Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Mai 2022

Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

Im Kabinett wurden eine neue Initiative zur Akzeptanz von Tourismus und die Ergebnisse der aktuellen Steuerschätzung vorgestellt. Außerdem hat das Kabinett beschlossen, die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen bis Ende Juni zu verlängern.

Neue Initiative „Tourismus.Bewusst.Stärken“ zur Stärkung der Tourismusakzeptanz

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp hat in der Sitzung des Ministerrats die Initiative „Tourismus.Bewusst.Stärken“ vorgestellt. Mit dem Projekt möchte die Landesregierung die Akzeptanz für die wichtige Querschnittsbranche in Baden-Württemberg zum Wohle aller steigern. Vor allem die Bevölkerung soll bei der Weiterentwicklung des Tourismus im Land und in den einzelnen Wohnorten mitgenommen und ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden. Das gesamte Projekt wird von einer multimedialen Marketingkampagne begleitet unter dem Motto „DU bist Tourismus“.

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Mai-Steuerschätzung 2022 für Baden-Württemberg

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz stellte am Dienstag im Ministerrat die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 10. bis 12. Mai 2022 für das Land Baden-Württemberg vor. Die Einnahmen des Landes im Jahr 2022 bleiben trotz der unsicheren wirtschaftlichen Lage stabil. Laut der Mai-Steuerschätzung liegen sie um knapp 1,1 Milliarden Euro höher als im laufenden Haushalt veranschlagt. Insgesamt liegt das Steueraufkommen nach der Prognose bei 35,1 Milliarden Euro.

Corona-Basisschutzmaßnahmen bis zum 28. Juni 2022 verlängert

Der Ministerrat hat am Dienstag in seiner Sitzung beschlossen, dass die Laufzeit der Zwölften Corona-Verordnung bis zum 28. Juni 2022 verlängert werden soll und damit auch die seit dem 3. April 2022 bestehenden Basisschutzmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Unter anderem wird die Pflicht zum Tragen von (Atemschutz-)Masken bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Arztpraxen aufrechterhalten. Außerdem werden die Test- und Maskenpflichten in besonders sensiblen Bereichen mit vulnerablen Personengruppen, etwa in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, fortgeführt.

Quelle:

/red