Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 28. Februar 2023

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.

Das Kabinett hat Erleichterungen zum Bau von Mobilfunkmasten beschlossen und die Corona-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben. Weitere Themen waren der Ausbau erneuerbarer Energien, der Strategiedialog Wohnen und Bauen, der CO2-Flottenausstoß im Landesfuhrpark sowie Entlastungen für Schulleitungen.

Bau von Mobilfunkmasten soll einfacher werden

Baden-Württemberg will den Bau von Mobilfunkmasten erleichtern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Landeskabinett am Dienstag, 28. Februar 2023, gebilligt. Der Entwurf geht nun dem Landtag zur Beratung und Entscheidung zu. Die Erleichterungen könnten bei Zustimmung des Parlaments somit voraussichtlich im zweiten Quartal, also noch vor der Sommerpause, in Kraft treten.

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Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“

Das Staatsministerium hat gemeinsam mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus dem Ministerrat den Sachstand des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB) vorgestellt. Nach der Auftaktveranstaltung im Juni 2022 arbeiten die Arbeitsgruppen seit Dezember mit Hochdruck daran, Lösungen für die großen Zukunftsfragen im Bereich Planen, Bauen und Wohnen zu erarbeiten. Im kommenden Juli findet die Jahresveranstaltung des Strategiedialogs statt, auf welcher erste Ergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt werden. Informationen über die Arbeit des SDB finden Interessierte auf der neuen Homepage des SDB:

Strategiedialog „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB)

Weitere Entlastungen für Schulleitungen

Schulleitungen tragen eine große Verantwortung und haben viele Herausforderungen zu bewältigen. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise Absprachen mit dem Schulträger wegen Baumaßnahmen, die Aufnahme neuer Schülerinnen und Schüler, die Erstellung des Vertretungs- und Stundenplans, die Organisation von Abschlussprüfungen oder die Qualitätsentwicklung der Schule. Eine Schule zu leiten und alle am Schulleben Beteiligten zusammen zu bringen, braucht Zeit. Deshalb hat der Ministerrat in seiner heutigen Sitzung das Kultusministerium beauftragt, erneut das Anhörungsverfahren zur Änderung der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung einzuleiten. In dieser Verordnung ist auch festgelegt, wie viele Stunden Schulleitungen unterrichten müssen und für die Leitung der Schule zur Verfügung haben. Für die Schulleitungen mittlerer und großer Schulen wurde die Leitungszeit bereits zum Schuljahr 2022/2023 erhöht. Zum Schuljahr 2023/2024 soll nun die Leitungszeit auch für kleine und sehr große Schulen aufgestockt werden.

Baden-Württemberg hebt alle Corona-Maßnahmen zum 1. März 2023 auf

Die Landesregierung hat beschlossen, die Corona-Verordnung und die letzten Regelungen zu Schutzmaßnahmen auf Landesebene ab 1. März 2023 aufzuheben. Baden-Württemberg hatte zuletzt ohnehin kaum noch eigene Schutzmaßnahmen angeordnet. Nun hebt der Bund zum 1. März die noch bestehenden Testnachweispflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen auf und lockert dort die Maskenpflichten. Das Land orientiert sich an den Entscheidungen auf Bundesebene. In besonders schützenswerten Einrichtungen verbleibt es aber zunächst bis zum 7. April bei FFP2-Maskenpflichten für Besucherinnen und Besucher. Dies sind vor allem Krankenhäuser und Pflegeheime, aber auch Arztpraxen und sonstige ambulante Gesundheitseinrichtungen.

Darüber hinaus setzt die Landesregierung auf den eigenverantwortlichen Umgang der Bürgerinnen und Bürger mit dem Virus. Diese haben die notwendigen Mittel in der Hand: ein aktueller Impfschutz und ein rücksichtsvoller Umgang miteinander, insbesondere mit vulnerablen Gruppen.

Land hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf

Aufhebung der Corona-Verordnung Schule zum 1. März 2023

CO2-Flottenausstoß im Landesfuhrpark weiter gesunken

Verkehrsminister Winfried Hermann hat in der Kabinettssitzung auch den Bericht über die Entwicklung des CO2-Flottenausstoßes im Landesfuhrpark für das Jahr 2021 vorgestellt. Der Ministerrat hat sich im Jahr 2011 zu dem Ziel bekannt, die Fahrzeugflotte des Landes schrittweise klima- und umweltfreundlicher auszurichten. Das Verkehrsministerium ist seither beauftragt, in regelmäßigen Abständen über die Einhaltung der CO2-Obergrenzen des Fuhrparks der Ressorts zu berichten. Dabei werden lediglich die Fahrzeuge berücksichtigt, die ausschließlich der Personenbeförderung dienen.

Insgesamt weist die Fahrzeugflotte der Landesverwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2021 einen durchschnittlichen Flottenausstoß von 86,39 g CO2/km aus. Damit wurde der Grenzwert von 95 g CO2/km nochmals deutlich unterschritten. Seit der erstmaligen Erfassung im Jahr 2011 (148,1 g CO2/km) konnte der durchschnittliche CO2-Austoß der Ressorts damit um rund 62 g CO2/km gesenkt werden.

Task Force beschleunigt Ausbau der erneuerbaren Energien

Um Baden-Württemberg bis 2040 klimaneutral zu machen und sein Energiesystem so schnell wie möglich zu transformieren, braucht es unter anderem einen radikalen Ausbau von Windenergie – aber auch von Photovoltaik-Anlagen. Seit Ende Oktober 2021 arbeitet in Baden-Württemberg eine Task Force unter Hochdruck an der Beschleunigung der Planungs-und Genehmigungsverfahren sowie an der Flächenbereitstellung für diese Anlagen. Zu den bisherigen Erfolgen hat Staatsminister Dr. Florian Stegmann im Kabinett berichtet. Von rund 50 Maßnahmen des Arbeitsprogramms der Task Force sind die meisten umgesetzt. Damit und mit der vom Bund umgesetzten Verbesserung der Rahmenbedingungen erreicht Baden-Württemberg im Frühjahr 2023 eine Verkürzung der Planungs- und Genehmigungszeiten von Windenergieanlagen um 3,5 Jahre. Somit hat die Task Force eines ihrer Hauptziele erreicht: die Halbierung der durchschnittlichen Dauer der Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Darüber hinaus wurden landesweit Flächen für den Windenergieausbau geöffnet, so dass jetzt Landschaftsschutzgebiete, regionale Grünzüge oder Wasserschutzgebiete keine größeren Hindernisse mehr sind. Die Flächen im Staatswald werden offensiv vermarktet und die Projektierer stehen in den Startlöchern. Stabsstellen bei den Regierungspräsidien sorgen für straffe Genehmigungsverfahren und die neue Agentur „Erneuerbare BW“ kümmert sich darum, dass viele Projekte überall im Land in Angriff genommen werden.

Quelle:

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