Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 20. Juni 2023

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Die Landesregierung hat sich mit Gesetzesvorhaben zur Teilhabe für Menschen mit Behinderungen sowie im Schul- und Pflegebereich befasst. Weitere Themen im Kabinett waren die Eindämmung des Flächenverbrauchs sowie Fördermaßnahmen zur medizinischen Forschung und zur Batteriezellfertigung.

Teilhabe für Menschen mit Behinderungen verbessern

Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am Dienstag, 20. Juni 2023, mit dem Gesetz zur Änderung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes befasst und die Einbringung in den Landtag beschlossen. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, die Teilhabe für Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. Vorgesehen ist unter anderem eine genauere Regelung für das Zutrittsrecht zu öffentlichen Stellen für Menschen mit Behinderungen in Begleitung ihres Assistenzhundes. Demzufolge haben beispielsweise Veranstaltende sicherzustellen, dass bei einer kulturellen Veranstaltung mit nummerierten Sitzplatzreihen auch eine Teilnahme mit Assistenzhund möglich ist.

Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Flächenverbrauchs

Die Landesregierung hat sich ambitionierte Ziele bei der Eindämmung des Flächenverbrauchs gesetzt. Das „Maßnahmenpaket zur Eindämmung des Flächenverbrauchs“ bildet einen ersten Schritt bei der Erreichung dieser Ziele. Es umfasst fünf Maßnahmen, die teilweise bereits angestoßen sind bzw. im laufenden Jahr konkretisiert werden sollen. Hierzu gehört unter anderem die Weiterentwicklung des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“, eine Entsiegelungsprämie für Kommunen und die Pilotierung einer Brachflächenübersicht. Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Eindämmung des Flächenverbrauchs wird zudem der „Aktionsplan Flächensparen“ sein. Auf Grundlage bereits laufender gutachterlicher Vorprüfungen soll im Herbst dieses Jahres ein ressortübergreifendes Maßnahmenbündel erarbeitet werden.

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Änderungen des Schulgesetzes und des Landespflegegesetzes

Das Kabinett hat heute das Verfahren zur Umsetzung verschiedener Anpassungen im Schulgesetz für Baden-Württemberg sowie im Landespflegegesetz in Gang gesetzt. Das Verfahren zur Einrichtung von Ganztagsgrundschulen soll vereinfacht werden und die möglichen Zeitmodelle der Ganztagsgrundschulen erweitert werden. Zudem wurde im Schulgesetz die Grundlage dafür geschaffen, den Ausbau digitaler Bildungsangebote an Schulen unter Wahrung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte zu ermöglichen. Die Vergütung in der Ausbildung zur generalistischen Pflegehilfe im Sektor Altenpflegehilfe soll in Zukunft über eine Umlage finanziert werden. Im Landespflegegesetz soll künftig das Sozialministerium ermächtigt werden, ein entsprechendes Verfahren festzulegen. Die Träger, die an diesem Umlageverfahren teilnehmen, sind ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen sowie Altenheime. Hierdurch können dann sowohl ausbildende als auch nicht ausbildende Einrichtungen zur Finanzierung herangezogen werden. Damit sollen die dringend erforderlichen Ausbildungsanreize geschaffen werden.

Land fördert Aufbau der Außenstelle „Virus-basierte Therapien“

Therapeutische Viren sind Teil der Zukunft der Medizin. Sie können etwa als biologische Werkzeuge zur Bekämpfung von Infektionen oder Krebs sowie als Impfstoffe eingesetzt werden. Die Landesregierung wird das Zusammenwirken von Grundlagenforschung und industrieller Anwendung in diesem Bereich weiter verbessern. Mit dem Aufbau einer Außenstelle des Fraunhofer-Instituts für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik (IGB) in Biberach findet zukünftig die Forschung genau da statt, wo auch die Unternehmen im Land aktiv sind. Das Projekt zahlt damit auch auf die Ansiedlungsstrategie des Landes ein. Für den Aufbau sollen für einen Zeitraum von fünf Jahren bis zu 25 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Weitere 40 Millionen Euro für Batteriezellfertigung im Land

Batteriezellen sind für die Mobilitäts- und Energiewende unerlässlich. Daher unterstützt die Landesregierung mit weiteren 40,2 Millionen Euro die Förderung von Projekten im Bereich der Batteriezellfertigung in Baden-Württemberg. Die Förderung ist Teil des sogenannten „IPCEI Batteriezellfertigung“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima. Mit dem Förderprogramm werden Innovationen in der gesamten Batterie-Wertschöpfungskette vorangebracht. Dies ermöglicht den Aufbau einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen europäischen Batteriezellfertigung – was auch die Abhängigkeit von asiatischen Herstellern in diesem Bereich reduziert.