Chronologie

Staatsrätinnen und Staatsräte in Baden-Württemberg seit 1952

Barbara Bosch

Das Amt des Staatsrats beziehungsweise der Staatsrätin ist eine baden-württembergische Besonderheit. Grundlage dafür ist Artikel 45 (2) der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Dort heißt es: „Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Als weitere Mitglieder der Regierung können Staatssekretäre und ehrenamtliche Staatsräte ernannt werden. ... Staatssekretären und Staatsräten kann durch Beschluss des Landtags Stimmrecht verliehen werden.“ Seit Ende der 1980er Jahre wurden den Berufenen meist spezielle Aufgabenbereiche übertragen. Unser Zeitstrahl gibt einen Überblick, wer dieses Amt in Baden-Württemberg bislang ausgeübt hat.

: Gerhart Schlösser

April 1952 bis April 1956

Der parteilose Verwaltungsjurist Gerhart Schlösser wurde im Jahr 1952 vom damals vorläufigen Ministerpräsidenten Dr. Reinhold Maier (FDP/DVP) als erster Staatsrat im Staatsministerium ins Amt berufen (ohne Kabinettsrang). Zuvor war Schlösser als Ministerialrat im Finanzministerium des Landes Württemberg-Hohenzollern und als Ministerialrat im Staatsministerium des Landes Württemberg-Baden tätig.

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