Hochschulen

„Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ stärkt Innovation

Mit dem „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ unterstützt das Land Transformationsvorhaben zur Neuausrichtung von Studiengängen sowie die weitere Digitalisierung der Lehre und die Stärkung der forschungsbasierten Lehre.

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Studierende sitzen in einem Hörsaal.
Symbolbild

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski hat am Dienstag, 3. November 2026, im Kabinett eine erste Zwischenbilanz zum „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ vorgestellt. Mit 100 Millionen Euro unterstützt das Land bis zu 100 Transformationsvorhaben zur Neuausrichtung von Studiengängen etwa in Bereichen wie Cybersicherheit, Quantencomputing oder angewandter Künstlicher Intelligenz (KI). Zusätzliche rund 80 Millionen Euro werden zum Beispiel für die weitere Digitalisierung der Lehre oder zur Stärkung der forschungsbasierten Lehre zur Verfügung gestellt.

Um Schritt zu halten, hat das Land mit dem „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ ein wegweisendes Instrument geschaffen, das Veränderungsprozesse an den Hochschulen schnell und unbürokratisch ermöglicht und unterstützt.
Ministerpräsident Cem Özdemir

„Die Dynamik der technologischen Entwicklungen schafft einen ständigen Anpassungsdruck und ist gleichzeitig eine große Chance – auch in Forschung und Lehre. Das Potenzial etwa der industriellen KI ist an unserem Standort enorm. Damit verändern sich die Ausbildungs- und Qualifizierungsbedarfe in den klassischen Disziplinen wie dem Maschinenbau. Um Schritt zu halten, hat das Land mit dem ‚Zukunftsprogramm Hochschule 2030‘ ein wegweisendes Instrument geschaffen, das Veränderungsprozesse an den Hochschulen schnell und unbürokratisch ermöglicht und unterstützt“, sagte Ministerpräsident Cem Özdemir im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski ergänzte: „Mit dem ,Zukunftsprogramm Hochschule 2030‘ stellen wir einen Instrumentenkasten zur Verfügung, der an den baden-württembergischen Hochschulen die größte Anpassung der Studiengangportfolien seit den Ausbauprogrammen angestoßen hat. Die Resonanz zeigt die Aufbruchstimmung an den Hochschulen, die Transformationserfordernisse und die Innovationskraft der Wirtschaft bestmöglich zu unterstützen.“ Hier setzt die Landesregierung mit dem „Zukunftsprogramm Hochschule 2030“ an: „Wir wollen Antreiber sein und den Hochschulen sowohl Flexibilität und Agilität ermöglichen, aber auch Anreiz schaffen für notwendige Veränderungen“, hob Ministerin Olschowski hervor.

Prof. Dr. Rose Marie Beck, Rektorin der Hochschule Karlsruhe, ergänzte: „Als Orte der Ausbildung akademischer Fachkräfte sind die Hochschulen im Land Garanten für Innovation und Wohlstand. In diesen komplexen Zeiten sehen wir uns als regionale Transformationsmotoren. Unsere Aufgabe ist es daher, den technologischen Wandel aktiv mitzugestalten und unser Studienprogramm an die Bedürfnisse unseres Wirtschaftsstandortes anzupassen. Das ‚Zukunftsprogramm Hochschule 2030‘ gibt uns dafür den notwendigen Freiraum und setzt neue Impulse für die Weiterentwicklung unserer Studienangebote wie beispielsweise den neuen Studiengang Quantencomputing, der in diesem Wintersemester an der Hochschule Karlsruhe erfolgreich an den Start ging.“

Hochschulen reichen zukunftsweisende Anträge ein

Rund 180 Millionen Euro sind im Zukunftsprogramm für Attraktivitätssteigerungen von Studium und Lehre sowie der Weiterentwicklung der Studiengangportfolien bis 2030 vorgesehen, davon rund 80 Millionen zum Beispiel für die weitere Digitalisierung der Lehre oder zur Stärkung der forschungsbasierten Lehre und rund 100 Millionen Euro für neue vorgezogene Professuren. Rund ein Jahr nach Start haben bereits 20 Hochschulen (darunter sechs Universitäten und zwölf Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sowie die Duale Hochschule Baden-Württemberg und eine Pädagogische Hochschule) eine Interessenbekundung eingereicht und somit die erste Stufe des Antragsverfahrens durchlaufen. Acht davon haben bislang einen Vollantrag eingereicht, von denen bis Ende Oktober 2026 drei mit 313 neuen Studienplätzen in zukunftsorientierten Bereichen positiv beschieden werden konnten. Die Hochschulen gleichen die vorgesehenen Veränderungen vorab in einer Marktanalyse unter anderem mit der Wirtschaft ab, um das Angebot zu validieren.

Schwerpunkt liegt auf zentralen Zukunftstechnologien

Die geplanten und bisher geförderten Transformationsvorhaben konzentrieren sich insbesondere auf die Ingenieurwissenschaften und zentrale Zukunftstechnologien wie Künstliche Intelligenz, Digitalisierung, Cyber Security, Robotik und Quantentechnologien. Auch Verteidigungs- und Sicherheitstechnologien sowie die Internationalisierung des Studienangebots durch englischsprachige Studiengänge zur Erschließung neuer Zielgruppen spielen eine wichtige Rolle.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte: „Unsere Hochschulen sind Impulsgeber und sichern die Innovationskraft in der Fläche. Damit zugleich die Erfindungskraft in der Spitze. Sie sind Nukleus zahlreicher Innovationsökosysteme im Land, in denen an den entscheidenden Stellschrauben für unsere Zukunft gearbeitet wird. Vor allem aber sorgen sie für die – aufgrund der Demografie dringend benötigten – hervorragend gebildeten Akademikerinnen und Akademiker, die wiederum die Schlüsselakteure für den Transfer aus Wissenschaft in die Anwendung sind. Nur mit genügend Qualifizierten in den Zukunftsfeldern stellen wir sicher, dass die Entwicklung von neuen Grundlagen- und Spitzentechnologien hier bei uns im Land stattfindet.“

Hochschulfinanzierungsvereinbarung III

Die Hochschulfinanzierungsvereinbarung III (2026-2030) ist zum 1. Januar 2026 gestartet und erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen um jährlich 3,5 Prozent. Insgesamt wird die Grundfinanzierung dadurch im Jahr 2030 um rund 700 Millionen Euro höher sein als 2025. Rund 200 Millionen Euro davon sind zusätzliche Mittel für die Hochschulen, über die sie frei verfügen können. Das Land übernimmt die vereinbarten Personalkosten zu 100 Prozent – auch künftige Tarifabschlüsse.

„Zukunftsprogramm Hochschule 2030“

Das Zukunftsprogramm ist Teil der Hochschulfinanzierungsvereinbarung III und umfasst vier Elemente:

  1. Einen weiterentwickelten Ausgleichsmechanismus, der auf die Entwicklung der Studierendenzahlen am jeweiligen Standort reagiert.
  2. Transfomationsbudgets für die Verbesserung und Attraktivierung des jeweiligen Hochschulangebots: Diese Sondermittel dienen der Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre, sind ausschließlich für diese Zwecke einzusetzen und können innerhalb dieser Zweckbindung entsprechend den Bedarfen an der einzelnen Hochschule eingesetzt werden, zum Beispiel für die weitere Digitalisierung der Lehre oder zur Stärkung der forschungsbasierten Lehre. Landesweit werden den Hochschulen mit diesem Förderinstrument bis 2030 insgesamt 81 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
  3. Transformationsstellen (bis zu 100 Millionen Euro bis 2030) für die gezielte, strategisch ausgerichtete Fortentwicklung und Verbesserung sowie die Steigerung der Attraktivität des Studienangebots. Die Förderentscheidungen für die Transformationsprofessuren werden fortlaufend getroffen.
  4. Die Option hochschulübergreifender Anpassung der Studienkapazitäten.

Projektliste Transformationsvorhaben

 (bewilligte Vollanträge)

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