Das Staatsministerium plant die Landespolitik und berät den Regierungschef bei der ressortübergreifenden Koordination der verschiedenen Landesministerien. Es bereitet die Sitzungen des Kabinetts vor, organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag und stellt die Arbeit der Landesregierung gegenüber der Öffentlichkeit dar. Außerdem vertritt es die Landesregierung in der Ministerpräsidentenkonferenz sowie gegenüber dem Bund.
Organisation
Die Behörde des Ministerpräsidenten wird von einem Staatsminister als Chef der Staatskanzlei (CdS) geleitet. Er vertritt den Regierungschef in Verwaltungsangelegenheiten. Verschiedene Abteilungen und Fachreferate des Staatsministeriums unterstützen die Arbeit des Ministerpräsidenten, des Staatsministers sowie des Staatssekretärs für Medienpolitik und Bevollmächtigten des Landes beim Bund und des Staatssekretärs im Staatsministerium. Mit ihrer Sachkompetenz bereiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Entscheidungen vor und übernehmen spezielle Aufgaben, beispielsweise bei der Betreuung ausländischer Staatsgäste.
Geschäftsbereich
Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums gehört die Landesvertretung in Berlin. Dem Geschäftsbereich des Staatsministeriums sind zudem der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg sowie die Führungsakademie Baden-Württemberg zugeordnet.