Corona-Maßnahmen

Land verschärft Corona-Regeln

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Ein Schild, das auf die 2G Regeln hinweist, hängt an einem Café.

Das Land plant, wie angekündigt, weitere Verschärfungen der bisherigen Corona-Regeln. Die neue Verordnung wird am Freitag, 3. Dezember 2021, im Umlaufverfahren beschlossen und tritt in Kürze in Kraft.

Bereits jetzt sind die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde zu großen Teilen in Baden-Württemberg in Kraft. Verschärfungen, die von Bund und Ländern vereinbart wurden, werden in Baden-Württemberg umgesetzt. Dazu gehört unter anderem eine Ausweitung von 2G im Einzelhandel auf das ganze Land und die Schließung von Clubs und Diskotheken. Am Silvestertag und Neujahrstag wird ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt.

Aufgrund der besonders prekären Lage in Baden-Württemberg wird die Landesregierung in einigen Bereichen über die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde hinausgehen. So sollen unter anderem Weihnachtsmärkte geschlossen werden sowie Sport-, Kultur- und Freizeitveranstaltungen aufgrund der hohen Infektionslage im Land deutlich stärker eingeschränkt werden. Die im Land bereits gültigen strengen Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte von einem einem Haushalt plus eine weitere Person bleiben bestehen.

Die Details der Regelungen werden am Freitag, 3. Dezember 2021, bekannt gegeben.

Kontakte wieder radikal reduzieren

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagt zu den MPK-Beschlüssen: „Wir haben in Baden-Württemberg bereits weitgehende Maßnahmen getroffen. Dennoch macht die sich zuspitzende Lage auf den Intensivstationen, das weiter sehr hohe Infektionsgeschehen im Land und die neue Virusvariante verschärfte Maßnahmen notwendig. Die erste Grundregel lautet für die nächsten Wochen: Wir müssen Kontakte wieder radikal reduzieren – um die Welle vor Weihnachten nun abzuflachen.“

Kretschmann begrüßte, dass Nachbesserungen beim Infektionsschutzgesetz zugesagt wurden. „Ich bitte den Bund nun zügig die Weichen für eine dauerhafte und rechtssichere Lösung zu stellen, die den Ländern die notwendigen Handlungsspielräume gibt. Dazu hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Grundlage bereitet. Wir nutzen das Instrumentarium, das uns zur Verfügung steht, aber das reicht nicht.“

Corona-Verordnung des Landes

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