Beflaggung

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

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Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat anlässlich des „Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ am 20. Juni 2016 die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes angeordnet.

Auf Grundlage eines Beschlusses des Bundeskabinetts wird seit 2015 jährlich am 20. Juni der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“ begangen und der Opfer von Flucht und Vertreibung weltweit sowie insbesondere der deutschen Vertriebenen gedacht. Aus diesem Anlass hat das Bundesministerium des Innern für die obersten Bundesbehörden und ihre Geschäftsbereiche sowie für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, am Montag, den 20. Juni 2016, bundesweit die Beflaggung der Dienstgebäude angeordnet.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat entschieden, Beflaggung - wie für die obersten Bundesbehörden und deren Geschäftsbereich - auch für die Dienstgebäude des Landes - gem. der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 - Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Oktober 2011, S. 526, am Montag, 20. Juni 2016, anzuordnen.

Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.