Rechtsverordnung

Landesregierung verschärft infektionsschützende Maßnahmen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ausschnitt der Landesflagge von Baden-Württemberg mit Wappen

Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen angepasst. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, den 18. März 2020. Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, werden Einrichtungen und Geschäfte in großem Umfang geschlossen.

Es gelten unter andern folgende Regelungen:

Offen bleiben

  • Einzelhandel für Lebensmittel,
  • Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste,
  • Getränkemärkte,
  • Apotheken,
  • Sanitätshäuser,
  • Drogerien,
  • Tankstellen,
  • Banken und Sparkassen,
  • Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf,
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte sowie der Großhandel
  • Hofläden und Raiffeisenmärkte

Diese Verkaufsstellen können jetzt auch am Sonntag und Feiertag geöffnet werden.

Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.

Gaststätten

  • Der Betrieb von Gaststätten wird grundsätzlich untersagt.
  • Vom Verbot ausgenommen sind allerdings Gaststätten, die Speisen und Getränke anbieten sowie Mensen, wenn sichergestellt ist, dass
    • die Plätze für die Gäste so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist,
    • Stehplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Gästen gewährleistet ist.
  • Die Gaststätten dürfen frühestens ab sechs Uhr geöffnet und müssen spätestens ab 18 Uhr geschlossen werden.

Der Betrieb folgender Einrichtungen wird untersagt:

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Museen, Theater, Schauspielhäuser, Freilichttheater,
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Akademien und Fortbildungseinrichtungen, Volkshochschulen,
  • Kinos,
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder, Saunen,
  • alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, und ähnliche Einrichtungen,
  • Volkshochschulen und Jugendhäuser,
  • öffentliche Bibliotheken,
  • Vergnügungsstätten, insbesondere Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen,
  • Messen, Ausstellungen, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte
  • Öffentliche Spiel- und Bolzplätze.

Veranstaltungen

  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen.
  • Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.
  • Auch alle sonstigen Veranstaltungen sind untersagt.

Wichtiger Hinweis:

Nach weiteren Änderungen finden Sie hier die aktuelle Fassung der Corona-Verordnung:

Aktuelle Fassung der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO)

Weitere Meldungen

Blick in den Konferenzsaal anlässlich der 100. Sitzung der Europaministerkonferenz (EMK) in Berlin
Europaministerkonferenz

Bekenntnis zu einer starken und zukunftsfesten EU

Kunststaatssekretär Arne Braun (rechts) und Erich Schmeckenbecher (links) mit der Staufermedaille und der Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Staufermedaille für Erich Schmeckenbecher

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Internationale Beziehungen

Start des EU-Mercosur-Abkommens

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt bleibt aus

In einem Stuttgarter Kindergarten gibt es Lasagne zum Mittagessen. (Bild: dpa)
Ernährung

Tag der Kitaverpflegung im Kindergarten „Elisabeth Ding“

Stehender Applaus für Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Ministerpräsident

Verabschiedung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersentwicklung

Land fördert 16 Quartiersprojekte

Arbeiter in einem Lager.
Tag der Arbeit

Arbeit ist Basis für Wohlstand und Zusammenhalt

Pressegespräch mit Staatsrätin Barbara Bosch (Mitte)
Bürgerbeteiligung

Zugehört – 15 Jahre Politik des Gehörtwerdens

Sozialminister Manne Lucha steht vor Publikum und spricht in Mikrofon.
Soziales

Land prämiert Ideen gegen Einsamkeit

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Rund zwei Millionen Euro für Innovationen in KI und Robotik

Young Heroes
Katastrophenschutz

Austauschprogramm im Katastrophenschutz geplant

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
familyNET 4.0

Wettbewerb für moderne Unternehmenskultur geht in achte Runde

Die Staufermedaille ist eine besondere, persönliche Auszeichnung des Ministerpräsidenten für Verdienste um das Land Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Hubertus Nimsch

Landeskreditbank Baden-Württemberg
Jahresbilanz

L-Bank sieht hohen Bedarf an Unterstützung im Strukturwandel