat der Ministerrat die fortgeschriebene Fassung des Strategiepapiers Medienbildung in Baden-Württemberg beschlossen. Das Strategiepapier definiert zentrale Handlungsfelder und Ziele der Medienbildung in Baden-Württemberg und entwickelt somit einen Wegweiser, der flächendeckend Orientierung und Medienkompetenz für alle Bürgerinnen und Bürger im Land ermöglichen soll. So bietet beispielsweise die Initiative Kindermedienland – unter Schirmherrschaft von Ministerpräsident Kretschmann – unter anderem Workshops, Mentorenprogramme und Veranstaltungen für alle Altersgruppen im Land an. Eine interministerielle Arbeitsgruppe – unter Federführung des Staatsministeriums – analysierte die bestehenden Strukturen in Baden-Württemberg und die Herausforderungen im Bereich der Medienbildung. Die Öffentlichkeit wurde zudem in einer Online-Anhörung an der Fortschreibung beteiligt.

Beteiligungsportal: Strategiepapier Medienbildung

Kindermedienland: Strategieprozess Medienbildung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung: Ministerrat erhebt keine Einwände gegen beabsichtigte Tätigkeit von Ministerin a.D. Bauer

Seit 2022 besteht nach § 6a Absatz 1 des Ministergesetzes eine Pflicht zur Anzeige von beabsichtigten Tätigkeiten ehemaliger Regierungsmitglieder innerhalb einer Karenzzeit von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt. Ministerin a.D. Theresia Bauer hat eine beabsichtigte unentgeltliche Mitgliedschaft im Hochschulrat der Universität Mainz angezeigt. Der Ministerrat folgte heute in seiner Sitzung der Empfehlung des beratenden Gremiums, welches keine Einwände dagegen erhoben hatte. Der Ministerrat begründete dies damit, dass Interessenkollisionen nicht erkennbar seien. Denn es handele sich um eine beratende Tätigkeit an einer Hochschule in einem anderen Bundesland. Da keine Aufwandsvergütung vorgesehen sei, bestehe auch in finanzieller Hinsicht kein Anlass zur Sorge, dass öffentliche Interessen beeinträchtigt werden könnten.