Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 19. Oktober 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

In der Kabinettssitzung am 19. Oktober 2021 ging es unter anderem um Prämienanreize für Kommunen zur Aktivierung von Wohnraum, neue Strukturen zur Verwaltungsmodernisierung, Windkraftnutzung auf Staatswaldflächen sowie die Ausweisung von Radonvorsorgegebieten im Schwarzwald.

Wohnraum aktivieren, Gebäude besser nutzen: Land plant weitere Prämienanreize für Kommunen

Mehr Wohnraum zu schaffen, ist eines der wichtigsten Ziele der Landesregierung in den kommenden Jahren. Neben den klassischen Förderprogrammen – wie etwa der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung – geht es auch darum, in diesem Bereich neue und innovative Wege zu beschreiten. Einer dieser neuen Wege sind Prämienanreize für die Kommunen, um Wohnraum zu aktivieren und bestehende Gebäude besser zu nutzen. Als ersten derartigen Prämienanreiz hat die Landesregierung im Juli 2020 die sogenannte Wiedervermietungsprämie eingeführt: Diese Maßnahme belohnt Kommunen, die mithelfen, länger leerstehende Wohnungen wieder zu vermieten. Die bisherige Bilanz sei vielversprechend, berichtete Bauministerin Nicole Razavi. Das Landeskabinett hat daher auf seiner Sitzung beschlossen, die Wiedervermietungsprämie zu verlängern. Sie wäre andernfalls Ende des Jahres ausgelaufen. Zugleich soll die Maßnahme um weitere Anreize ergänzt werden, sodass eine Art Prämienkatalog entsteht.

Pressemitteilung: Prämienanreize für Kommunen sollen Wohnraum schaffen

Neue Strukturen zur Verwaltungsmodernisierung

Baden-Württemberg etabliert neue Strukturen, um bei der Verwaltungsmodernisierung schneller voranzukommen. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Koordinierungsstelle Verwaltungsmodernisierung hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Nun hat der Ministerrat beschlossen, den bisherigen Ausschuss der Amtschefs für Bürokratieabbau um das Thema Verwaltungsmodernisierung zu erweitern. Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Stegmann, bisher „Koordinator der Landesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“, wird „Koordinator der Landesregierung für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“. Damit werden die notwendigen Strukturen etabliert, um Verwaltungsmodernisierung und -digitalisierung in Baden-Württemberg voranzubringen.

Staatsministerium: Bürokratieabbau

Vermarktungsoffensive von Staatswaldflächen zur Windkraftnutzung geht voran

Damit Baden-Württemberg so schnell wie möglich klimaneutral wird, hat die Landesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein umfassendes Klimaschutz-Sofortprogramm aufgesetzt. Ein zentraler Baustein dieses Sofortprogramms ist eine Vermarktungsoffensive von Staatswaldflächen zur Windkraftnutzung. Die Staatswaldflächen machen immerhin zehn Prozent der Landesfläche aus. Ende Juli hat der Ministerrat dann ein Eckpunktepapier des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz beschlossen, das die wesentlichen Punkte für den Einstieg in die Vermarktungsoffensive für den Staatswald umfasst – unter anderem die Bereitstellung der erforderlichen Flächen und die Vereinfachung des Vergabeverfahrens. Um diese Eckpunkte schnellstmöglich umzusetzen, müssen zeitnah die für die Windenergienutzung gut geeigneten Flächen im Staatswald zur Verfügung gestellt werden. Spätestens bis Ende des Jahres soll Minister Peter Hauk eine Liste aller Staatswaldflächen vorlegen, die hierfür geeignet sind.

Im Kabinett berichtete der Minister, dass ForstBW inzwischen fünf Windkraftstandorte identifiziert hat: Lichtenstein, Bad Waldsee, Sulz, Malsburg-Marzell und Baienfurt / Baindt / Bergartreute / Schlier / Vogt / Waldburg / Wolfegg. Möglichst noch im Oktober sollen an diesen Standorten circa 1.900 Hektar Staatswaldflächen zur Verpachtung für Windenergienutzung ausgeschrieben werden. Nach den bisherigen Erfahrungen können darauf bis zu 90 Windenergieanlagen entstehen. Laut Minister Hauk wurden die Standorte auf Grundlage objektiver und neutraler Kriterien identifiziert. So seien windhöffige Flächen ohne Planungsrestriktionen und unter Ausschluss von sogenannten Tabuflächen (zum Beispiel Siedlungs- und Straßenabstände, Naturschutzgebiete usw.) ausgewählt worden. Von ForstBW wurden die Flächen dann daraufhin untersucht, ob sie beispielsweise von der Größe, der Geschlossenheit, der Topografie oder der Erschließung für eine Windkraftnutzung grundsätzlich geeignet sind und ob nicht forstfachliche, offensichtlich bekannte Natur- oder Artenschutzrestriktionen oder bereits bestehende sonstige Nutzungsverträge dagegensprechen.

29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen

Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung hat die Länder verpflichtet, bis 31. Dezember 2020 Gebiete zu ermitteln und festzulegen, für die sie aufgrund der geologischen Situation in einer „beträchtlichen Zahl von Gebäuden“ Überschreitungen der Radon-Referenzwerte an Arbeitsplätzen und für Aufenthaltsräume erwarten. Vor diesem Hintergrund wurden in Baden-Württemberg seit November 2019 Radonmessungen in Gebäuden und im Boden durchgeführt. Mit den erfassten Messwerten hat das Bundesamt für Strahlenschutz eine neue Prognosekarte über die Erwartung von erhöhten Radonwerten erstellt. Auf der Grundlage dieser Karte und einer Betrachtung der geologischen Karte für Uran in Gesteinen, aus denen das Radon stammt, hat das Umweltministerium mit einer Allgemeinverfügung 29 Gemeinden im südlichen und mittleren Schwarzwald als Radonvorsorgegebiete ausgewiesen. Dies bedeutet nicht, dass der Radonwert in jedem Gebäude der Gemeinden zu hoch ist, sondern nur, dass die geschätzte Wahrscheinlichkeit dafür ungefähr dreimal höher ist als im bundesweiten Durchschnitt. Deshalb muss in diesen Gemeinden stärker hingeschaut werden, um für die Bürgerinnen und Bürger das Risiko vor Radon zu minimieren. So sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in diesen Gebieten verpflichtet, an Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss Radon zu messen und gegebenenfalls bei erhöhten Werten Vorsorgemaßnahmen (zum Beispiel Verbesserung der Abdichtung von Fenstern und Türen) zu treffen. Bei neuen Gebäuden muss von vornherein ein besserer Schutz eingeplant werden. Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, hat das Umweltministerium die Bürgerinnen und Bürger an der Ausweisung der Radonvorsorgegebiete über ein Konsultationsverfahren beteiligt, berichtete Umweltstaatssekretär Dr. Andre Baumann. Die ermittelten Gebiete wurden öffentlich vorgestellt, das Vorgehen im Internet Schritt für Schritt beschrieben und allen Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, Fragen zu stellen. Alle Eingaben wurden fachlich bewertet und beantwortet und zusammen mit den Äußerungen anonymisiert veröffentlicht. Dadurch konnte vermieden werden, dass Klagen gegen die Allgemeinverfügungen eingereicht wurden.

Umweltministerium: Radonvorsorgegebiete in Baden-Württemberg