Der Ministerrat hat einem Gesetzentwurf des Kultusministeriums für die verbindliche Vorlage der Grundschulempfehlung zugestimmt und ihn zur Anhörung freigegeben. Der Entwurf sieht vor, dass die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten die Grundschulempfehlung bei der Anmeldung in der weiterführenden Schule künftig vorlegen müssen. Die Entscheidung, welche weiterführende Schulart ihr Kind besuchen soll, treffen aber nach wie vor die Eltern.