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Regelungen für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen

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Ein Mund- und Nasenschutz hängt am ersten Schultag des neuen Schuljahres in einer Grundschule in Hemmingen an einem Haken. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)

Die Landesregierung hat sich auf Regelungen für den Schulbetrieb vor den Weihnachtstagen geeinigt. Ziel ist die Minimierung der Kontakte vor den Feiertagen, insbesondere bei den vom Infektionsgeschehen besonders betroffenen älteren Jugendlichen.

Die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin haben bei ihrem Treffen am vergangenen Mittwoch, 25. November, beschlossen, Maßnahmen zu treffen, die die Ansteckungsgefahr bei Familientreffen während der Weihnachtstage verringern. Dazu wurde die Verlängerung der Weihnachtsferien anvisiert.

Ziel: Minimierung der Kontakte vor den Feiertagen

Die Landesregierung greift den Grundgedanken auf und will sicherstellen, dass möglichst viele Familien in den Tagen vor Heiligabend und Weihnachten ihre Kontakte nach Möglichkeit minimieren, um sich dann an den Festtagen sicherer mit ihren Verwandten treffen zu können, auch mit den Großeltern oder Familienmitgliedern, die zu den vulnerablen Gruppen gehören.

Deshalb haben sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann für dem 21. und 22. Dezember 2020 darauf geeinigt, dass für die Klassen eins bis sieben regulärer Präsenzunterricht an den Schulen vor Ort vorgesehen ist. Die Präsenzpflicht ist an diesen beiden Tagen jedoch ausgesetzt, sodass Eltern ihre Kinder zuhause lassen können, wenn sie die Tage vor Weihnachten für die Minimierung der Kontakte nutzen wollen. Schülerinnen und Schüler ab Klasse acht werden im Fernunterricht unterrichtet. Ab dem 23. Dezember beginnen dann wie ursprünglich vorgesehen regulär die Weihnachtsferien. Schulen, die die beweglichen Ferientage  nutzen wollen, um die Weihnachtsferien früher beginnen zu lassen, steht dies selbstverständlich frei. Die bislang entsprechend getroffenen Entscheidungen bleiben unberührt.

Ältere Jugendliche stärker epidemiologisch betroffen

Nach Aussage der Leopoldina ist die Gruppe der älteren Jugendlichen deutlich stärker epidemiologisch betroffen als die Jüngeren. Deshalb ist es begründet, ab Klasse 8 besondere Maßnahmen zu treffen und diese in den Tagen vor Weihnachten nach Hause in den Fernunterricht zu schicken. Diese älteren Schülerinnen und Schüler können im Zweifel überdies auch ohne elterliche Aufsicht zuhause bleiben, sodass hier keine Betreuungsprobleme entstehen dürften.

Für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) gilt die Regelung für den Fernunterricht nicht. Berufliche Schulen sollen an den beiden Tagen ebenfalls Fernunterricht anbieten.

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