Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben heute mit Bundeskanzlerin Angela Merkel das weitere gemeinsame Vorgehen in der Corona-Pandemie besprochen.
Ein höheres Mindestbußgeld, ein Verbot von ungeschützten größeren Veranstaltungen und keine weiteren Lockerungen der Corona-Auflagen: Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die neuen Regeln von Bund und Ländern angesichts der wieder steigenden Corona-Infektionszahlen verteidigt und an die Verantwortung jedes Einzelnen appelliert. Das Land stehe „an einer Wegscheide“, so Kretschmann nach Beratungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel.
„Die Infektionszahlen haben ein gefährliches Niveau erreicht und drohen den Erfolg der ersten Jahreshälfte im Kampf gegen die Pandemie zu zerstören“, sagte Kretschmann. Die zweite Hälfte des Jahres werde nicht leichter werden als die ersten sechs Monate, warnte Kretschmann. Vor allem da sich das Virus im Herbst und Winter leichter verbreiten könne, wenn das Leben wieder drinnen stattfinde. „Wenn wir die Lockerungen der vergangenen Wochen nicht gefährden wollen, dann müssen die Infektionszahlen jetzt zwingend wieder runter“, so Kretschmann. Auch um die Schulen nicht nur wieder öffnen zu können, sondern auch offen halten zu können, müssten die Infektionszahlen wieder dringen sinken. Von den Infektionszahlen hänge es auch ab, ob die Wirtschaft wieder Tritt fassen könnte.
Wir müssen wieder aufmerksamer und umsichtiger sein
Er rief die Bürgerinnen und Bürger auf, wieder aufmerksamer und umsichtiger zu sein. Wer die Maßnahmen wie Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmaske nicht beachte, gefährde nicht nur sich selbst, sondern eben auch andere, mahnte Kretschmann.
„Zusammenhalt ist unser größter Trumpf“, sagte Kretschmann. „Die Jungen tragen eine besondere Verantwortung für die Älteren und andere Risikogruppen.“
Bund und Länder haben einer gemeinsamen Beratung unter anderem beschlossen, Verstöße gegen die Corona-Beschränkungen schärfer zu ahnden.
Man war sich einig darin, dass weitere Öffnungsschritte vorerst nicht zu rechtfertigen sind. Die Corona-Verordnungen des Landes werden entsprechend verlängert und angepasst.
Großveranstaltungen bleiben bis Ende des Jahres verboten
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregeln nicht möglich sind, sollen bis Ende des Jahres nicht stattfinden.
Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt, muss sich umgehend in Quarantäne begeben und sich weiterhin verpflichtend testen lassen. An dieser Testpflicht werden alle Länder über den ganzen September festhalten. Die Quarantäne, in die sich alle Einreisenden aus Risikogebieten begeben müssen, kann nur durch einen negativen Test aufgehoben werden. Wer gegen die Quarantänepflicht verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Künftig besteht kein Anspruch mehr auf eine Entschädigung bei Lohnausfall, wer wegen einer Reise in ein Risikogebiet in Quarantäne muss, wenn vor Reiseantritt bekannt war, dass man in ein Risikogebiet fährt und die Reise vermeidbar war.
Wir wollen die Schulen offen halten
„Wir alle sind einig darüber, dass Schulen und Kitas eine herausragende Bedeutung für unsere Kinder und für unsere Gesellschaft haben“, betonte Kretschmann, „Deshalb werden wir auch weiterhin große Anstrengungen unternehmen, um den Präsenzschulbetrieb zu ermöglichen und Schulschließungen zu vermeiden. Dabei haben wir noch einmal festgestellt: In allen Ländern gilt auf Schulhöfen und beim Weg in die Klasse eine Maskenpflicht. Eine Verschärfung bei steigenden Infektionszahlen behalten wir uns. Darüber waren alle Länder einig.“
Beim Thema Veranstaltungen setzen Bund und Länder zunächst weiter auf Eigenverantwortung. „Wir werden das Infektionsgeschehen in Zusammenhang mit privaten Feiern sehr genau im Auge behalten und reagieren, falls es notwendig werden sollte“, so Kretschmann.
Zunächst keine neuen Einschränkungen bei privaten Feiern
Er appellierte an die Bürgerinnen und Bürger weiter die Kontakte möglichst zu reduzieren auf einen festen Kreis von Menschen zu beschränken. Treffen sollten vorzüglich im Freien stattfinden. Man solle weiter Abstand halten, und dort wo diese nicht möglich ist eine Alltagsmaske tragen.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Bußgeld bei Verstößen gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 Euro anzuheben. In Baden-Württemberg bleibt das Bußgeld bei Verstößen im öffentlichen Nahverkehr bei 100 Euro.
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/red mit dpa/lsw