Sicherheit

Gesetzesbündel für ein sicheres Baden-Württemberg

Ein neues Gesetzesbündel soll die Sicherheit im Land substanziell weiter verbessern. Dazu zählen das Verfassungsschutzgesetz, das Katastrophenschutzgesetz und das Landesdatenschutzgesetz.

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Zwei Mitarbeitende des THW stehen vor einem THW-Einsatzfahrzeug.
Symbolbild

Der Ministerrat hat am 23. September 2025 ein Gesetzesbündel auf den Weg gebracht, das die Sicherheit im Land ganz substanziell weiter verbessert. Die Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes gibt dem Verfassungsschutz mehr Möglichkeiten. Mit dem neuen Katastrophenschutzgesetz wird der Bevölkerungsschutz ganz wesentlich gestärkt. Und auch mit der Änderung des Landesdatenschutzgesetzes begegnet man den wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte: „Mit dem heute vom Kabinett auf den Weg gebrachten Gesetzesbündel stärken wir neben dem Verfassungsschutz auch den Bevölkerungsschutz. Mir ist wichtig, mich bei den vielen Ehrenamtlichen im Bevölkerungsschutz für Ihren nicht selbstverständlichen Einsatz zu bedanken. Für mich sind alle im Bevölkerungsschutz tätigen Ehrenamtlichen Vorbilder. Darauf können Sie stolz sein.“

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte: „Unsere Demokratie sieht sich wie nie zuvor vielfältigen sicherheitspolitischen Bedrohungen gegenüber – durch islamistischen Terrorismus, durch rechts- und linksextremistische Strömungen, durch Desinformation, Sabotage und Spionage fremder Nachrichtendienste. Auch im Bevölkerungsschutz sind unsere Einsatzkräfte gefordert wie selten zuvor – die Krisen häufen sich auch hier, bisweilen haben wir mehrere gleichzeitig. Wir machen unser Land an allen Fronten krisenfest, wir härten unser Land ab. Und das tun wir. Schritt für Schritt verbessern wir in allen Bereichen die Rahmenbedingungen für ein sicheres Land.“

Landesverfassungsschutzgesetz

Mit dem neuen Verfassungsschutzgesetz erhält der Verfassungsschutz neue, zeitgemäße Befugnisse. So kann das Landesamt für Verfassungsschutz zukünftig Daten von Funkzellen abfragen. Ebenso wird der Zugriff von Aufnahmen bei Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum ermöglicht, etwa in Tiefgaragen oder an Tankstellen. „Mit dem neuen Landesverfassungsschutzgesetz passen wir den Handlungsrahmen an und geben dem Verfassungsschutz die Befugnisse an die Hand, die er braucht, um als Frühwarnsystem unsere freiheitliche demokratische Grundordnung zu schützen und zu bewahren. Diese Instrumente sind unverzichtbar, um beispielsweise im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke aufzuhellen oder über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten“, betonte Innenminister Thomas Strobl. Mit der Neufassung des Verfassungsschutzgesetzes werden überdies die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt. „Durch die Gesetzesänderung wird die Handlungsfähigkeit des Verfassungsschutzes und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat weiter gestärkt“, so Innenminister Thomas Strobl.

Landesdatenschutzgesetz

Mit dem Landesdatenschutzgesetz wird der Videoschutz im öffentlichen Raum gestärkt, sodass Personen und Objekte in öffentlich zugänglichen Räumen besser geschützt werden können. Die Anwendung der Videoüberwachung wird erleichtert und die maximale Speicherfrist auf zwei Monate verlängert.

Landeskatastrophenschutzgesetz

Das Landeskatastrophenschutzgesetz stärkt den Bevölkerungsschutz in drei wesentlichen Bereichen: Es stärkt das Ehrenamt, es entlastet die Kommunen im Katastrophenfall finanziell und es baut die Vorsorge weiter aus. „Gerade in Zeiten wie diesen, müssen wir uns immer klarmachen: Ein starker Bevölkerungsschutz ist auch im Angriffsfall ein guter Zivilschutz. Unsere Investitionen haben damit einen doppelten Effekt und einen doppelten Nutzen“, unterstrich Innenminister Thomas Strobl.

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Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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