Radikalenerlass

Offener Brief: „Demokratie ist eine lernende Veranstaltung“

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei einem Interview

Vor 50 Jahren verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass“. In einem offenen Brief wendet sich Ministerpräsident Winfried Kretschmann persönlich direkt an die Betroffenen und die Öffentlichkeit des Landes, nimmt Stellung zu diesem Kapitel deutscher Geschichte und zieht Lehren für die Zukunft.

Der offene Brief von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Radikalenerlass in Baden-Württemberg hat folgenden Wortlaut:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

vor gut 50 Jahren, im Januar 1972, verabschiedeten die Ministerpräsidenten der Länder zusammen mit dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass“. Er sollte die Beschäftigung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst verhindern. Im Hintergrund stand die Idee einer „wehrhaften Demokratie“, die sich gegen ihre Feinde verteidigt und die Freiheit ihrer Bürgerinnen und Bürger schützt. Dieser Anspruch war eine Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik, und er ist bis heute richtig. Trotzdem hat der Radikalenerlass viel mehr Schaden angerichtet als Nutzen gestiftet. Willy Brandt, der den Radikalenerlass einst als Bundeskanzler mitbeschlossen hatte, betrachtete ihn schließlich als „politischen Irrtum“.

Klar ist, dass der freiheitlich-demokratische Staat in einem komplizierten Spannungsfeld steht: Er muss sich seiner Feinde erwehren – was uns gerade heute wieder deutlich bewusst wird, wo Extremisten in vielen Demokratien nach der Macht greifen. Er muss aber immer auch auf die Verhältnismäßigkeit seines Handelns achten. Er braucht Augenmaß und einen guten Sinn für Angemessenheit.

In Baden-Württemberg wurde der Radikalenerlass besonders lange und mit einer besonderen Härte angewandt. Aufgrund vieler offenen Fragen in diesem Zusammenhang haben wir als Landesregierung vier Jahre lang ein geschichtswissenschaftliches Forschungsprojekt an der Universität Heidelberg unterstützt. Die Ergebnisse des Projekts wurden vor kurzem unter dem Titel: „Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, ´68 und der Radikalenerlass“ veröffentlicht. Der Bericht beleuchtet den Radikalenerlass aus unterschiedlichen Perspektiven. Ich empfehle ihn allen Interessierten ausdrücklich zur Lektüre.

Auch für mich persönlich sind die Ergebnisse dieser Forschungen sehr aufschlussreich. Und das auch aus einem persönlichen Grund – weil mir hier die größte Verirrung meines eigenen Lebens gespiegelt wird, nämlich der Linksradikalismus meiner Studienzeit. Mich erschreckt noch heute, dass ein Mensch, selbst wenn er das Glück einer guten Ausbildung hatte wie ich, einen solchen „Tunnelblick“ entwickeln und sich derart in eine verblendete Weltsicht einbohren kann. Dass der demokratische Staat sich dann auch zur Wehr setzt und Zweifeln an der Verfassungstreue nachgeht, erscheint mir aus heutiger Sicht nur logisch und konsequent.

Zugleich muss die Demokratie immer auch den liberalen Grundsinn ihrer Ordnung beachten. Dazu gehört auch das Wissen, dass Menschen sich ändern und dazulernen können. Das genau ist ja ein Grundsinn von Freiheit – sich auch anders entscheiden und Dinge anders und besser machen zu können. Menschen, die heute abwegige und irrige Positionen vertreten, sind in fünf oder zehn Jahren vielleicht klüger geworden und denken anders. Solche Lernprozesse muss die liberale Demokratie nicht nur zulassen, sondern auch fördern und wertschätzen.

Ich selbst bin heute noch dankbar dafür, dass die Demokratie mir diese Chance gegeben hat. Besonders dankbar bin ich dem damaligen Präsidenten der Universität Hohenheim, George Turner, einem weisen und zutiefst liberalen Mann. Obwohl ich mich an der Uni heftig mit ihm gefetzt hatte, hat er meine Einstellung in den Schuldienst dann doch unterstützt. Er hat die Großmäuligkeit hinter dem revolutionären Gehabe von damals gut durchschaut und nicht so ernst genommen. Er hat auch gesehen, dass bei mir Lernprozesse im Gang waren, die mich wohl doch aus dem „Tunnel“ herausholen würden –, genauso wie mein damaliger Seminarleiter, der spätere FDP-Abgeordnete Ernst Waldemar Bauer, der sich in gleicher Weise für mich einsetzte. Ein Berufsverbot hätte den Junglehrer von damals womöglich von dem Weg abgebracht, den ich dann gegangen bin: den Weg eines überzeugten Anhängers der liberalen parlamentarischen Demokratie. Auch vor dem Hintergrund dieser Erfahrung engagiere ich mich heute für eine Fehlerkultur, die Menschen mehr als nur eine Chance gibt. Irren muss im demokratischen Staat erlaubt und Lernen möglich sein.

Aber nicht nur die Menschen in der Demokratie lernen hinzu. Die Demokratie selbst ist eine lernende Veranstaltung. Deshalb sollten wir heute auch aus den Fehlern lernen, die damals rund um den Radikalenerlass gemacht wurden. Eine erste Erkenntnis ist für mich, dass die Anwendung des Erlasses unverhältnismäßig war. In Baden-Württemberg wurde er ja zwischen 1973 und 1991 unter dem Namen „Schiess-Erlass“ (benannt nach dem ehemaligen Innenminister Karl Schiess) umgesetzt. In dieser Zeit gab es rund 700.000 Regelanfragen an den Verfassungsschutz. Mit anderen Worten: Ein großer Teil der damals jungen Generation kam ohne besonderen Anlass in den Generalverdacht, nicht verfassungstreu zu sein. Diese massenhafte Praxis der Regelanfrage hat viel Vertrauen verspielt.

Dass dabei nicht viel herauskam, zeigt sich auch daran, dass es bei 700.000 Anfragen nur in 0,3 Prozent der Fälle irgendwelche Erkenntnisse gab. Es gab dann rund 200 Ablehnungen von Bewerbungen und rund 60 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst. Hier wurde tatsächlich „mit Kanonen nach Spatzen“ geschossen, wie Helmut Schmidt die Praxis des Radikalenerlasses dann rückblickend auf den Punkt brachte.

Aber nicht nur der Umfang der Anfragen war problematisch, auch das schematische Vorgehen war es. Schon die bloße Organisationszugehörigkeit ohne weitere Bewertung des persönlichen Verhaltens reichte mitunter aus, um Menschen aus dem öffentlichen Dienst auszuschließen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat hierzu im Einzelfall einer Lehrerin ausgeführt, dass konkret hätte gezeigt werden müssen, dass die Stellung als Lehrerin missbraucht worden ist, um die Schülerinnen und Schüler zu indoktrinieren. Dass dies nicht geschehen sei, hätte gewürdigt werden müssen und nicht zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis führen dürfen. Mit einer ähnlichen Stoßrichtung hat auch die Internationale Arbeitsorganisation festgestellt, dass der Radikalenerlass gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip verstößt.

Das bedeutet umgekehrt aber auch, dass Anschuldigungen dort auch nachgegangen werden musste, wo wirklich belastbare Erkenntnisse über gravierende verfassungsfeindliche Aktivitäten vorlagen. Denn Verfassungsfeinde haben im öffentlichen Dienst – und vor allem auch in seinen erzieherischen und sicherheitsrelevanten Bereichen – nichts verloren. Die Lehre aus dem Radikalenerlass besteht nicht darin, dass die Demokratie sich nicht mehr gegen ihre Feinde wehren darf. Allerdings muss sie das in einer angemessenen und wohlbegründeten Weise tun. Sie darf nicht so agieren, dass relevante Teile einer ganzen Generation sich unter Generalverdacht gestellt fühlen. Denn das schadet der Verfassungsordnung weit mehr als es ihr nützt.

Eine weitere Lehre aus der Praxis des Radikalenerlasses liegt schließlich darin, nach allen Seiten hin wachsam zu sein. Der Extremismus der 1970er Jahre war sehr viel stärker als heute einer von links. Aber dass damals nur 3 Prozent der Überprüfungsfälle Rechtsextremisten galten, fällt doch auf. In den Debatten um den Radikalenerlass hat dies bei manchen den Eindruck entstehen lassen, dass die Sicherheitsbehörden auf dem rechten Auge blind seien. Bei manchen verfestigte sich dann der Eindruck, der demokratische Staat sei nicht neutral und meine es mit seinen Freiheitsansprüchen gar nicht ernst. Auch daraus müssen wir eine Schlussfolgerung ziehen: Der Staat braucht einen breiten Blick auf den Extremismus – auf Linksextremisten, auf Rechtextremisten und auf religiös motivierten Extremismus gleichermaßen.

Nur mit einem solchen Blick kann er auch problematischen Geschichtsbildern und falschen Konfrontationen entgegenwirken. Denn die Bundesrepublik ist gerade kein „restaurativer“ Staat, in dem rechte Herrschaftseliten wieder die Macht ergriffen hätten – wie Vertreter der Linken meinten. Er steht umgekehrt auch nicht in Gefahr, einer linken „Weltrevolution“ anheimzufallen – wie Vertreter der Rechten befürchteten. Das Neue und Wichtige liegt darin, dass mit der Bundesrepublik – anders als in der Weimar Republik – eine aus der Mitte heraus gefestigte Demokratie entstanden ist. Die Praxis des Radikalenerlasses trieb dagegen eher die demokratische Mitte auseinander als dass sie die Demokratie vor den extremen Rändern schützte. Darin bestand die traurige geschichtspolitische Ironie des Erlasses.

Heute, 50 Jahre nach der Einführung des Radikalenerlasses, ist es Zeit für eine neue Debatte über die Frage, wie wir unsere Demokratie bestmöglich schützen können. Denn die Gefahren, die im politischen Extremismus unserer Zeit lauern, sind unübersehbar. Sie zeigen sich in Radikalismen von rechts und links, wobei heute der Rechtsextremismus die größere Gefahr darstellt. Sie zeigen sich in militanten Verschwörungsideologien, die unsere Demokratie bloß als Machtinstrument von menschenfeindlichen Eliten sehen, oder in einem Reichsbürgertum, das der Bundesrepublik grundsätzlich ihre Legitimität abspricht. Demokratie darf der Intoleranz nicht mit Toleranz begegnen. Sie muss sich gegen die Feinde der offenen Gesellschaft wehren – egal, wo sie herkommen. Sie muss dies aber klug und mit Augenmaß tun, um auch weiterhin die Sicherheit, die Freiheit und das friedliche und gedeihliche Zusammenleben der Bürgerinnen und Bürger zu schützen.

Bei der Umsetzung des Radikalenerlasses ist dieses Augenmaß verloren gegangen. Eine ganze Generation wurde unter Verdacht gestellt, das war falsch. Einzelne mögen dann zu Recht sanktioniert worden sein, manche aber eben auch nicht. Sie haben zu Unrecht durch Gesinnungs-Anhörungen, Berufsverbote, langwierige Gerichtsverfahren, Diskriminierungen oder auch Arbeitslosigkeit Leid erlebt. Das bedauere ich als Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg sehr.

Für diejenigen, die auf dem Rechtsweg nachteilige Entscheidungen revidieren konnten, waren es belastende und zermürbende Kämpfe. Andere, die diese Kämpfe nicht führen konnten oder wollten, tragen seither die beruflichen und biographischen Folgen des mangelnden Augenmaßes und dazu damit einhergehende Kränkungen.

Auch deshalb ist es gut und wichtig, dass das Spektrum der persönlichen Betroffenheit durch das Heidelberger Forschungsprojekt nun wissenschaftlich aufgearbeitet und für jede und jeden dauerhaft nachvollziehbar gemacht wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Winfried Kretschmann