Das Kabinett hat sich auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung geeinigt. So dürfen sich künftig bis zu zehn Personen im privaten Raum treffen und kleine Veranstaltungen sind wieder möglich. Großveranstaltungen über 500 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
Das Kabinett hat sich in seiner heutigen Sitzung auf weitere Lockerungen der Corona-Verordnung verständigt. Auch für die Kitas und Grundschulen gibt es mit den Zwischenergebnissen der Studie an den baden-württembergischen Uniklinika eine Perspektive.
Privaten Veranstaltungen – wie Geburtstagsfeiern oder Hochzeiten – sollen wieder möglich sein. Die Details klärt der Koalitionsausschuss am Freitag, den 29. Mai.
Kleine öffentliche Veranstaltungen wieder möglich
Ab dem 1. Juni sind öffentliche Veranstaltungen mit unter 100 Personen wieder möglich. Voraussetzung ist, dass es feste Sitzplätze gibt und die Hygiene- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. „Über diese Perspektive gerade für die Kulturschaffenden und Künstler freue ich mich sehr. Denn die Pandemie hat unser Kulturleben fast zum Erliegen gebracht – egal ob Kino, Theater, Konzerte oder Oper“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann nach der Kabinettssitzung. „Und auch wenn Kulturschaffende tolle Formate im Internet entwickelt haben, können die das Liveerlebnis natürlich nicht gleichwertig ersetzen. Weder für die Zuschauer, noch für die Künstler selbst.“
Großveranstaltungen ab 500 Teilnehmern bleiben auf jeden Fall bis zum 31. August verboten. Damit schaffen wir für die Veranstalter die Klarheit und Rechtssicherheit, die sie dringend benötigen.
Kneipen und Bars dürfen wieder öffnen
Ab dem 2. Juni können unter Hygiene-Auflagen wieder Kneipen und Bars öffnen. Auch Jugendhäuser dürfen dann wieder unter Auflagen öffnen, ebenso wie öffentliche Bolzplätze.
Wie bereits vergangene Woche angekündigt, dürfen zum 2. Juni auch wieder Sport- und Trainingsangebote in geschlossenen Räumen unter bestimmten Auflagen öffnen. Bereits ab dem 29. Mai können Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze wieder Touristinnen und Touristen aufnehmen. Auch hier gelten besondere Auflagen.
Studie bringt mehr Klarheit zum Infektionsgeschehen bei Kindern
Weil die Schließung von Kitas und Schulen eine besondere Belastung für die Familien darstellt, hat die Landesregierung im April eine Studie in Auftrag gegeben, an der sich die Universitätsklinika Heidelberg, Freiburg, Tübingen und Ulm beteiligen.
Die Studie soll klären, welche Rolle Kinder unter zehn Jahren bei der Verbreitung des Coronavirus spielen, ob es womöglich eine andere Ausgangslage gibt als bei Erwachsenen. Sie befindet sich derzeit noch in der Auswertung. Die Studienleiter haben Ministerpräsident Winfried Kretschmann vorab schon über ein paar vorläufige Erkenntnisse informiert.
Insgesamt wurden etwa 5.000 Menschen, die keine Symptome hatten, getestet. 2.500 Kinder zwischen einem und zehn Jahren, und jeweils ein Elternteil. Einerseits wurden diese auf das Virus direkt getestet, andererseits wurde bei ihnen auch nach Antikörpern gesucht.
Konzept für Kita- und Grundschulöffnung bis Ende Juni
Dabei hat sich gezeigt, dass bei den Eltern und Kindern fast keine unerkannten aktuellen Infektionen mit dem Virus gefunden wurden. Die Zahl von Personen, die nach durchgemachter Infektion Antikörper gebildet haben, ist ebenfalls gering und liegt im Bereich zwischen ein und zwei Prozent.
Entscheidend für das weitere Vorgehen mit Blick auf Kindertagesstätten und Schulen sind die spezifischen Informationen zu Kindern. Nicht nur liegen bei Kindern im Vorschul- und Grundschulalter aktuell kaum unerkannte Infektionen vor. Sondern sie haben auch, im Verlauf der Epidemie, seltener als Erwachsene die Infektion durchgemacht. Kinder werden also anscheinend nicht nur seltener krank, sondern sie sind wohl auch seltener infiziert als Erwachsene.
Erste Ergebnisse zeigen ebenfalls, dass das Ausbreitungsrisiko bei Kindern in Notbetreuung nicht höher ist, als bei denen die zu Hause betreut wurden. Insgesamt lässt sich daher ausschließen, dass Kinder anders als bei anderen Infektionskrankheiten hier besondere Treiber des aktuellen Infektionsgeschehens sind.
„Ich habe Kultusministerin Susanne Eisenmann gestern am Abend über die ersten Ergebnisse der Studie informiert. Wir waren uns bei aller gebotenen Vorsicht einig, dass wir nun weitere Schritte der Öffnung von Kitas und Grundschulen verantworten können“, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann an. Das Kultusministerium solle nun sowohl für die Kitas wie auch für die Grundschulen umgehend Konzepte für weitere Öffnungsschritte zu entwickeln – in enger Abstimmung mit den Trägern und den anderen Partnern.
Damit einher geht eine angepasste Teststrategie. Das Sozialministerium wird daher die Test-Strategie des Landes so zu erweitern, dass das Personal von Kitas und Grundschulen regelmäßig getestet wird, um mögliche Infektionsherde schnell zu erkennen.
„Die Vorstellung der vollständigen Studie erfordert noch etwas Geduld. Aber ich denke, es ist in unser aller Interesse, dass die höchsten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt – auch wenn wir uns noch etwas gedulden müssen“, so Kretschmann abschließend.
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Aktuelle Infos rund um Corona in Baden-Württemberg
Fragen und Antworten rund um Corona und die Verordnungen
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Künftig dürfen im privaten Raum bis zu zehn statt wie bisher nur fünf Personen aus mehreren Haushalten zusammenkommen. Die Beschränkung auf zehn Personen gilt weiterhin nicht für Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkelkinder, Geschwister und deren Nachkommen) sowie die Angehörigen des gleichen Haushalts und deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner.
- Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden werden bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt.
- Ab dem 1. Juni können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen – also beispielsweise Restaurants oder Veranstaltungsstätten – wieder stattfinden, etwa Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen. Die mögliche Personenzahl wird gerade final abgestimmt.
- Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen ab dem 1. Juni mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Dafür müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept erarbeiten, das auf Verlangen vorgelegt werden muss. Zu dieser Veranstaltungsart gehören etwa Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien, Unternehmen wie Betriebsversammlungen oder Aktionärsversammlungen oder Behörden, Examens- und Abschlussveranstaltungen. Das heißt, zum 1. Juni können Kultureinrichtungen und Kinos mit festen Sitzplätzen für bis zu 100 Teilnehmende wieder öffnen. Hierzu wird zeitnah noch eine gesonderte Verordnung erlassen, die Fragen zu Hygienevorschriften und Abstandsregeln beinhaltet.
- Ab dem 2. Juni dürfen Kneipen und Bars wieder unter Hygienevorgaben öffnen.
- Zudem sollen öffentliche Bolzplätze wieder benutzt werden können.
- Ab dem 2. Juni können Sportanlagen und Sportstätten wieder öffnen, auch innerhalb geschlossener Räume, wie etwa bei Fitnessstudios und Tanzschulen sowie ähnlichen Einrichtungen, sofern durch Rechtsverordnung zugelassen. Es gelten auch hier besondere Auflagen, die zu beachten sind.
- Um Schwimmkurse durchzuführen, dürfen Schwimm- und Hallenbäder ab dem 2. Juni wieder öffnen. Dazu gehören auch Kurse zum therapeutischen Schwimmen. Ein Freizeit-Breitensport-Badebetrieb ist zunächst weiter nicht möglich.
- Jugendhäuser dürfen ihren Betrieb wieder aufnehmen und öffnen voraussichtlich ab 2. Juni.
- Die bereits beschlossenen Öffnungen zum Pfingstwochenende für etwa Hotels, Freizeitparks und Freizeiteinrichtungen ab 29. Mai gelten weiter.