Die Lenkungsgruppe „Ukraine“ kam am 13. April 2022 erneut zu einer Sitzung zusammen. Die Themen waren, neben der aktuellen Situation in der Flüchtlingsunterbringung und -versorgung, erneut die Versorgungssicherheit sowie die aktuelle Situation in Schulen und der Kindertagesbetreuung.
Flüchtlingsunterbringung und -versorgung
Die Zahl der in Baden-Württemberg ankommenden Flüchtenden aus der Ukraine wird durch eine fortlaufende Listenerhebung erfasst. Landesweit wurden dem Ministerium der Justiz und für Migration von den Regierungspräsidien bislang insgesamt 66.318 Flüchtenden aus der Ukraine gemeldet. In den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes sind derzeit 3.474 Ukrainerinnen und Ukrainer untergebracht. Somit ist davon auszugehen, dass inzwischen rund 70.000 Flüchtende aus der Ukraine in Baden-Württemberg angekommen sind.
Anders als bei vorherigen Flüchtlingsbewegungen können sich Menschen aus der Ukraine 90 Tage, verlängerbar auf 180 Tage, ohne Visum in der Bundesrepublik aufhalten und insbesondere ohne Visum einreisen. Sie müssen sich bei der Einreise nicht melden und registrieren, viele sind daher entweder bei Freunden und Bekannten oder direkt in den Stadt- und Landkreisen untergekommen.
Versorgung mit Energie weiterhin gewährleistet
Die Mitglieder des Lenkungskreises betonten, dass die Lage bei der Energieversorgung unverändert und stabil sei. Aktuell bestehe kein Versorgungsengpass.
Rund 8.000 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in baden-württembergischen Schulen
Das Kultusministerium berichtete der Lenkungsgruppe, dass an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen zum 11. April 2022 insgesamt etwa 8.000 aus der Ukraine geflüchtete Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden.
Personen, die beim Unterrichten der Geflüchteten unterstützen wollen, können sich auf einem zentralen Portal des Kultusministeriums registrieren. Hierzu zählen unter anderem deutsche und ukrainische Lehrkräfte, auch Pensionäre, Dolmetscher oder Studierende und Personen mit anderen pädagogischen Vorerfahrungen. Seit dem 1. März 2022 haben sich bereits knapp 1.100 hilfsbereite Personen gemeldet, die nun schnellstmöglich in das System integriert werden sollen – davon etwa 225 Lehrerinnen und Lehrer aus der Ukraine. Bei der Einstellung geht die Kultusverwaltung pragmatisch vor und hat die Einstellungsvoraussetzungen für ukrainische Lehrkräfte an die Situation angepasst. So ist statt eines vollständigen Masernimpfschutzes zunächst der Nachweis einer Impfung gegen Masern ausreichend. Für den Vertragsabschluss ist es erst einmal ausreichend, eine Selbstauskunft und den Nachweis, dass das Führungszeugnis beantragt wurde, vorzulegen. Die Glaubhaftmachung eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses als Lehrkraft in der Ukraine ist auch über vereinfachte Nachweise wie einen Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise möglich. Eine doppelte Anstellung in der Ukraine und in Deutschland ist kein Hindernis für eine Einstellung.
Quelle:
/red