Baden-Württemberg überträgt das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes voller Höhe und mit gestaffelten zeitlichen Verschiebungen auf die Beamten, Richter und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfänger. Zusätzlich gibt es 2018 einen strukturellen BW-Bonus. Das Land macht die abgesenkte Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2018 wieder rückgängig. Das hat die Landesregierung mit dem Beamtenbund und dem Verein der Richter und Staatsanwälte vereinbart.
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