Der Bund führt vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich und Luxemburg zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus ein.
Bundesinnenminister Seehofer hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Corona-Virus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich und Luxemburg greifen ab Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Für Reisende mit anderem Reisezweck bestehen ab Montag Einschränkungen im Ein- und Ausreiseverkehr. Reisenden mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten, wird die Ein- oder Ausreise in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden des jeweiligen Nachbarstaates nicht gestattet.
Das Bundesministerium des Innern bittet alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zwingend notwendige Reisen unbedingt zu verschieben. Berufspendler werden gebeten, entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt.
Die Bundespolizei wurde angewiesen, die Kontrollen ab Montag sicherzustellen. Ein entsprechendes Notifizierungsschreiben über die Wiedereinführung der vorübergehenden Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich und Luxemburg auf der Grundlage von Art. 28 Schengener Grenzkodex wurde heute an die Europäische Kommission und die Innenminister der EU-Staaten versendet.
Quelle:
Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat