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Friedrich zur kommenden Bundesratssitzung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) mit Bundesratsminister Peter Friedrich (r.) im Bundesrat in Berlin. (Foto: Henning Schacht)

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag den 11. Oktober 2013 vor.

Gremienwahlen

Am Beginn der nur 30 Punkte enthaltenden Tagesordnung stehen die Wahlen zu den Gremien des Bundesrates. So endet am 31. Oktober 2013 mit dem Ablauf des Geschäftsjahres des Bundesrates die Amtszeit des derzeitigen Bundesratspräsidenten Winfried Kretschmann. Vor der Wahl des neuen Präsidenten wird der scheidende Präsident einen Rückblick auf das zu Ende gehende Geschäftsjahr halten. Neuer Präsident für das Geschäftsjahr 2013 - 2014 wird der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil. Ministerpräsident Winfried Kretschmann wird zum Ersten Vizepräsidenten für das kommende Geschäftsjahr gewählt werden. Gleichzeitig findet ein Wechsel beim Vorsitz in der Europakammer statt. Minister Friedrich wird künftig erster stellvertretender Vorsitzender der Kammer sein. Außerdem werden die Vorsitzenden der Ausschüsse gewählt. Minister Friedrich ist für die Wiederwahl als Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union vorgeschlagen.

Initiativen Baden-Württembergs

Baden-Württemberg bringt am Freitag zwei Initiativen ein: einen Gesetzentwurf zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg (TOP 5) sowie eine Entschließung zur Schaffung von begrenzten und befristeten Privilegien für Fahrzeuge mit besonders geringem CO2– und Schadstoffausstoß (TOP 7).

Der Gesetzentwurf ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Grundbuchamtsreform, unter anderem durch Angleichung von Qualifikationsanforderungen. Die Wirkungen und Folgen der Gesetzesänderungen sind auf Baden-Württemberg beschränkt. Der Bundesrat wird wie von den Ausschüssen empfohlen die Einbringung des Gesetzentwurfs beim Bundestag beschließen.

Der Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg zur Schaffung von begrenzten und befristeten Privilegien für Fahrzeuge mit besonders geringem CO2- und Schadstoffausstoß zielt auf die Förderung der Elektrofahrzeuge und anderer besonders schadstoffarmer Fahrzeuge. Die Privilegierung soll u.a. das Parken während eines Ladevorgangs und die Möglichkeit der Gebührenbefreiung im öffentlichen Straßenraum umfassen. Zur Kennzeichnung der begünstigten Fahrzeuge wird die Einführung einer entsprechenden Plakette vorgeschlagen. Die Vorlage wird in die Ausschüsse überwiesen und dort gemeinsam mit einer zu diesem Thema bereits eingebrachten Initiative aus Hamburg beraten. Die Initiativen unterscheiden sich in der Definition und der vorgeschlagenen Kennzeichnung der privilegierten Fahrzeuge.

EU-Vorlagen

Unter den EU-Vorlagen sind eine Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor (TOP 14) sowie ein Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Geldmarktfonds (TOP 15) hervorzuheben. 

Die Kommission gibt in ihrer Mitteilung einen Überblick über bisher in Angriff genommenen Reformen und Prioritäten zur Eindämmung des Schattenbankwesens. Es wird dargelegt, dass Finanzunternehmen, die bankähnliche Geschäfte wie Kreditvergabe oder Finanzierungen betreiben (bspw. Hedgefonds, Geldmarktfonds), künftig beaufsichtigt und reguliert werden sollen. Der Verordnungsvorschlag zu Geldmarktfonds sieht als ersten Legislativakt die Regulierung eines Teilbereichs der Schattenbanken, der Geldmarktfonds, vor. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat Stellungnahmen verabschiedet, die die Initiativen grundsätzlich begrüßen.

Schließlich wird sich der Bundesrat mit der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (TOP 27) befassen. Zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2010/31/EU über die Energieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht soll auf der Grundlage des diesbezüglich ebenfalls geänderten Energieeinsparungsgesetzes die derzeitig geltende Energieeinsparverordnung (EnEV) geändert werden. Zweck der Verordnung ist die Einsparung von Energie in Gebäuden unter Beachtung des gesetzlichen Grundsatzes der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Wesentliche Änderungen des EnEV-Entwurfs sind u.a. die Anhebung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von neuen Gebäuden und die Weiterentwicklung der Vorschriften über Energieausweise. Es ist von einer Zustimmung nach Maßgabe von Änderungen auszugehen.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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