Corona-Massnahmen

Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild: Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Die Koalition hat sich auf die weitere Corona-Strategie verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Beide Seiten bekräftigten ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht.

Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt.

Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:

  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.

  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

  • In Obdachlosenunterkünften

  • Im Rettungsdienst

Testpflicht

Die Testpflicht soll dann in folgenden Bereichen weiterhin gelten:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern 
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.

Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-Resource-Board, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Bund muss einheitlichen Rahmen für Corona-Management vorgeben

Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie. Die Landesregierung werde beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken.

Der Koalitionsausschuss bekräftigte außerdem die Notwendigkeit, bereits jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen und insbesondere zyklische und jahreszeitliche Effekte dauerhaft im Blick zu behalten Das gelte insbesondere für das Impfangebot. Das Land bereite für den Herbst 2022 vorsorglich Strukturen vor, um wenn nötig dieses Regelsystem so zu unterstützen, dass bei Bedarf die zeitnahe Impfung der Bevölkerung in Baden-Württemberg gewährleistet ist. Der Bund müsse zusätzlich den kassenärztlichen Sicherstellungsauftrag auf Corona-Impfungen ausweiten und gute Bedingungen für neue Akteure wie Apotheken oder Zahnärzte und Veterinärärzte schaffen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“

Wir bleiben im Team Vorsicht!

Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl ergänzte: „Corona ist beileibe nicht vorbei! Wir in der Koalition sind uns vollkommen einig: Wir bleiben im Team Vorsicht! Leider hat der Bund den Ländern den Werkzeugkoffer mit den wirksamsten Instrumenten zur Pandemiebekämpfung vor der Nase zugeklappt und aus der Hand genommen. Aber alle Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz uns noch lässt, wollen und werden wir auch nutzen, wenn die Lage dies erfordert. Und gleichzeitig denken wir schon voraus, an die nächsten Monate und vor allem an den kommenden Herbst: Die Landesregierung tut schon jetzt alles dafür, um das Corona-Management auch in der nächsten Erkältungssaison bestmöglich aufzustellen.“

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Andreas Schwarz, sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Für uns gilt: Wir bleiben im Team Vorsicht und arbeiten weiter daran, unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor dem Corona-Virus zu schützen. Wir werden die Lage weiter engmaschig verfolgen und angemessen reagieren. Der Schutz besonders gefährdeter Menschen ist uns besonders wichtig. Wir unterstützen die vom Sozialministerium geplante Expertenanhörung zur Test- und Impfstrategie und sind zuversichtlich, mit Blick auf den kommenden Herbst zu zielführenden Regelungen im Umgang mit Corona zu kommen.“

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Manuel Hagel, ergänzte: „Für uns steht der Schutz der Bevölkerung, das Vertrauen in die Eigenverantwortung und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens an erster Stelle. Die Hotspotregel hilft uns dabei nicht weiter. Sie ist das Feigenblatt, mit dem die Ampelregierung in Berlin ihr politisches Durcheinander kaschieren möchte – für uns in Baden-Württemberg ist sie schon allein wegen der vielen rechtlichen Ungenauigkeiten nicht anwendbar. Gleichzeitig müssen wir das Corona-Management an den richtigen Stellschrauben weiterentwickeln.“

Weitere Meldungen

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Die „Ulmer Madonna“ in der Pfarrkirche St. Peter und Paul in Laiz
Weihnachten

Weihnachtsgrüße des Ministerpräsidenten

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei in Auslandsmissionen

Eine Pflegerin legt der Bewohnerin einer Seniorenresidenz im Rahmen einer elektronischen Visite ein EKG-Gerät an, das die Daten an einen Tablet-Computer und von dort aus zum Arzt überträgt.
Pflege

Land investiert 1,6 Millionen Euro in Televisiten

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)
Bildung

Land fördert innovative Inklusions-Projekte in der Lehrerbildung

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Weitere Schritte zur „Migrationswende“

Baden-Württemberg, Seebach: Fichten und eine Buche stehen im Nationalpark Schwarzwald im Nebel.
Bundesrat

Hauk fordert Entlastung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Eine Drohne fliegt bei Sonnenuntergang über eine Wiese. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Bundesrat

Land unterstützt Änderung des Luftsicherheitsgesetzes

Jugendliche halten ein Banner mit der Aufschrift «Ehrenamt» in den Händen.
Bürgerengagement

Sozialministerium fördert 27 Ehrenamtsprojekte

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Touristen sitzen im Aussenbereich von Restaurants.
Bundesrat

Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie im Bundesrat

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizinwirtschaft

Meilenstein zur Verbesserung der Patientenversorgung