Bundesrat

Bundesrat berät über Gesetzesbeschluss des Bundestages zum Bleiberecht für junge Menschen in Ausbildung

„Wir können menschliche Flüchtlingspolitik sowie die Interessen von Wirtschaft und Handwerk zusammenbringen, indem wir es jungen Menschen in Ausbildung ermöglichen, ihre Lehrzeit bei uns zu beenden, ohne abgeschoben zu werden. Der Gesetzesbeschluss des Bundestages zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ist deshalb ein Schritt in die richtige Richtung“, sagte Bundesratsminister Peter Friedrich in Berlin.

„Wir freuen uns, dass dieses besondere Anliegen unseres Landes beim Bund erfolgreich Gehör gefunden hat. Wir bedauern, dass die Union im Bundestag einen eigenen Aufenthaltstitel für Geduldete in Ausbildung verhindert hat“, ergänzte Friedrich und fügte an: „ein solcher Aufenthaltstitel wäre die bessere Lösung und ein klareres Signal an Flüchtlinge und Ausbildungsbetriebe gewesen. Dennoch bleibt das Gesetz ein Schritt nach vorne. Die Bereitschaft und das Engagement von Wirtschaft und Handwerk für die Integration von Flüchtlingen bekommen nun die dringend benötigten Rahmenbedingungen.“

Das Gesetz steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrates. Der Bundesrat hatte auf Initiative Baden-Württembergs im ersten Durchgang Anfang Februar weitergehende Regelungen gefordert. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und sieht vor, dass unter 21-Jährige, die nicht aus sicheren Herkunftsstaaten stammen, eine Duldung zur Berufsausbildung bekommen können. Das bedeutet, dass sie während dieser Zeit nicht abgeschoben werden. „Wir schaffen damit Rechtssicherheit für Flüchtlinge und für Ausbildungsbetriebe“, so Peter Friedrich. Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss können Geduldete bereits nach geltender Rechtslage eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und damit in Deutschland bleiben. „Was der Bundestag nun vorgelegt hat, ist eine erleichterte Duldung dieser jungen Menschen“, sagte Friedrich. „Dies bedeutet eine deutliche Verbesserung der bisherigen Rechtslage. Bislang sehen die Verwaltungsvorschriften des Bundes zum Aufenthaltsgesetz eine Duldung nur vor, wenn der Lehrling kurz vor dem Abschluss seiner Ausbildung steht. Künftig wird das regelmäßig für alle Auszubildenden gelten.“

Der Landesregierung Baden-Württemberg war es außerdem wichtig, die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete zu öffnen. Diese Forderung wurde inzwischen in einer Verständigung zwischen Ministerpräsidenten und Kanzlerin aufgegriffen und soll in einem separaten Gesetz zumindest teilweise umgesetzt werden. Auch bei der Forderung, den Ehegattennachzug nicht mehr von einem Sprachnachweis vor der Einreise abhängig zu machen, haben die Länder einen Erfolg erzielt. „Diese Regelung halten wir für fragwürdig, weil Deutsch am besten in Deutschland gelernt werden kann. Es ist erfreulich, dass der Bundestag uns hier mit einer Härtefallklausel entgegengekommen ist“, so Friedrich.

Einen von Baden-Württemberg unterstützten Gesetzentwurf von 2013 zur Einführung einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete hat der Bund übernommen. Zudem wird die  Rechtsstellung von Inhabern bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel verbessert. Zum anderen zielt das Gesetz darauf ab, die Durchsetzung der Ausreise von Personen ohne Aufenthaltsrecht zu erleichtern. Das Ausweisungsrecht wird grundlegend neu geordnet und sieht künftig Abwägungen von Bleibe- und Ausreiseinteressen vor. Die Möglichkeiten der Anordnung von Aufenthalts- und Einreiseverboten sowie von Abschiebungshaft werden zum Teil erweitert. Zudem wird ein neuer viertägiger Ausreisegewahrsam geschaffen. Der Bundesrat hat sich erfolgreich für Klarstellungen eingesetzt, dass humanitäre Bleiberechtsregelungen nicht durch neue Aufenthaltsverbote ausgehebelt werden. „Unterm Strich haben wir für viele hier geduldete Flüchtlinge deutliche Verbesserungen erreicht und ihnen vor allem die Perspektive auf ein Leben ohne jahrelange Unsicherheit gegeben“, sagte Friedrich.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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