Corona-Massnahmen

Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Symbolbild: Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Die Koalition hat sich auf die weitere Corona-Strategie verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Beide Seiten bekräftigten ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht.

Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt.

Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:

  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.

  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

  • In Obdachlosenunterkünften

  • Im Rettungsdienst

Testpflicht

Die Testpflicht soll dann in folgenden Bereichen weiterhin gelten:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern 
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.

Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-Resource-Board, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Bund muss einheitlichen Rahmen für Corona-Management vorgeben

Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie. Die Landesregierung werde beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken.

Der Koalitionsausschuss bekräftigte außerdem die Notwendigkeit, bereits jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen und insbesondere zyklische und jahreszeitliche Effekte dauerhaft im Blick zu behalten Das gelte insbesondere für das Impfangebot. Das Land bereite für den Herbst 2022 vorsorglich Strukturen vor, um wenn nötig dieses Regelsystem so zu unterstützen, dass bei Bedarf die zeitnahe Impfung der Bevölkerung in Baden-Württemberg gewährleistet ist. Der Bund müsse zusätzlich den kassenärztlichen Sicherstellungsauftrag auf Corona-Impfungen ausweiten und gute Bedingungen für neue Akteure wie Apotheken oder Zahnärzte und Veterinärärzte schaffen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“

Wir bleiben im Team Vorsicht!

Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl ergänzte: „Corona ist beileibe nicht vorbei! Wir in der Koalition sind uns vollkommen einig: Wir bleiben im Team Vorsicht! Leider hat der Bund den Ländern den Werkzeugkoffer mit den wirksamsten Instrumenten zur Pandemiebekämpfung vor der Nase zugeklappt und aus der Hand genommen. Aber alle Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz uns noch lässt, wollen und werden wir auch nutzen, wenn die Lage dies erfordert. Und gleichzeitig denken wir schon voraus, an die nächsten Monate und vor allem an den kommenden Herbst: Die Landesregierung tut schon jetzt alles dafür, um das Corona-Management auch in der nächsten Erkältungssaison bestmöglich aufzustellen.“

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Andreas Schwarz, sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Für uns gilt: Wir bleiben im Team Vorsicht und arbeiten weiter daran, unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor dem Corona-Virus zu schützen. Wir werden die Lage weiter engmaschig verfolgen und angemessen reagieren. Der Schutz besonders gefährdeter Menschen ist uns besonders wichtig. Wir unterstützen die vom Sozialministerium geplante Expertenanhörung zur Test- und Impfstrategie und sind zuversichtlich, mit Blick auf den kommenden Herbst zu zielführenden Regelungen im Umgang mit Corona zu kommen.“

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Manuel Hagel, ergänzte: „Für uns steht der Schutz der Bevölkerung, das Vertrauen in die Eigenverantwortung und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens an erster Stelle. Die Hotspotregel hilft uns dabei nicht weiter. Sie ist das Feigenblatt, mit dem die Ampelregierung in Berlin ihr politisches Durcheinander kaschieren möchte – für uns in Baden-Württemberg ist sie schon allein wegen der vielen rechtlichen Ungenauigkeiten nicht anwendbar. Gleichzeitig müssen wir das Corona-Management an den richtigen Stellschrauben weiterentwickeln.“

Weitere Meldungen

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land stärkt Ländlichen Raum mit 112,4 Millionen Euro

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
Gesundheitsberufe

Bis 31. März 2026 für die Landarztquote bewerben

Eltern und Kinder turnen in einer Sporthalle in Berlin.
Sport

Mehr als 600 Millionen Euro für Sportvereine und -verbände

Preisträger Landesforschungspreis 2026
Forschung

Landesforschungspreise 2026 nach Tübingen, Mannheim und Freiburg

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Walker kritisiert Reform des Gebäudeenergiegesetzes

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 24. Februar 2026

Windräder stehen während des Sonnenaufgangs auf einem Feld.
Erneuerbare Energien

Schnellere Genehmigungen für Windkraft-Anlagen durch Digitalisierung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (rechts) übergibt Albrecht Kruse (links) das Bundesverdienstkreuz.
Wirtschaft

Bundesverdienstkreuz für Albrecht Kruse

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Wirtschaft

Land präsentiert sich auf Messe für Sicherheit und Verteidigung

Ein Beratungsgespräch. (Bild: Roland Weihrauch / dpa)
Soziales

4,3 Millionen Euro für Weiter­bildung von Langzeitarbeitslosen

Gruppenbild Teilnehmer Podiumsdiskussion
Wissenschaft

Widerstandskraft von Wissenschaft stärken

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Termine für Workshops zum nachhaltigen Bauen

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurbereinigung in Ravenstein bedeutet Fortschritt und Zukunft

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet