Verkehr

Förderung von kommunalen Verkehrsprojekten wird nachhaltiger

Menschen steigen in die U-Bahn (Bilderquelle: Land Baden-Württemberg)

Umweltfreundliche Verkehrsprojekte der Kommunen sollen künftig mehr von öffentlicher Förderung profitieren. Das sieht das geplante neue Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) vor, das die Landesregierung heute auf den Weg gebracht hat.

„Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist das zentrale Instrument zur Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land. Dieses Gesetz wird nun im Sinne einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ökologisch, nachhaltig und kommunalfreundlich ausgestaltet“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann.

Verkehrsminister Winfried Hermann: „Wir wollen mit der Novellierung des LGVFG dazu beitragen, dass die Kommunen die umweltverträglichen Verkehrsarten ÖPNV, Rad- und Fußverkehr besser entwickeln können. Und im kommunalen Straßenbau werden aus dem LGVFG künftig unter anderem auch mehr Lärmschutzmaßnahmen gefördert.“ 

Die Fördertatbestände des LGVFG werden an neue Anforderungen angepasst. Minister Hermann betonte: „Das ‚neue‘ Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ist eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Verkehrswende. Daher ist ein Schwerpunkt des zu novellierenden Gesetzes die Ausweitung der Förderung der nachhaltigen Mobilität.“

Insbesondere werde die Förderung des barrierefreien Zugangs zum öffentlichen Personennahverkehr bei bestehenden Anlagen stärker gewichtet. „Die Belange der Menschen mit Behinderung sind für uns von zentraler Bedeutung. Daher soll ins LGVFG ein Fördertatbestand zur Herstellung vollständiger Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr eingeführt werden. Denn wir wissen um die enormen finanziellen Herausforderungen der Landkreise und Gemeinden, bis 2022 Barrierefreiheit im ÖPNV herstellen zu müssen. Dabei wollen wir unsere kommunalen Partner mit dem geänderten Gesetz unterstützen“, sagten Kretschmann und Hermann. Die Situation behinderter Menschen bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs werde dadurch erheblich verbessert.

„Wir wollen zudem die Fördermöglichkeit nachhaltiger Verkehrsträger und deren Vernetzung untereinander ausbauen. Denn der Vernetzung der verschiedenen Verkehrsformen, vor allem bei Umsteigesituationen komme eine Schlüsselrolle zu“, erklärte Verkehrsminister Hermann. Bei der Radwegeförderung seien ebenfalls zahlreiche Verbesserungen vorgesehen. Die Förderung von Radwegen werde beispielsweise auch auf Abstellanlagen für Fahrräder und auf Fußgängerbrücken ausgedehnt. Neu aufgenommen werde auch die Förderung der Fußgängerinfrastruktur als eigenständiger Fördertatbestand.

Mit der Gesetzesnovelle werde die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen an Straßen entscheidend verbessert, so Hermann. Sie sei künftig nicht mehr nur auf innerörtliche Straßen beschränkt. Neu geschaffen werde zudem ein Fördertatbestand, der Zuschüsse zu integrierten schnellen Bussystemen ermögliche. Damit könne der Bau und Ausbau von Verkehrswegen und der Infrastruktur für Busse unterstützt werden, wenn durch diese Bussysteme ein vergleichbarer verkehrlicher Nutzen wie bei Schienensystemen entstehe. „Wir setzen auf den Bus als nachhaltiges Verkehrsmittel. Durch den neuen Fördertatbestand sollen zunehmend schnelle Bussysteme etabliert werden, die kostengünstiger sind als Stadtbahnsysteme“, unterstrich Minister Hermann.

Die Fahrzeugförderung selbst werde vereinfacht und die Beschränkung auf Standardomnibusse aufgehoben, so dass grundsätzlich jeder Kraftomnibus förderfähig sei. Die Fahrzeuge müssten aber für den Linienverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz geeignet sein. Förderfähig würden auch andere Fahrzeuge, die Bedürfnisse nach innovativen und alternativen Bedienformen (z.B. Bürgerbusse, Rufbusse, etc.) erfüllen.

Der Einsatz neuer Technologien, wie etwa elektronischer Fahrscheine in Bus und Bahn oder Echtzeit- und Anschlusssicherungssysteme werden nunmehr in die Regelförderung aufgenommen. Die Fördervoraussetzungen selbst würden verschärft beziehungsweise im Bereich der Planung der Vorhaben präzisiert. Erstmals finden auch Aspekte des sparsamen Umgangs mit Flächen Eingang in die Fördervoraussetzungen.

Weitere Informationen

Das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz stellt im Bereich der Verkehrsinfrastruktur das wichtigste Fördergesetz des Landes dar. Es zielt auf die Förderung von Infrastrukturvorhaben mit zuwendungsfähigen Kosten unter 50 Millionen Euro ab. Das Land erhält zu diesem Zweck vom Bund nach dem sogenannten Entflechtungsgesetz bis zum Jahr 2019 Kompensationszahlungen im Umfang von jährlich rund 165,5 Millionen Euro, wovon unter der früheren Landesregierung 60 Prozent (rund 100 Millionen Euro) in den kommunalen Straßenbau gingen. Dieses Verhältnis wurde in Schritten verändert, so dass vom Jahr 2014 an dem Umweltverbund (das heißt öffentlicher Verkehr und Radverkehr) nunmehr 60 Prozent der Mittel und damit 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Die bundesgesetzliche Vorgabe, die Mittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur einzusetzen, entfiel Ende 2013. Das Landes-GVFG schreibt schon in seiner bisherigen Fassung diese verkehrliche Zweckbindung für die Bundeszuweisungen nach dem Entflechtungsgesetz fort, die nach gegenwärtigem Stand am 31. Dezember 2019 auslaufen werden.

Die Fördersätze im LGVFG wurden zum 1. Januar 2014 abgesenkt von 75 auf 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Festbetragsförderung, um mehr und kleinere Projekte fördern zu können. Durch die Festbetragsförderung sollen die Planbarkeit für alle Beteiligten verbessert und Kostensteigerungen eingedämmt werden. Zudem wird eine Verpflichtung eingeführt, wonach nur gefördert wird, wenn das Projekt binnen eines Jahres begonnen wird. Damit soll verhindert werden, dass Fördermittel über Zusagen jahrelang blockiert, aber nicht abgerufen werden.

Beispielhafte Übersicht zu Fördermaßnahmen nach Fördertatbeständen (PDF)

Weitere Meldungen

Logo „VivelaWir. Grenzenlose Partnerschaft“ auf der Internetseite „VivelaWir“ der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich
  • Kommunen

Dritter Zukunftsdialog Städtepartnerschaften

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenverkehr

B29-Sanierung

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Koalition bringt großes Bildungspaket auf den Weg

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

  • Podcast zum Bundesrat

SpätzlesPress #2: Organspende – Eine Geste für das Leben

Symbolbild Elektro-LKW (Bild: © picture alliance/Britta Pedersen/zb/dpa)
  • Elektromobilität

Ausbau und Netzintegration von Ladeinfrastruktur für E-Lkw

Blick auf die Landesgartenschau Wangen mit einem bunten Blumenfeld im Vordergrund
  • Verkehr

Nachhaltige und innovative Mobilität auf der Landesgartenschau

Menschen gehen über die Bernhardusbrücke in Bad Krozingen.
  • Kommunen

Bad Krozingen wird Große Kreisstadt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 30. April 2024

Geschäftsleute in einem Sitzungssaal diskutieren unter der Leitung einer Führungskraft.
  • Gründungskultur

Baden-Württemberg stärkt Start-up-Förderung

Verkehrsminister Winfried Hermann und Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut auf dem Fahrrad mit weiteren Radfahrenden beim STADTRADELN-Auftakt 2024
  • Radverkehr

Auftakt zum STADTRADELN 2024

Ein Inlineskater fährt auf einer Fußgängerbrücke.
  • Straßenbau

Rund 46 Millionen Euro für Straßen und Brücken

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
  • Polizei

Landesweiter Aktionsmonat Motorrad

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Rede
  • Wohnen und Bauen

Zwölf Projekte für bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Tag gegen Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Gruppenbild mit Ministerpräsident Winfried Kretschmann (vorne, Mitte) und den Ordensprätendentinnen und Ordensprätendenten
  • Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an 22 verdiente Persönlichkeiten

Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht. (Foto: © dpa)
  • Rettungsdienst

Neufassung des Rettungsdienstgesetzes auf den Weg gebracht

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • Schienenverkehr

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. April 2024

Zwei junge Frauen zeigen auf den Monitor und diskutieren gemeinsam über die Präsentation am Computer.
  • Fachkräfte

Landesregierung startet Fachkräfteinitiative

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehr

Bundesweiter Aktionstag zur Sicherheit im Güterverkehr

Autos fahren in Stuttgart (Foto: © dpa)
  • Verkehr

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß