Bundesrat

Peter Friedrich zur Bundesratssitzung am 05.07.2013

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag (05.07.2013) vor. Dies ist zum einen die letzte Sitzung vor der Sommerpause und im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl vermutlich auch die letzte Sitzung mit zahlreichen maßgeblichen Gesetzes- und Verordnungsbeschlüssen.

Das politisch bedeutsamste Thema der kommenden Sitzung wird das Standortauswahlgesetz (TOP 75) sein. Zudem stehen die Gesetze bezüglich der von Bund und Ländern vereinbarten Hochwasserhilfen (Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfefonds“, Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 (TOP 70 und 71)) auf der Tagesordnung. Im Gesetz zum Aufbauhilfefonds ist auch eine Regelung zur Fortführung der Entflechtungsmittel bis 2019 enthalten. Hierzu hatten die  Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf einem Treffen mit Bundesfinanzminister Schäuble am 19.06.2013 Einvernehmen erzielt.

Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss

Ebenso erfolgreich waren die Verhandlungen von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss am 26.06.2013. Nach zum Teil langwierigen Verhandlungen haben sich beide Seiten auf Kompromisse zu acht Gesetzen geeinigt. Einvernehmen zum Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrags (TOP 61) hatten die Länder bereits nach der Zusage des Bundes über die Fortführung der Entflechtungsmittel signalisiert.

Die Ergebnisse der Vermittlungsverfahren zeigen, dass es jeweils um konkrete Verbesserungen der Gesetze und nicht - wie so oft von schwarz-gelb vorgebracht - um eine Blockade von Gesetzesvorhaben ging. Ein gutes Beispiel für die konstruktiven und aus Sicht der Länder auch erfolgreichen Verhandlungen ist die Änderung des Arzneimittelgesetzes (TOP 64). Die Länder hatten sich dafür eingesetzt, den Antibiotikaeinsatz besser kontrollieren und gegebenenfalls sanktionieren zu können.  Beide Forderungen finden sich in dem geänderten Gesetz wieder.

Auch bei den anderen sechs Gesetzen wurden für die Länder zufriedenstellende Kompromisse erzielt. Dabei handelt es sich um folgende Gesetze:

  • CRD IV-Umsetzungsgesetz (TOP 65)
  • Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (TOP 66)
  • Gesetz über die Gewährung eines Altersgelds für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte (TOP 67)
  • Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (TOP 62)
  • Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (TOP 63)
  • Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (TOP 68)

Der Bundestag hat die Ergebnisse bereits bestätigt, nun steht nur noch die Billigung durch den Bundesrat aus; davon ist auszugehen.

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Das bevorstehende Ende der Legislaturperiode schlägt sich erneut in der hohen Anzahl der Gesetzesbeschlüsse nieder. Darunter sind sieben Gesetze, die der Bundestag erst am vergangenen Freitag  - quasi im Endspurt - verabschiedet hat.  Dazu zählt u.a. das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 7. Mai 2013. Das Gesetz regelt die steuerliche Gleichbehandlung der 34.000 Eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland mit der klassischen Ehe - und zwar rückwirkend ab dem Jahr 2001. Es ist davon auszugehen, dass die Länder dem Gesetz zustimmen. Zugleich werden die rot-grün regierten Länder ihre Kritik über die nach ihrer Einschätzung nach wie vor unzureichenden Gesetzesänderungen zur rechtlichen Gleichstellung im Rahmen einer Entschließung vorbringen.  Mit der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Beratungen zu weiteren notwendigen Änderungen – wozu z.B. die rechtliche Gleichstellung im Adoptionsrecht gehört - zeitnah aufzunehmen.

Initiativen Baden-Württembergs

Baden-Württemberg ist mit weiteren Ländern Antragsteller eines Gesetzentwurfs über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht  (TOP 24).  Gegenstand des Entwurfes ist die Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit und die Abschaffung des Optionszwangs hier geborener Migrantenkinder. Die Ausschüsse haben sich bereits mit der Vorlage befasst, nun müssen die Länder über die Einbringung des Gesetzentwurfs entscheiden.  

Zudem ist Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bremen Antragsteller einer Entschließung "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen" (TOP 77). Gegenstand der Entschließung ist die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung, die bei ehemaligen Ghettobeschäftigten bei nachträglich bewilligten Rentenansprüchen eine Rentenzahlung rückwirkend ab 1997 erlaubt. Die Vorlage soll nach der Vorstellung im Plenum in den Ausschüssen beraten werden.

Baden-Württemberg hat zudem eine Entschließung zum Beschäftigtendatenschutz (TOP 79) eingebracht. Danach wird die Bundesregierung aufgefordert, im Verfahren zum Erlass einer Datenschutz-Grundverordnung der EU auf einen effektiven Beschäftigtendatenschutz hinzuwirken. Kernpunkte dabei sind z.B.: Fragen nach Schwangerschaft oder Behinderung nur in Ausnahmefällen, Automatisierter Datenabgleich unter engen Voraussetzungen oder Videoüberwachung zur Qualitätskontrolle darf nicht pauschal erlaubt werden. Es wurde sofortige Sachentscheidung dazu beantragt.

Gemeinsam mit Hamburg hat Baden-Württemberg eine Entschließung "Jugendarbeitslosigkeit in der EU wirksam bekämpfen" (TOP 80) eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, sich stärker als bisher für die Bekämpfung der hohen Jugendarbeitslosigkeit auf EU-Ebene zu engagieren. Statt sich auf eine einseitige rigide Sparpolitik - insbesondere in den EU-Krisen-Ländern - zu beschränken, gilt es eng miteinander verzahnte Maßnahmen auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu ergreifen, um der europäischen Jugend wieder eine Perspektive zu geben. Dabei sollen u.a. die Erfahrungen der deutschen Länder bei der beruflichen Bildung genutzt und der europaweite Informationsaustausch intensiviert und besser koordiniert werden. Auch hierzu wurde die sofortige Sachentscheidung beantragt.

Eine weitere von Baden-Württemberg eingebrachte Entschließung fordert die Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel „Pille danach“ (TOP 81). Schließlich hat Baden-Württemberg eine Entschließung für verbesserte Bedingungen des Angebots von Car-Sharing in Städten und Gemeinden durch gesetzliche Maßnahmen (TOP 83) vorgelegt. Insbesondere geht es darum, Regelungen für Car-Sharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum analog den Taxi-Halteständen zu schaffen. Zu beiden Initiativen wurde die sofortige Sachentscheidung beantragt.

Unter den Verordnungen, die der Bundesrat am Freitag berät, ist TOP 58 hervorheben - Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts. Gegenstand dieser Verordnung ist u.a. die Neuregelung der Netzentgeltreduzierung für stromintensive Unternehmen. Anlass dafür sind Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 06.03.2013, die die bisherige Regelung zur vollständigen Befreiung von Netzentgelten für nichtig erklärt hatten. Statt den umfangreichen Privilegien einen Riegel vorzuschieben, weitet die Bundesregierung diese durch die Verordnung jedoch aus. Einige Länder, darunter auch Baden-Württemberg wollen dagegen die Rechtslage von 2011 wiederherstellen.

Auch die Energieeinsparverordnung steht aufgrund des Aufsetzungsantrags eines Landes auf der Tagesordnung (TOP 84). Im Umweltausschuss war die Vorlage vertagt worden. Die Mehrheit der Länder ist sich einig, dass es weiterer Beratungen bedarf. Die Vorlage soll daher an den Ausschuss zurückverwiesen werden.

Quelle:

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