Wohnungsbau

250 Millionen Euro pro Jahr für Wohnungsbau

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Ein Bauarbeiter läuft in Stuttgart an Wohnungsneubauten vorbei. (Foto: Marijan Murat / dpa)

Mit dem Wohnraumförderprogramm 2020/2021 stärkt die Landesregierung den sozialen Wohnungsbau. Als erstes Bundesland setzt Baden-Württemberg auch im sozialen Mietwohnungsbau auf mehr Klimaschutz. Für selbstgenutzten Wohnraum gibt es auch weiterhin attraktive Förderkonditionen.

Der Ministerrat hat die Konzeption für das Förderprogramm „Wohnungsbau BW 2020/2021“ beschlossen, das zum 1. April 2020 in Kraft treten soll. „Mit dem neuen Programm machen wir die Wohnraumförderung noch attraktiver und setzen neue wichtige Anreize. Damit kommen wir unserem gemeinsamen Ziel, ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, einen weiteren Schritt näher. Wir verzeichnen einen starken Anstieg beim sozialen Wohnungsbau und setzen zudem künftig als erstes Bundesland auch im sozialen Mietwohnungsbau klar auf mehr Klimaschutz“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

„Unsere enormen Anstrengungen zahlen sich aus: Wir haben so viele Anträge für neu gebaute Sozial-Mietwohnungen wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Damit wirken wir nicht nur dem Abschmelzen des Sozialwohnungsbestands erfolgreich entgegen, sondern schaffen erstmals wieder zusätzliche Sozialwohnungen. Auf diesem Erfolg wollen wir mit dem neuen Förderprogramm und nochmals attraktiveren Konditionen aufbauen“, so Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

„Es ist uns gelungen, gemeinsam mit den Experten der Wohnraum-Allianz in intensiven Gesprächen neue Impulse zu identifizieren, um unsere Wohnraumförderung nochmals attraktiver auszugestalten und zugleich aktuellen Entwicklungen und zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen Rechnung zu tragen“, so die Ministerin.

Mehr Klimaschutz im sozialen Wohnungsbau

„Der Klimaschutz ist die zentrale Herausforderung unserer Gesellschaft und unserer Zeit, weshalb wir ihn auch in der sozialen Wohnraumförderung konsequent mitdenken. Wir leisten damit einen Beitrag sowohl für den sozialen Wohnungsbau als auch für den Klimaschutz“, betonte der Ministerpräsident. Zukünftig wird deshalb für alle neuen Vorhaben verbindlich der Energieeffizienzhaus-Standard KfW 55 festgelegt. Die Landesregierung stelle damit auch im Wohnungsbau wichtige Weichen für eine klimaneutrale Zukunft.

„Klimaneutraler Wohnungsbau ist wirtschaftlich und sozial. Denn neben den Kaltmieten sind in den letzten Jahren gerade auch die Nebenkosten stark angestiegen. Und hohe Nebenkosten treffen vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen. Um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Klimaschutzes mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu verzahnen, wollen wir gerade auch im sozialgeförderten Wohnungsbau künftig auf noch mehr Energieeffizienz achten“, erläuterte Hoffmeister-Kraut.

Zugleich sei es aber wichtig, darauf zu achten, dass Klimaschutz nicht zu Lasten des sozialen Mietwohnungsbaus gehe. Deshalb gebe es die Möglichkeit, eine Befreiung von dieser Verpflichtung zu beantragen – in den Fällen, in denen der Investor nachweisen kann, dass die Mehrkosten 150 Euro je Quadratmeter Wohnfläche überschreiten und die Maßnahmen damit unverhältnismäßig wären. „Besonders erfreulich ist, dass sich das Umweltministerium mit Fördermitteln am neuen Programm beteiligt und künftig mit 1,5 Millionen Euro Investoren fördert, die sich freiwillig zur Umsetzung des höheren KfW 40-Standards bereit erklären“, so Kretschmann.

Neues Förderprogramm für Mitarbeiterwohnungen

Außerdem erhalten künftig Unternehmen, die für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter preiswerte Wohnungen bauen, eine Förderung. „Das Thema Wohnraum spielt bei der Gewinnung von Fachkräften eine immer wichtigere Rolle“, so Ministerpräsident Kretschmann. Dabei gehe es gerade um Mitarbeiter, die als Bezieher mittlerer Einkommen am Wohnungsmarkt konkurrieren müssen. „Mit der neuen Förderlinie wollen wir diesem Problem Rechnung tragen und die Unternehmen gezielt bei der Anwerbung von Fachkräften unterstützen. Damit zeigen wir einmal mehr, dass wir in der Wohnraumförderung innovative Wege gehen. Denn ein solches Förderangebot besteht in dieser Form bisher in keinem anderen Bundesland.“ Die gesetzliche Grundlage für die neue Förderlinie wird derzeit im Zuge der Novellierung des Landeswohnraumförderungsgesetzes geschaffen. Sobald dieses verabschiedet ist – voraussichtlich vor der Sommerpause –, kann die Förderung für Mitarbeiterwohnen beantragt werden.

Höhere Baukosten-Zuschüsse für Investoren

„Der Bau von neuen Wohngebäuden wird immer teurer. Aufgrund der rasant gestiegenen Baukosten wird der dringend benötigte Neubau von bezahlbaren Wohnungen in vielen Kommunen für Investoren immer unattraktiver. Denn parallel zu den Baukosten steigen auch die Grundstückspreise weiter“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Deshalb sei ein zentraler Punkt des neuen Programms, die berücksichtigungsfähigen Baukosten von 3.000 auf 3.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche bei der Mietwohnraumförderung zu erhöhen. „Das ist ein starkes Signal an alle Bauherren, von dem wir uns einen weiteren deutlichen Schub bei den künftigen Antragszahlen erwarten.“

Attraktive Förderkonditionen für selbstgenutzten Wohnraum

Neben der Mietwohnraumförderung setzt das Land auch weiterhin auf attraktive Förderkonditionen für selbstgenutzten Wohnraum. „Die eigenen vier Wände sind immer noch die beste Altersvorsorge. Doch im Vergleich zu anderen europäischen Ländern ist die Wohneigentumsquote in Deutschland außergewöhnlich niedrig“, sagte die Ministerin. Deshalb wolle das Land vor dem Hintergrund des weiteren Anstiegs der Immobilienpreise gerade auch Menschen mit relativ niedrigerem Einkommen beim Neubau oder Erwerb von Bestandsimmobilien attraktive Förderinstrumente bieten. Dazu zählten zinslose Darlehen in der Förderung selbstgenutzten Wohneigentums. Konkret sei geplant, Förderdarlehen mit 15-jähriger Zinsbindung und 15-jähriger Zinsvergünstigung im Zins künftig auf 0,0 Prozent pro Jahr zu verbilligen und damit die aus den Bau- beziehungsweise Erwerbspreisen erwachsende finanzielle Belastung zu reduzieren. Zugleich sollen künftig die gleichen Konditionen gelten, egal ob jemand Eigentum neu baut oder ein bereits bestehendes Objekt erwirbt.

Das neue Programm wird voraussichtlich Anfang April 2020 in Kraft treten. Für die Fördermaßnahmen stehen weiterhin pro Jahr Mittel in Höhe von rund 250 Millionen Euro zur Verfügung. „Damit investieren wir auch weiterhin so viel in den Wohnungsbau wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Wir sind überzeugt, dass wir unserem Ziel, ausreichend und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, mit vereinten Kräften Schritt für Schritt näherkommen“, so Kretschmann abschließend.

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