Ukraine-Krieg

Bericht aus der Lenkungsgruppe „Ukraine“ vom 30. März 2022

Das Neue Schloss in Stuttgart wird in den Farben gelb und blau der Flagge der Ukraine angestrahlt.

Die Lenkungsgruppe „Ukraine“ befasste sich unter anderem mit der aktuellen Lage zur Unterbringung und Versorgung der Geflüchteten, mit der Ausrufung der Frühwarnstufe des Notfallplans Gas sowie mit den auf den Weg gebrachten Hilfstransporten, der Verteilung von Verwundeten und Erkrankten aus der Ukraine und dem Beratungsangebot für Frauen und Mädchen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt und Ausbeutung.

Immer mehr Menschen flüchten aus der Ukraine 

Anders als bei vorherigen Flüchtlingsbewegungen können sich Menschen aus der Ukraine 90 Tage, verlängerbar auf 180 Tage, ohne Visum in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und insbesondere ohne Visum einreisen. Sie müssen sich bei der Einreise nicht melden und registrieren. Viele seien daher entweder bei Freunden und Bekannten oder direkt in den Stadt- und Landkreisen untergekommen, berichtete das Ministerium der Justiz und für Migration.

Hinzukommt, dass das Flüchtlingsaufnahmegesetz eine Unterbringung von Personen, die in den Anwendungsbereich des § 24 Aufenthaltsgesetz fallen, was nach Aktivierung der Massenzustromrichtlinie durch die Europäische Union für Geflüchtete aus der Ukraine der Fall ist, unmittelbar in der vorläufigen Unterbringung der Stadt- und Landkreise vorsieht, soweit kein privater Wohnraum zur Verfügung stehe.

Eine Aufnahme in einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes erfolgt nur, soweit sie erforderlich und möglich ist. Die Erstaufnahmeeinrichtungen fungieren daher, solange und soweit möglich, als Erstanlaufstelle für alle Personen, die weder privat, noch in der vorläufigen Unterbringung untergebracht werden, aber auch als Drehscheibe für Weiterleitungen durch den Bund.

Um ein erstes Gesamtbild aller in Baden-Württemberg angekommenen Flüchtenden aus der Ukraine zu erhalten, war es erforderlich, dass die Regierungspräsidien für ihren jeweiligen Regierungsbezirk alle Daten zu den Geflüchteten zusammentragen. Landesweit wurden dem Ministerium der Justiz und für Migration von den Regierungspräsidien zunächst insgesamt 30.024 Flüchtenden aus der Ukraine gemeldet. Die Liste wird fortlaufend fortgeschrieben. Für ein Gesamtbild muss zu der Summe der von den Regierungspräsidien gemeldeten Zahlen die Zahl der Flüchtenden aus der Ukraine, die aktuell in den Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht sind – derzeit rund 4.000 – noch addiert werden. Nach dieser ersten Erhebung kann man vorläufig von rund 35.000 registrierten Flüchtenden aus der Ukraine ausgehen, die nach Kriegsbeginn bislang nach Baden-Württemberg gekommen sind.

Bundesregierung bereitet sich auf Verschlechterung der Gasversorgung vor

Die Mitglieder des Lenkungskreises betonten, dass aktuell kein Versorgungsengpass bestehe. Die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas dient der besseren Vorbereitung auf mögliche Lieferengpässe oder Lieferausfälle. Das Land analysiert gemeinsam mit Bund, den anderen Ländern sowie Netzbetreibern regelmäßig die Versorgungslage. Das gewährleistet, dass weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Versorgungssicherheit gegebenenfalls schnell ergriffen werden können.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz ruft Frühwarnstufe des Notfallplans Gas aus

Hilfstransport des Landes für die Ukraine auf dem Weg

Der erste Hilfstransport des Landes Baden-Württemberg für die Ukraine ist am gestrigen Dienstag in Kirchheim unter Teck abgefahren. Die Hilfsgüter werden an die polnisch-ukrainische Grenze geliefert und dann umgehend auf Fahrzeuge umgeladen, die im Auftrag der ukrainischen Regierung die Hilfsgüter direkt in die Ukraine bringen werden.

Der Hilfstransport umfasst 15 Tonnen Hilfsgüter, vor allem für die Ausstattung von zivilen Ersthelfern für die medizinische Erstversorgung und zur Menschenrettung. Laut Innenministerium hat das Land hierfür eine Million Euro bereitgestellt. Für 800 Zivilschutzkräfte liefert Baden-Württemberg so unter anderem persönliche Schutzausrüstungen. Zudem liefert das Land Gerätschaften und Materialien zur medizinischen Erstversorgung von Verletzten, insbesondere auch zum Stoppen von lebensbedrohlichen Blutungen, und zum Transport von Verletzten (Rettungsbretter, sogenannte Spine-boards) sowie Notfallrucksäcke mit Erste-Hilfe-Material. Die Ausrüstung dient unter anderem dazu, Menschen aus bombardierten und eingestürzten Häusern oder Trümmerteilen zu bergen und erstzuversorhen.

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Verlegung von Verwundeten und akut Erkrankten aus der Ukraine

Die Lenkungsgruppe begrüßte den Bericht des Innenministeriums, wonach das in der Corona-Pandemie unter wesentlicher Beteiligung des baden-württembergischen Innenministers entwickelte „Kleeblattsystem“ nun auch zur Verlegung von Verwundeten und akut Erkrankten aus der Ukraine genutzt werden soll. Die Übernahme von Patientinnen und Patienten ist vorbereitet.

Beratungsstrukturen für Frauen und Mädchen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

Frauen und Mädchen auf der Flucht, in Erstaufnahmeeinrichtungen und den Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung sind spezifischen Gefahren ausgesetzt. Die ankommenden Frauen und Mädchen aus der Ukraine sind besonders gefährdet, Opfer sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu werden. Um sie hiervor zu schützen, verbessert das Sozialministerium in Baden-Württemberg die Beratungsstrukturen und ermöglicht neue Wege der Beratung. 

Das Sozialministerium plant mobile Teams der Fachberatungsstellen gegen häusliche und sexuelle Gewalt sowie der Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Fachberatungsstellen für Menschen in der Prostitution auszubauen und zu erweitern. Damit kann die Beratungsstruktur in Baden-Württemberg schnell auf die krisenbedingten Herausforderungen reagieren. Gleichzeitig stößt das Sozialministerium nachhaltige Verbesserungen des Hilfesystems an.

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Quelle:

/red