Corona-Pandemie

Weitere Öffnungsschritte für Schulen ab dem 15. März

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Ab dem 15. März sollen Grundschülerinnen und Grundschüler sowie die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren. Darauf haben sich heute Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann geeinigt.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann haben sich auf weitere Öffnungsschritte bei den Schulen verständigt. Am Montag, 15. März 2021 sollen die Grundschulen mit allen Klassen zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Auch die weiterführenden Schulen sollen ab 15. März 2021 mit den Klassen 5 und 6 zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb zurückkehren. 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte: „Mir war wichtig, dass wir den ersten Öffnungsschritt bei den Grundschulen und Kitas machen. Denn die Kleinsten und ihre Familien leiden am meisten unter dem Lockdown. Wir wollen Grundschülern jetzt mit dem Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen ein Stück ihres normalen Schulalltags zurückgeben. Das ist pandemisch verantwortbar, weil die Schüler in kleinen Klassen und festen Gruppen sind. Wir haben versprochen, dass wir im Rahmen weiterer vorsichtiger Öffnungen auch die weiterführenden Schulen in den Blick nehmen wollen. Deshalb machen wir in Klassen 5 und 6 jetzt den nächsten vorsichtigen Schritt. Mir ist aber wichtig zu betonen: Wir müssen ganz behutsam und immer schrittweise vorgehen – das sind wir unseren Kindern und Lehrern schuldig. Mit den Möglichkeiten zu verstärktem Testen haben wir ergänzend zu den bestehenden Vorsichtsmaßnahmen ein zusätzliches Sicherheitsnetz, das die Schritte begleitet.“ 

Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen

„Der Präsenzunterricht ist trotz des hohen Engagements der Lehrkräfte im Fernunterricht durch nichts zu ersetzen. Auch ein gemeinsames Lernen vor Ort und der direkte Kontakt zwischen Schülerinnen und Schülern und ihren Lehrkräften sind unverzichtbar. Der Unterricht im Klassenverband ist deshalb pädagogisch geboten und auch mit Blick auf die seelische Gesundheit der Kinder sowie Kindern aus sozial schwierigen Verhältnissen oder mit Lernschwierigkeiten von zentraler Bedeutung“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann. 

Für die Grundschulen gilt dabei, dass der Präsenzunterricht in möglichst konstanten Gruppen (Kohortenprinzip) erfolgen soll. Die Klassen 5 und 6 kehren ebenfalls in den Präsenzunterricht zurück. Alle Schülerinnen und Schüler kommen ins Schulgebäude und sollen unter Berücksichtigung der AHA-Regeln unterrichtet werden. Sportunterricht findet weiterhin nicht statt. Außerschulische Partner, soweit sie fester Bestandteil des Schulbetriebs sind – zum Beispiel beim Ganztag und in der flexiblen kommunalen Betreuung – können dabei in den Präsenzbetrieb einbezogen werden. Wichtig ist aber auch hier, dass konstante Gruppen gebildet werden.

Auch Spaziergänge und Ausflüge an der frischen Luft sind unter Beibehaltung fester Gruppen möglich. Alle übrigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen hingegen sind bis auf weiteres nicht möglich. Für die Grundschulen bedeuten diese Öffnungsschritte, dass sie ab 15. März 2021 auch keine Notbetreuung mehr anbieten müssen. Auch für die Klassen 5 und 6 entfällt mit diesem Schritt die Notbetreuung, für Klasse 7 hingegen wird es weiter das Angebot der Notbetreuung geben. 

„Diese Öffnungsschritte sind auch aus infektiologischen Gründen sinnvoll und richtig. Zahlreiche Rückmeldungen aus den Grundschulen zeigen, dass der aktuelle Wechselbetrieb auch deshalb zu einer größeren Durchmischung der Gruppen und zu mehr Kontakten führt, da gleichzeitig die Notbetreuung ebenfalls in Anspruch genommen wird. Das Prinzip der festen Gruppen lässt sich im eingeschränkten Regelbetrieb eindeutig am besten gewährleisten“, so Eisenmann. 

Für die Abschlussklassen gelten weiterhin die bestehenden Regelungen. Die Schülerinnen und Schüler, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden seit 22. Februar 2021 im Wechsel von Präsenz- und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen entscheiden dabei selbst über den Umgang des Präsenzangebots. Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 7 werden zunächst weiterhin im Fernunterricht unterrichtet. Dieser Rahmen gilt zunächst bis zu den Osterferien. Sofern es die Infektionslage zulässt, soll der Präsenzunterricht auf weitere Jahrgänge ausgeweitet werden. Über die bereits bestehenden und noch im Ausbau befindlichen Testangebote vor Ort sollen auch Schülerinnen und Schüler, die im Präsenzunterricht sind, ein freiwilliges Testangebot wahrnehmen.

Schreiben des Kultusministeriums vom 5. März 2021 an die Schulen zu weiteren Öffnungsschritten für den Schulbetrieb ab dem 15. März 2021 (PDF)

Kultusministerium: Fragen und Antworten zum Schul- und Kitabetrieb

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Professor hält in einem Hörsaal vor Studierenden eine Vorlesung.
Hochschulen

Landeslehrpreis 2025 vergeben

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft

Häuser in Stuttgart werden von der Morgensonne beschienen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Wohnraumförderung

Z15-Darlehen in der Wohnraumförderung digital beantragbar

Ehrenamtskarte Baden-Württemberg
Bürgerengagement

Ehrenamtskarte jetzt auch per App verfügbar

Logo des Landespreises 2020 für junge Unternehmen. (Bild: L-Bank)
Wirtschaft

Landespreis für junge Unter­nehmen 2026 ausgeschrieben

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau