Kabinett beschließt sechste Anpassung der Corona-Verordnung
Das Kabinett hat die sechste Anpassung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Danach gilt ab Montag, 27. April 2020, die Pflicht zum Tragen einer sogenannten „Alltagsmaske“ im Personenverkehr und beim Einkaufen.
picture alliance/dpa | Marijan Murat
Coronavirus
Land erlaubt Öffnung größerer Geschäfte mit abgetrennter Verkaufsfläche
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. Nach einer Gerichtsentscheidung ändert das Land die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Corona
Vorsichtige Lockerungen der Corona-Verordnung im Bereich von Wirtschaft und Schulen
Mit der fünften Änderung der Corona-Verordnung beschließt die Landesregierung vorsichtige Lockerungen im Bereich von Wirtschaft und Schulen. Das Vorgehen orientiert sich am Schutz der Gesundheit und steht gleichzeitig im Einklang mit den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Rechtsverordnung
Landesregierung beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Freitag, den 10. April 2020.
picture alliance/dpa | Karl-Josef Hildenbrand
Coronavirus
Ausgangsbeschränkungen für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Das Land führt Ausgangsbeschränkungen in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ein. Zum Schutz vor einer Infektion dürfen Bewohner ihre Einrichtung nur noch aus triftigen Gründen verlassen.
Die Landesregierung hat eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Die Verordnung tritt am 18. März 2020 in Kraft.
Staatsministerium Baden-Württemberg
Rechtsverordnung
Land beschließt Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
Aufgrund der sich zuspitzenden Lage und der stark steigenden Zunahme von Corona-Infektionen in Baden-Württemberg hat die Landesregierung eine Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen beschlossen. Die Verordnung tritt am 17. März 2020 in Kraft.
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