Coronavirus

Gegen Einschränkungen im Grenzverkehr

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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr: Zwei Straßenbahnwagen zwischen dem französischen Straßburg und dem baden-württembergischen Kehl am Rhein (Bild: dpa).

Trotz der erneuten Einstufung der französischen Grenzregion als Risikogebiet haben sich die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland gegen Einschränkungen im Grenzverkehr im Kampf gegen das Coronavirus ausgesprochen.

Trotz der erneuten Einstufung der französischen Grenzregion als Risikogebiet haben sich die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans und der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann klar gegen Einschränkungen im Grenzverkehr im Kampf gegen das Coronavirus ausgesprochen.

Grenzen müssen offen bleiben

„Wir Länder im Herzen Europas haben Grenzen zu den europäischen Nachbarländern Frankreich, Luxemburg und Belgien. Wir sind uns einig, dass an keiner dieser Außengrenzen das tägliche Leben, Arbeiten und Studieren durch einen kompletten Lockdown lahmgelegt werden kann. Deshalb darf es keine Einschränkungen im Grenzverkehr geben. Als es im März zu Grenzschließungen kam, standen wir vor einer völlig anderen Situation, in der es keine Testungen und Nachverfolgungen von Infektionsketten gab. Dies haben wir auch in der wöchentlichen gemeinsamen Videokonferenz mit Deutschland und Frankreich, an der auch regelmäßig die Bundesministerien des Inneren, für Gesundheit und des Auswärtigen teilnehmen, deutlich gemacht. Wir haben eine sehr lebhafte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Gesellschaft, in der Wirtschaft, in Bildung und Kultur und auch im Gesundheitsbereich. Diese wollen wir lebendig halten im Schengen Europa“, sagten Dreyer, Hans und Kretschmann.

24-Stunden-Regelung soll gelten

„Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung. Deshalb haben unsere drei Länder beschlossen, dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten soll. Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachzugehen“, so Dreyer, Hans und Kretschmann weiter.

Pressemitteilung vom 16. Oktober 2020: Weitere Ausnahmen zur Quarantänepflicht für Einreisende nach Baden-Württemberg

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