Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Mai 2023

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Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Das Kabinett hat sich mit dem Jahresbericht 2022 des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) befasst. Weitere Themen waren die aktuelle Steuerschätzung und die Sicherung von bezahlbarem Wohnraum in Kommunen.

Landesregierung tritt mit vielfältigen Maßnahmen gegen Extremismus ein

Der Ministerrat hat sich am 16. Mai 2023 mit dem Jahresbericht 2022 (PDF) des Kompetenzzentrums gegen Extremismus in Baden-Württemberg (konex) befasst. Im Jahr 2022 verzeichnete Baden-Württemberg mit rund 6.200 Fällen einen Höchststand bei den politisch motivierten Straftaten. Diese Entwicklung folgt dem Bundestrend – 2022 gab es mit rund 59.000 politisch motivierten Straftaten bundesweit so viele Fälle in dem Bereich wie noch nie. Diesem Trend stellt sich die Landesregierung mit aller Kraft entgegen. Konex ist dabei ein wichtiger Baustein. In dem Zentrum arbeiten Expertinnen und Experten aus ganz unterschiedlichen Fachbereichen und Disziplinen zusammen. Kern des Angebots ist die kostenlose Unterstützung und Beratung gegen religiös und politisch motivierten Extremismus. So bietet konex allen Ausstiegswilligen einen Weg aus der Gewalt.

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Steuereinnahmen erstmals seit Jahren niedriger als erwartet

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz hat dem Kabinett zu den Ergebnissen der aktuellen Steuerschätzung berichtet. Nach vielen Jahren zuverlässig steigender Steuereinnahmen muss Baden-Württemberg in diesem und den kommenden Jahren mit niedrigeren Steuereinnahmen auskommen, als noch im Herbst 2022 geschätzt.

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Baden-Württemberg sichert bezahlbaren Wohnraum in Kommunen

Das Kabinett hat sich außerdem mit der Verlängerung der sogenannten Umwandlungsverordnung befasst. Diese schützt bezahlbaren Wohnraum in besonders begehrten Wohnlagen. Auf Grundlage der Verordnung können Kommunen Vorschriften zur Sicherung des Mietpreisniveaus erlassen. Dadurch sollen insbesondere Menschen mit geringeren Einkommen vor überteuerten Mieten geschützt und nicht aus ihrer vertrauten Wohngebieten verdrängt werden können. Vor allem im Falle von Abriss und Neubau oder von umfassenden Sanierungen von Miethäusern sowie der Umwandlung von Mietwohnungen zu Eigentumswohnungen bedarf es damit einer Genehmigung der Gemeinde. Der Verordnungsentwurf wird nun zu Anhörung freigegeben. 

Quelle:

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