„Baden-Württemberg will die rote Laterne bei der Nutzung der Windenergie loswerden. Deshalb hat die Landesregierung die ersten Weichen gestellt, um auch im Südwesten mehr Energie aus Windkraft zu gewinnen.“ Dies erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann gemeinsam mit den Ministern für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, und für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Franz Untersteller. Das Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes wurde am Dienstag zur Anhörung freigegeben.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Regionalplanung zukünftig für Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen nur Vorranggebiete und keine Ausschlussgebiete mehr festlegen kann. „Es geht uns um einen schnellen und flexiblen Ausbau von Windkraftwerken“, erklärte Infrastrukturminister Hermann. Deshalb erhalten Städte und Gemeinden außerhalb der Vorranggebiete die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen planerisch festzulegen. Im Gegenzug würden die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorrang- und Ausschlussgebiete nach einer Übergangsfrist am 1. September 2012 gesetzlich aufgehoben. Diese Vorlaufzeit soll es den Planungsträgern auf regionaler und kommunaler Ebene ermöglichen, ihr Planungsrecht wahrzunehmen.
„Die Energiewende gehört zu den herausragenden Projekten der grün-roten Landesregierung“, betonte Ministerpräsident Kretschmann. Angesichts des Klimawandels muss neben anderen erneuerbaren Energiequellen auch der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden. Wie notwendig das ist, belegt die Tatsache, dass Baden-Württemberg mit einem Windanteil von 0,8 Prozent an der Stromenergieproduktion bisher Schlusslicht unter den Flächenländern in Deutschland ist. „Mit der Novelle des Landesplanungsgesetzes schaffen wir die Voraussetzung dafür, in wenigen Jahren zehn Prozent unseres Stroms mit Windkraft zu produzieren“, so Kretschmann.
Bürgerwerden bei Energiewende beteiligt
Dafür seien rund 1.000 neue Anlagen bis 2020 erforderlich, rechnet Umweltminister Franz Untersteller. „Das schaffen wir nur, wenn wir dem Bau solcher Anlagen endlich Vorrang einräumen und sie nicht nur notgedrungen zulassen, wie es die Politik der früheren Landesregierung war.“ Sicherlich müssen vor Ort unterschiedliche Interessen und Belange abgewogen werden, das zu leugnen wäre realitätsfern, sagte der Umweltminister. Deshalb erarbeite das Umweltministerium zurzeit einen so genannten Windenergieerlass als Ergänzung zum neuen Landesplanungsgesetz. Ziel sei, eine einheitliche Genehmigungspraxis im Land zu gewährleisten. „Der Ausbau der Windkraft wird natur- und landschaftsverträglich sein und mit Bürgerbeteiligung erfolgen“, versprach Ministerpräsident Kretschmann. Die notwendige Rahmensetzung zum Thema Arten- und Naturschutz wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach sorgfältiger Prüfung erarbeiten. Auch die Einbeziehung von Flächen des Staatsforstes als mögliche Standorte für Windenergieanlagen wird dabei geprüft.
Noch für diesen Herbst plant das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zusammen mit Vertretern der beteiligten Ressorts und der Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft vier Regionalkonferenzen, um Vorbehalte gegenüber den Windkraftanlagen abzubauen und um für Information zu sorgen. Darüber hinaus sollen in allen vier Regierungsbezirken Kompetenzzentren geschaffen werden, die in allen Fragen der Windkraft Planungsträger, Bauwillige, Bürgerinnen und Bürger unterstützen und beraten.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg