Coronavirus

Fahrplan für Lockerungen der Corona-Beschränkungen

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Das Kabinett hat sich auf einen Fahrplan zur Lockerung der Corona-Beschränkungen in Baden-Württemberg geeinigt. Auf der Basis der Verständigung von Bund und Ländern werden die Beschränkungen der Corona-Verordnung schrittweise zurückgenommen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Fortschritte im Kampf gegen die Corona-Pandemie als zerbrechlichen Erfolg bezeichnet. Die Rückkehr zur Normalität werde noch Monate dauern. Er warb um Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, auch wenn sie manchem Bürger nicht gerecht vorkämen. „So ein Virus ist halt nun mal nicht gerecht“, sagte er. „Der kommt und traktiert uns.“

Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf verständigt, dass die Kontaktbeschränkungen bis mindestens 3. Mai verlängert werden. Die Maßnahmen würden sich immer an der Gesundheit der Bevölkerung orientierten und stünden nicht wirtschaftlichen Interessen entgegen, erklärte Kretschmann. „Wenn die Pandemie aus dem Ruder läuft, sind die wirtschaftlichen Schäden gigantisch.“

Der Ministerrat hat am Donnerstag in einer Sondersitzung einen Rahmenkabinettsbeschluss zu den Entscheidungen gefasst, die Bund und Länder gestern getroffen haben. Auf dieser Basis wird der Entwurf der fünften Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung erarbeitet und voraussichtlich am Freitagabend veröffentlicht.

Öffnung kleinerer und mittlerer Läden ab 20. April

In Baden-Württemberg dürfen ab dem 20. April kleinere und mittlere Ladengeschäfte mit bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche wieder öffnen. Unabhängig von Ihrer Größe dürfen zudem Auto-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen. Friseurbetriebe sollen ab dem 4. Mai wieder öffnen können.

Die Inhaber von Geschäften im Land sollen bis zum Samstag klare Vorgaben bekommen, unter welchen Bedingungen sie kommende Woche wieder öffnen können. „Dazu wollen wir eine Checkliste entwickeln“, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut. Bund und Länder hatten sich am Mittwoch darauf geeinigt, dass Geschäfte bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern wieder öffnen dürfen – allerdings nur unter strengen Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Schulen öffnen am 4. Mai für Abschlussklassen

Auch bei den Schulen erfolgt eine schrittweise Öffnung. In Baden-Württemberg werden ab dem 4. Mai erst einmal nur die Schülerinnen und Schülern, bei denen in diesem oder im nächsten Jahr die Abschlussprüfungen anstehen, wieder in die Schulen gehen sowie die Abschlussklassen der beruflichen Schulen. Die Kitas bleiben wegen des hohen Infektionsrisikos auch weiter geschlossen.

Kultusministerin Susanne Eisenmann kündigte eine Ausweitung der Notfallbetreuung an. Die Betreuung, die bisher für Schüler bis zur sechsten Klasse gilt, soll künftig auch für Siebtklässler zur Verfügung stehen. Die Betreuung soll auch stärker geöffnet werden für Kinder von Menschen, die jetzt wieder die Arbeit aufnehmen, etwa im Handel und im Dienstleistungsbereich. Auch Alleinerziehende wolle man berücksichtigen.

Hochschulen öffnen mit digitalem Betrieb

Der Betrieb der Universitäten, Hochschulen und Akademien im Land wird ab dem 20. April wieder aufgenommen, allerdings nur digital. Präsenzveranstaltungen können nur dann durchgeführt werden, wenn es zwingend notwendig ist und besondere Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Kretschmann kündigte an, mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften sprechen zu wollen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie in Zukunft wieder Gottesdienste unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln stattfinden können.

Kontaktbeschränkungen und Abstandspflicht bleiben

Die Kontaktbeschränkungen und die Abstandspflicht bleiben weiter in Kraft. Nicht nur Großveranstaltungen bleiben erst einmal verboten, sondern auch kleinere Versammlungen, wie bisher schon.

Aufruf zum Maskentragen

Ergänzend hat Ministerpräsident Kretschmann alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich dazu aufgerufen, ab sofort Alltagsmasken zu tragen. Einfache Masken für Mund und Nase sollen überall dort getragen werden, wo das Abstandsgebot nicht durchgehend eingehalten werden kann, zum Beispiel beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in der Schule. Eine selbstgemachte Stoffmaske, ein Schal oder ein Tuch reichen dafür aus. Medizinische Masken bleiben den Menschen vorbehalten, die in kritischen Bereichen wie unsren Krankenhäusern arbeiten.

Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung)

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Quelle:

red/ mit dpa/lsw