Europa

Land fördert kleine Initiativen zum Austausch mit Frankreich

Mit einem Mikroprojektefonds möchte das Land die vielseitigen Begegnungen und Austausche in der baden-württembergisch-französischen Zusammenarbeit stärken und insbesondere kleinere Projekte fördern.

„Ich freue mich sehr darüber, dass wir über die Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich die Möglichkeit geschaffen haben, viele kleine Initiativen zu unterstützen, die den Austausch der Menschen diesseits und jenseits des Rheines noch stärker begünstigen“, betonte Staatsrätin Gisela Erler. „Gerade auf die kleineren Initiativen kommt es an, wenn man etwas Großes bewegen möchte wie zum Beispiel im Kulturbereich oder bei den Städtepartnerschaften.“

Begegnungen und Austausche mit Frankreich fördern

Mit einem Mikroprojektefonds möchte das Land die vielseitigen Begegnungen und Austausche in der baden-württembergisch-französischen Zusammenarbeit stärken und insbesondere kleinere Projekte fördern. Hierfür stellt das Land bis 2021 insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Der Mikroprojektefonds richtet sich an Initiativen aller Lebensbereiche, die einen Bezug zu den vielseitigen Aktionsfeldern der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich aufweisen. Dies können Initiativen im Bereich der Städtepartnerschaften, aus dem Gesundheitsbereich, aber auch aus den Bereichen Sprache, Kultur, Wirtschaft, Wissenschaft, Umwelt und Energie, Sicherheit und Berufliche Bildung sein.

In den grenzüberschreitenden Bürgerdialogen und Expertengesprächen, die das Land zur Vorbereitung der Konzeption durchgeführt habe, hätten die Bürgerinnen und Bürger sowie die grenzüberschreitenden Experten sehr deutlich betont, wie essentiell die Möglichkeit der Begegnung und des gemeinsamen Austausches seien, so die Staatsrätin. „Wir haben uns dieses Anliegen sehr zu Herzen genommen und uns deshalb für diese Art der Förderung stark gemacht“, sagte Erler.

Insbesondere an kleinere Initiativen gerichtet

Der Mikroprojektefonds richtet sich insbesondere an kleinere Initiativen und setzt deshalb bereits bei einem Zuschuss von 500 Euro an. Gefördert werden nicht nur direkte Begegnungen, sondern auch der digitale Austausch und andere innovative mediale Formate und Kommunikationsformen. „Ob im Verkehrsbereich, in Wirtschaft und Wissenschaft oder in der Zivilgesellschaft und dem Kulturbetrieb – die baden-württembergisch-französischen Beziehungen leben vom Engagement und dem Herzblut der Menschen auf beiden Seiten des Rheins“, betonte die Staatsrätin.

„Gerade in der derzeitigen Pandemie ist es uns wichtig, die grenzüberschreitenden Akteure weiterhin dazu zu ermuntern, den Austausch zu suchen. Wenn wir jetzt nicht weiter an unseren Projekten, gemeinsamen Vorhaben und Ideen arbeiten, wird viel in dieser Pandemie-Zeit verloren gehen“, so Erler. Daher sei es gerade derzeit wichtig, die Nachbarschaft mit diesem Förderinstrument zu stärken.

Bereits geringe Mittel machen einen Unterschied

„Oft machen vor Ort bereits geringe Mittel einen Unterschied“, so Staatssekretär Dr. Andre Baumann, der für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Frankreich zusammen mit Staatsrätin Erler zuständig ist. Daher könnten Antragsteller beispielsweise Kosten für die Verdolmetschung einer Fachkonferenz, die Raummiete für eine Kulturveranstaltung, Fahrtkosten für den Austausch mit der Partnergemeinde oder Ähnliches mehr über den Mikroprojektefonds beantragen, so Dr. Baumann weiter. „Wir möchten ganz bewusst kleinere zivilgesellschaftliche Akteure aber auch Fachexperten aller Art ausdrücklich ermutigen und die zahlreichen Ideen unterstützen, damit unsere Kooperation mit unseren französischen Nachbarn auch in Zukunft lebendige, innovative und bereichernde Impulse für die Grenzregion aber auch für Europa setzen kann.“

Der Mikroprojektefonds

Der Mikroprojektefonds ist eine Maßnahme der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich (vormalig: Frankreich-Konzeption) des Landes. Mit der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich wurde erstmals eine ressortübergreifende Strategie erarbeitet, die die beachtlichen Frankreich-Aktivitäten des Landes in einem aufwändigen Prozess gebündelt, strukturiert und analysiert hat. Ziel ist es, die Aktivitäten und Projekte insgesamt strategischer auszurichten und die Qualität der Kooperation durch zielgerichtete neue Impulse nachdrücklich zu stärken, weiterzuentwickeln und auf eine qualitativ höhere Ebene zu heben.

Dafür legt die Konzeption erstmalig ein langfristiges, ressortübergreifendes strategisches Vorgehen dar. In zehn thematisch unterschiedlichen Aktionsfeldern sind kurz-, mittel-, und langfristige Ziele und Maßnahmen definiert, um die Zusammenarbeit in den nächsten Jahren nach und nach voranzubringen.

Diese insgesamt circa 40 Ziele und 100 Maßnahmen wurden im Rahmen eines rund zweijährigen Dialog- und Arbeitsprozesses, gemeinsam mit den Ressorts und über 600 Bürgerinnen und Bürgern sowie Expertinnen und Experten aus Baden-Württemberg und Frankreich erarbeitet.

Mit dem Maßnahmenpaket unterstreicht Baden-Württemberg seine herausgehobene Rolle in der deutsch-französischen Kooperation und untermauert dies auch mit beträchtlichen Mitteln. Insgesamt stehen für die Jahre 2020 bis 2023 15.376.600 Euro für 29 konkrete Maßnahmen zur Verfügung.

Anträge können fortlaufend gestellt und sollten mindestens sechs Wochen vor Projektbeginn (Anmerkung: Frist wurde geändert; ursprünglich waren es mindestens drei Wochen vor Projektbeginn) an das Staatsministerium Baden-Württemberg gerichtet werden.

Ausschreibung Förderrichtlinie Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich – Stand: 25. November 2022 (PDF)

Formular: Antrag auf Förderung durch den Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich – Stand: 25. November 2022 (DOCX)

Anlage 1: Kosten- und Finanzierungsplan für den Antrag auf Förderung durch den Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich – Stand: 29. August 2023 (XLSX)

Anlage 2: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) – Stand: 25. November 2022 (PDF)

Anlage 3: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) – Stand: 25. November 2022 (PDF)

Fragen und Antworten zur Förderung

Staatsministerium: Zusammenarbeit mit Frankreich

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