Corona-Verordnung

Kabinett beschließt weitere Lockerungen der Corona-Verordnung

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fußballer der Altersklasse U-10 trainieren auf dem Spielfeld in großen Abständen.

Ab dem 11. Mai gelten weitere Lockerungen der Corona-Verordnung. So gibt es Erleichterungen bei den Kontaktbeschränkungen und der Sport im Freien ist wieder erlaubt.

Das Kabinett hat am 9. Mai eine Neufassung der Corona-Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen. Darin sind unter anderem erweiterte soziale Kontaktmöglichkeiten und die weiteren Öffnungen im Dienstleistungsbereich sowie für den Breitensport im Freien und Profisport geregelt. In einem weiteren Schritt sollen Gastronomie und Hotels geöffnet werden.

„Weil wir in den vergangenen Wochen so umsichtig waren, können wir das öffentliche Leben schrittweise weiter hochfahren“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Durch die Maßnahmen der vergangenen Wochen sei eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden, und damit Menschenleben gerettet worden. „Die Lockerungen verlangen, dass wir uns weiter verantwortungsvoll verhalten. Wir sind noch lange nicht durch“, so Ministerpräsident Kretschmann.

Im Detail regelt die geänderte Verordnung, dass ab dem 11. Mai der Aufenthalt draußen nun auch mit Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet ist. In privaten Räumen ist nun auch ein Treffen mit Geschwistern und deren Familien sowie Personen aus einem weiteren Haushalt möglich.

Breitensport und körpernahe Dienstleistungen

Ab dem 11. Mai gelten zudem weitere Lockerungen: So können Sonnenstudios und zusätzlich zu den Friseuren weitere körpernahe Dienstleistungen wieder öffnen (Massage-, Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-/Piercingstudios), Sportanlagen im Freien für Sportarten ohne Körperkontakt (etwa Tennis- oder Golfplätze), Anlagen im Freien für Sport mit Tieren (z.B. Reitanlagen, Hundeschulen), Spielhallen und vergleichbare Vergnügungsstätten, Fahr- und Flugschulen, Sportboothäfen, Häfen und Flugsportplätze. Die Öffnungen unterliegen jeweils strengen Hygieneauflagen.

Die Maskenpflicht gilt ab dem 11. Mai neben dem öffentlichen Personennahverkehr auch für den Fernverkehr und für Flughafengebäude.

Die Verordnung sieht zudem vor, dass die Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen geändert werden können. Das Sozialministerium wird voraussichtlich zum 18. Mai hierzu eine eigene Verordnung erlassen, mit der wieder mehr Besuche in den Einrichtungen ermöglicht werden.

Ab dem 18. Mai können auch Speisegaststätten im Außen- und Innenbereich sowie die Ferienwohnungen und Campingplätze für Wohnwagen etc. (keine Zelte) wieder schrittweise öffnen, ebenso Freizeiteinrichtungen im Freien. Ausgenommen sind Freizeitparks, die ab dem 29. Mai folgen können. Das gilt auch für Beherbergungsbetriebe wie Hotels.

Nach Pfingsten werden weitere Lockerungen folgen, etwa für Fitnessstudios, Tanzschulen und Kletterhallen sowie Indoorsporthallen.

Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen hat oberste Priorität

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußerte sich anlässlich der aktuellen Änderung der Corona-Verordnung in Stuttgart: „Ich freue mich sehr, dass wir mit der stufenweisen Öffnung des Gastgewerbes und der weiteren Lockerungen ab kommenden Montag, u. a. für die körpernahen Dienstleistungen wie beispielsweise Massage- und Kosmetikstudios, einen weiteren wichtigen Schritt gegangen sind. Dies ist eine große Erleichterung für unzählige Betriebe, Beschäftigte und nicht zuletzt auch für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass auch die Betriebe, die nach wie vor geschlossen bleiben müssen, zeitnah zumindest eine Perspektive bekommen.“

„Gleichzeitig kommt es nun maßgeblich darauf an, dass wir alle – insbesondere auch die Betriebe – Verantwortung für die weitere Eindämmung des Virus übernehmen. Es ist von oberster Priorität, dass alle die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten. Nur so können erneute Beschränkungen verhindert werden“, so die Ministerin.

Gemäß der neuen Corona-Verordnung dürfen die sogenannten körpernahen Dienstleistungen wieder ab dem 11. Mai angeboten werden und das Gastgewerbe schrittweise ab dem 18. Mai öffnen – jeweils unter strengen Hygienevorgaben. Die gemeinsame Verordnung von Sozialministerium und Wirtschaftsministerium zu den erforderlichen Hygienevorgaben für die körpernahen Dienstleistungen wird noch an diesem Wochenende veröffentlicht.

Fragen und Antworten zu den Änderungen zum 11. Mai

Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten – CoronaVO Sportstätten) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Tattoo-, Piercing-, Massage-, Kosmetik-, Sonnen-, Nagel- und Friseurstudios sowie medizinischen und nicht medizinischen Fußpflegeeinrichtungen (Corona-Verordnung Kosmetik und medizinische Fußpflege – CoronaVO Kosmetik und medizinische Fußpflege) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Vergnügungsstätten (Corona-Verordnung Vergnügungsstätten – CoronaVO Vergnügungsstätten) vom 10. Mai 2020

Verordnung des Sozialministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten (Corona-Verordnung Gaststätten – CoronaVO Gaststätten) vom 10. Mai 2020

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Alle Infos rund um Corona

Weitere Meldungen

Kleinkunstpreis Gruppenfoto
Kunst und Kultur

Landespreis für Kleinkunst ausgeschrieben

Heidelberger Schloss und Schlossgarten
Tourismus

Besucherrekord bei Staatlichen Schlössern und Gärten

Auswärtige Kabinettssitzung in der Landesvertretung in Brüssel, hier im Gespräch mit Wopke Hoekstra (Dritter von rechts), EU-Kommissar für Klimaschutz
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 4. Februar 2025

Der Ladestecker eines elektrisch betriebenen Renault ZOE (Bild:© dpa)
Europa

10-Punkte-Papier zur Stärkung des Automobilstandorts

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Schule

50 Schulen als Europaschulen ausgezeichnet

Bio-Musterregion Freiburg
Landwirtschaft

Bis Mitte Februar alternative Maßnahmen in FAKT II beantragen

Ein Arzt hält in einem Behandlungszimmer in seiner Praxis in Deizisau im Landkreis Esslingen ein Stethoskop in der Hand, mit der anderen Hand bedient er eine Computertastatur. (Bild: dpa)
Gesundheit

Öffentlicher Gesundheitsdienst auf Transformationskurs

Delegationsreise Indien
Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut reist mit Wirtschaftsdelegation nach Indien

Auszeichnung der Einsatzkräfte der EU-Katastrophenschutzübung Magnitude
Magnitude 2024

Strobl zeichnet Einsatzkräfte der EU-Katastrophenschutzübung aus

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Franck Leroy (rechts), Präsident der Region Grand Est, stehen vor Fahnen und geben sich die Hand.
Grenzraumkonferenz

Baden-Württemberg und Grand Est vertiefen Zusammenarbeit

Das Logo des Strategiedialogs Automobilwirtschaft Baden-Württemberg
Automobilwirtschaft

Gemeinsame Entwicklung von Software für Automobile

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit im Januar gestiegen

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Gegen Gewalt an Frauen

Zustimmung zum Gewalthilfegesetz im Bundestag

Der Saxophonist Joshua Redman (l.) und sein Kontrabassist Reuben Rogers (r.) spielen im Stuttgarter Jazz-Club Bix. (Foto: © dpa)
Kunst und Kultur

Land fördert kleine und große Jazzfestivals

Die Europafahne weht auf dem Dach der Villa Reitzenstein, dem Amtssitz des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg.
Innovationsförderung

Ideen aus Clusterinitiativen und Netzwerken gesucht