Am Freitag, 2. Februar 2024, kamen die Vertreterinnen und Vertreter der Länder zur 1041. Plenarsitzung des Bundesrates zusammen. Top-Themen waren neben einem gemeinsamen Entschließungsantrag der Länder Sachsen und Baden-Württembergs zum Bundeshaushalt (TOP 59), die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (TOP 6) und des Bundespolizeigesetzes (TOP 27) sowie effektivere Rückführungen ausreisepflichtiger Personen (TOP 7).
Die Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht Ausländerinnen und Ausländern, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern können und sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennen, schneller deutsche Staatsangehörige zu werden. Der Bundesrat billigte das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts. Künftig können Sie nach fünf Jahren statt wie bisher nach acht Jahren eingebürgert werden. Baden-Württembergs Innenminister und stellvertretender Ministerpräsident Thomas Strobl betonte dazu, die Einbürgerung als hohes Gut dürfe erst am Ende einer erfolgreichen Integration stehen. Als zentrale Voraussetzungen nannte er Sprachkenntnisse und berufliche Integration. Kritik äußerte der Innenminister bezüglich der enormen Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und Ermessensspielräume, die zusätzliche Arbeit für die Einbürgerungsbehörden schaffen.
Personen ohne Bleiberecht in Deutschland sollen dagegen zukünftig schneller abgeschoben werden. Die Bundesregierung brachte in Absprache mit den Ländern ein Gesetz zur Verbesserung von Rückführungen in den Bundestag ein, das Gegenstand der Beratungen in der 1041. Plenarsitzung war. Das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz fand am Freitag die nötige Unterstützung, indem die Länderkammer auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtete. Damit hat der Bundesrat die geplanten Maßnahmen für einfachere Abschiebungen ebenfalls gebilligt.
In einem gemeinsamen Entschließungsantrag forderten Sachsen und Baden-Württemberg bei der letzten Bundesratssitzung Reisen von Schülerinnen und Schülern zum Bundesrat, die der politischen Bildung dienen, weiterhin finanziell zu fördern. Hintergrund des Antrags waren massive Kürzungen des Bundes in den dafür vorgesehenen Haushaltsmitteln des Bundesrats. Dem Antrag schlossen sich die Bundesländer Bayern, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen an. Dennoch billigte der Bundesrat den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 einstimmig.
Wie das Land abgestimmt hat und was der Bundesrat in den Stellungnahmen fordert: Dazu mehr Informationen unter „Bundesratsinitiativen und Abstimmungen“ auf unserer Website sowie auf der Website des Bundesrates.