Schule

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule beschlossen

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Grundschule Schüler rechnen Aufgabe

Ab dem Schuljahr 2026/2027 soll es einen bundesweiten Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung in der Grundschule geben. Darauf haben sich Bund und Länder im Vermittlungsausschuss geeinigt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht darin ein starkes Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit, für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und für die Wirtschaft.

Der geplante bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kann kommen. Bund und Länder einigten sich am Montagabend im Streit um die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss. 

Bundestag und Bundesrat müssen dem Kompromiss noch zustimmen. Der Bundestag stimmt am Dienstag, 7. September 2021 und der Bundesrat am Freitag, 10. September 2021 darüber ab. 

Starkes Signal für die Familien im Land

Ministerpräsident Winfried Kretschmann begrüßte die Einigung nach dem Vermittlungsausschuss am Montag, 6. September 2021 in Berlin: „Die Verhandlungen haben sich gelohnt. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist uns ein echter Durchbruch gelungen, der ein starkes Signal sendet für mehr Bildungsgerechtigkeit, für die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, und für die Wirtschaft.

Dieser Durchbruch ist natürlich zunächst einmal ein riesen Erfolg für Familien und Kinder, die jetzt einen Rechtsanspruch haben, der dauerhaft verlässlich finanziert und qualitativ abgesichert ist. Es ist ein Erfolg für unsere Unternehmen, die händeringend nach Fachkräften suchen. Und es ist ein Erfolg für Länder und Kommunen, die diesen Rechtsanspruch nun sauber finanzieren können. Genau das war unser Ziel. Darum haben wir auf Initiative von Baden-Württemberg den Vermittlungsausschuss einberufen. Und dieses Ziel haben wir jetzt erreicht.

Föderalismus bewährt sich

Das war wichtig und notwendig, weil das Finanzierungsangebot des Bundes völlig unzureichend war. Ich danke den anderen Verhandlern für ihren Einigungswillen. Wir hatten ein gemeinsames Ziel vor Augen, mehr Ganztag, und deshalb haben wir es gemeinsam hinbekommen, auch wenn die Zeit sehr knapp war.  Nebenbei zeigt dieses Ergebnis einmal wieder, dass der Föderalismus funktioniert, wenn es darauf ankommt, auch in Wahlkampfzeiten. Wir Länder stehen zu unserer Verantwortung, und wir stehen an der Seite von Kindern und Familien.“

Die Bundesländer hatten vom Bund eine deutlich stärkere Beteiligung an den Investitions- und den späteren Betriebskosten gefordert, das Vorhaben vor dem Sommer im Bundesrat gestoppt und in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat verwiesen. Zuletzt hatte vor allem Baden-Württemberg Druck gemacht und auf mehr Geld vom Bund gepocht.

Der Bund wird sich nun wie vorher bereits zugesagt mit bis zu 3,5 Milliarden Euro an Investitionskosten beteiligen - also etwa für Baumaßnahmen an den Grundschulen. Eine Schippe draufgelegt wurde vor allem bei der Beteiligung an den laufenden Kosten für den Betrieb der Ganztagsplätze. Hier will der Bund die Länder nun langfristig mit 1,3 Milliarden Euro pro Jahr unterstützen. Das sind gut 300 Millionen mehr pro Jahr, als zuletzt zugesagt.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg mit dpa/lsw

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