Corona-Verordnung

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fußballer der Altersklasse U-10 trainieren auf dem Spielfeld in großen Abständen.

Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.

Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks, die ab dem 29. Mai folgen können. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels.

Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.

Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hat oberste Priorität

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich anlässlich der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung in Stuttgart: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweisen Öffnung des Gastgewerbes und der weiteren Lockerungen ab kommenden Montag, u. a. für die körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Massage- und Kosmetikstudios, einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind. Dies ist eine große Erleichterung für unzählige Betriebe, Beschäftigte und nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Betriebe, die nach wie vor geschlossen bleiben müssen, zeitnah zumindest eine Perspektive bekommen.“

„Gleichzeitig kommt es nun maßgeblich darauf an, dass wir alle – insbesondere auch die Betriebe – Verantwortung für die weitere Eindämmung des Virus übernehmen. Es ist von oberster Priorität, dass alle die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten. Nur so können erneute Beschränkungen verhindert werden“, so die Ministerin.

Gemäß der neuen Corona-Verordnung dürfen die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wieder ab dem 11. Mai angeboten werden und das Gastgewerbe schrittweise ab dem 18. Mai öffnen – jeweils unter strengen Hygienevorgaben. Die gemeinsame Verordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium zu den erforderlichen Hygienevorgaben für die körpernahen Dienstleistungen wird noch an diesem Wochenende veröffentlicht.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen (Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege – CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Vergnügungsstätten (Corona-Verordnung Vergnügungsstätten – CoronaVO Vergnügungsstätten) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) vom 10. Mai 2020

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Alle Infos rund um Corona

Weitere Meldungen

Zentrum für Islamische Theologie Campus der Theologien Universität Tübingen Visualisierung von Außen
Hochschulen

Zentrum für Islamische Theologie an die Universität Tübingen übergeben

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Begrüßungsrede
Medienpolitischer Kongress

Kretschmann: Transparenz in Netz und Medien wichtig

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Luft- und Raumfahrt

THE Aerospace LÄND in Berlin

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Gleichstellung

13. Bilanzgespräch zu „Frauen in MINT-Berufen“

Mehrere Sonnenhungrige sitzen am sogenannten Malereck in Langenargen am Bodensee unter ihren Sonnenschirmen oder bräunen sich in der Sonne. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Tourismus

Tourismus weiter auf Rekordkurs

Eine Frau sitzt zum Fenster blickend in einem Frauenhaus auf einem Bett.
Frauen- und Kinderschutz

Neue Frauen- und Kinder­schutzhäuser gefördert

Staatssekretär Florian Hassler (vorne in der Mitte) mit den ausgezeichneten Personen
Europa

Staufermedaille für Verdienste um europäischen Zusammenhalt

Die Unterzeichner einer gemeinsamen Erklärung zur Stärkung von Free- and Open-Source-Software-Kollaboration in der Automobilwirtschaft
Strategiedialog Automobilwirtschaft

Zusammenarbeit in der Automobilwirtschaft stärken

Baden-Württemberg, Stuttgart: Bücher liegen anlässlich der Stuttgarter Buchwochen im Haus der Wirtschaft, eine Frau nimmt bei einem Presserundgang ein Buch aus dem Regal. (Bild: Tom Weller / dpa)
Literatur

74. Stuttgarter Buchwochen eröffnet

Jahresempfang für die Bundeswehr und die befreundeten Streitkräfte
Bundeswehr

Streitkräfteempfang 2024 in Böblingen

Ein Mähdrescher erntet in Langenenslingen-Andelfingen ein Getreidefeld mit Wintergerste ab. (Bild: picture alliance/Thomas Warnack/dpa)
Landwirtschaft

Verabschiedung ukrainischer Landwirtschafts-Praktikanten

Elf Personen bei der Übergabe der Staufermedaille
Auszeichnungen

Verleihung der Staufermedaille an Udo Prange

Rathausplatz Unterharmersbach in Zell am Harmersbach
Städtebau

„Ortsdurchfahrt Unterharmers­bach“ erfolgreich erneuert

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 12. November 2024

Eine Person arbeitet an einem Laptop mit der KI-basierten Text-Assistenz F13.
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg geht neue Wege bei Verwaltungs-KI