Haushalt

Land und Kommunen einigen sich über Finanzen

Aus der Ukraine geflüchtete Menschen warten am Hauptbahnhpf in Warschau auf die Weiterreise.

Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag geeinigt. Für den Doppelhaushalt 2023/2024 ist ein Maßnahmenpaket von gut 770 Millionen Euro vorgesehen, darunter eine Kostenbeteiligung bei der Aufnahme von Geflüchteten sowie mehr Mittel für die Kinderbetreuung.

Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag für den Doppelhaushalt 2023/2024 geeinigt. Die Empfehlung sieht ein Maßnahmenpaket von gut 770 Millionen Euro vor.

Zentraler Punkt ist die Kostenbeteiligung des Landes bei der Aufnahme von Geflüchteten. Das Land will den Kommunen dafür im kommenden Jahr 450 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Pakt für Integration wird verlängert

Land und Kommunen haben sich zudem auf eine Verlängerung des Paktes für Integration verständigt. Der Pakt für Integration ist ein wesentliches Instrument für die Integration von Geflüchteten vor Ort. Dafür will das Land für die kommenden beiden Jahre jeweils gut 43 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit würde das Land die Bundeshilfen von rund 558 Millionen Euro nahezu vollständig an die Kommunen weitergeben.

Außerdem haben sich Land und Kommunen auch auf eine finanzielle Stärkung der Kinderbetreuung geeinigt. Die Kindergartenförderung soll im kommenden Jahr um 65 Millionen Euro auf gut 990 Millionen Euro erhöht werden. Ebenso will sich das Land an den Mehrkosten für die Kindertagespflege mit bis 2,9 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagt zu den Ergebnissen: „Die Verhandlungen waren schwierig, wir sind als Land an unsere finanzielle Schmerzensgrenze gegangen. Die Einigung ist deshalb ein großer Erfolg. Unsere Kommunen leisten sehr viel bei der Aufnahme und der Unterbringung von Geflüchteten. Das unterstützen wir ausdrücklich und stärken zudem die Strukturen vor Ort mit dem Pakt für Integration. Wir investieren zusätzlich in eine familienfreundliche Infrastruktur und damit in die Zukunft unseres Land. Die gute und verlässliche Betreuung unserer Kinder ist von hoher Bedeutung.“

Herausfordernde Lage für Land und Kommunen

Innenminister Thomas Strobl ergänzte: „Die Lage ist herausfordernd – für Kommunen und das Land. Als Kommunalminister stehe ich fest an der Seite der Kommunen – und bin sehr froh, dass wir eine Einigung gefunden. Wir unterstützen so unsere Kommunen in der Flüchtlingskrise, in der sie abermals Herausragendes leisten, aber auch bei der Kinderbetreuung. Gleichzeitig wird es darum gehen, in der aktuellen Lage und den großen Herausforderungen, denen sich unsere Kommunen derzeit annehmen müssen, deren Handlungsspielräume zu bewahren. Hier müssen wir auch den Aufgabenkatalog dahingehend überdenken, ob dieser noch in jedem Punkt zeitgemäß ist.“

Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann: „Wir haben in einer großen Gemeinschaftsleistung von Land, Kommunen und vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern in den vergangenen zehn Monaten gut eineinhalbmal so viele Geflüchtete wie im Jahr 2015 aufgenommen. Im Schulterschluss bündeln wir jetzt die Kräfte für die vor uns liegenden Herausforderungen – insbesondere bei der Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und -integration. Klare Signale auch beim Thema Bildung: Land und Kommunen gehen weiter gemeinsam in die Verantwortung für drängende Zukunftsinvestitionen in Kitas und die Ganztagsbetreuung an Grundschulen.“

Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger: „Diese Verhandlungsrunde der Gemeinsamen Finanzkommission hat es bestätigt. Das Maß an staatlichen Leistungszusagen bei zugleich höchsten Erfüllungsstandards und einer überregulierten Bürokratie führt dazu, dass es keine finanziellen Handlungsspielräume gibt, um die Zukunftsthemen anzugehen.

Prozess zur Aufgaben- und Standardkritik

Bei ehrlicher Betrachtung reichen die Mittel aktuell nicht einmal, um die bereits bestehenden Aufgaben und Rechtsansprüche auszufinanzieren. Angesichts dieser Rahmenbedingung bin ich den Vertretern des Landes dankbar, dass wir trotzdem eine konsensuale Empfehlung für den Doppelhaushalt 2023/2024 haben abgeben können. Diese trifft aber auch eine Aussage dazu, was eben aktuell nicht möglich ist. Denn all die Themen, die nicht genannt sind, können in den kommenden beiden Jahren auch nicht vorangebracht werden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist bei dieser Empfehlung daher die wichtigste Botschaft: es muss einen grundlegenden Prozess zur Aufgaben- und Standardkritik geben. Es kann kein ‚Weiter so‘ geben.“

Präsident des Städtetages Baden-Württemberg Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz: „Wir haben in der Gemeinsamen Finanzkommission hart um diese Verständigung zwischen kommunaler Seite und Land gerungen. Dabei hat sich deutlich gezeigt, dass die Schere zwischen den Bedarfen aus bestehenden und neuen Leistungszusagen und Pflichtaufgaben einerseits und den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln andererseits noch nie so groß war wie derzeit. Der nun gefundene Kompromiss fußt daher darauf, dass wir – Kommunen und Land – gemeinsam in einen Prozess einsteigen, um Handlungsspielräume auf kommunaler Ebene zu identifizieren und zu schaffen. Dabei wird es um Aufgabenkritik, um die Überprüfung bestehender Standards wie auch um einen umfassenden Bürokratieabbau gehen müssen.“

Präsident des Landkreistages Baden-Württemberg Landrat Joachim Walter: „Wir sehen auch nach der Einigung weiterhin das ungelöste strukturelle Problem, dass die Landkreise in gesellschaftlich wichtigen Bereichen wie etwa der schulischen Inklusion oder der Krankenhausinvestitionsförderung als finanzielle Ausfallbürgen für das Land einstehen müssen, obwohl die Kreishaushalte inzwischen massivst angespannt sind und es sich um Landesaufgaben handelt.

Umso wichtiger ist die jetzt vereinbarte Aufgaben- und Standardkritik, durch die neue finanzielle Handlungsspielräume geschaffen werden sollen. Dass ein entsprechender Prozess unseres Erachtens von Beginn an vom Landtag mitgetragen werden sollte, ist bekannt. Gut und wichtig ist, dass wir im Rahmen unserer Verständigung speziell bei der Flüchtlingskostenfinanzierung einen fairen Kompromiss gefunden haben. Dass das Land die Bundesmittel nahezu vollständig an die Kommunen weiterreicht, ist ein Wort. Es zeigt, dass Land und Kommunen bei der humanitären Aufgabe der Flüchtlingsaufnahme weiterhin eng zusammenstehen.“

Die Empfehlungen im Überblick

  • Das Land unterstützt die Stadt- und Landkreise bei ihren Sozialaufwendungen für Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten im kommenden Jahr pauschal mit 450 Millionen Euro.
  • Der Pakt für Integration wird verlängert. Dafür will das Land in den kommenden beiden Jahren jeweils gut 43 Millionen bereitstellen.
  • Finanzielle Stärkung der Kinderbetreuung: Dafür soll die Kindergartenförderung des Landes im kommenden Jahr um 65 Millionen Euro auf dann gut 990 Millionen Euro erhöht werden. Das Land will sich an den Mehrkosten in der Tagespflege mit bis 2,9 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
  • Für den Ausbau der Ganztagesbetreuung an den Grundschulen sollen in den kommenden beiden Jahren zusätzlich insgesamt 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.
  • Das Land finanziert 44 Stellen des gehobenen Dienstes zum Ausgleich für Mehrbelastungen bei den unteren Jagdbehörden in Folge des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes.
  • Für die Abwicklung des Wohngeld-Plus-Gesetzes will das Land den Kommunen ab 2023 einen Betrag von 17 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung stellen.
  • Ebenso will sich das Land im Doppelhaushalt 2023/2024 an den Mehrkosten des reformierten Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Höhe von 11 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
  • Das Land will auf eine kommunale Beteiligung an den Tilgungsverpflichtungen für Corona-Notkredite für das Jahr 2024 verzichten. Die Kommunen beteiligen sich allerdings weiterhin am Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021".

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