Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.
Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.
„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.
Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.
Breitensport und körpernahe Dienstleistungen
Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.
Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.
Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.
Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.
Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hat oberste Priorität
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich anlässlich der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung in Stuttgart: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweisen Öffnung des Gastgewerbes und der weiteren Lockerungen ab kommenden Montag, u. a. für die körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Massage- und Kosmetikstudios, einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind. Dies ist eine große Erleichterung für unzählige Betriebe, Beschäftigte und nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Betriebe, die nach wie vor geschlossen bleiben müssen, zeitnah zumindest eine Perspektive bekommen.“
„Gleichzeitig kommt es nun maßgeblich darauf an, dass wir alle – insbesondere auch die Betriebe – Verantwortung für die weitere Eindämmung des Virus übernehmen. Es ist von oberster Priorität, dass alle die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten. Nur so können erneute Beschränkungen verhindert werden“, so die Ministerin.
Gemäß der neuen Corona-Verordnung dürfen die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wieder ab dem 11. Mai angeboten werden und das Gastgewerbe schrittweise ab dem 18. Mai öffnen – jeweils unter strengen Hygienevorgaben. Die gemeinsame Verordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium zu den erforderlichen Hygienevorgaben für die körpernahen Dienstleistungen wird noch an diesem Wochenende veröffentlicht.
Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai