„Erstmalig findet in Baden-Württemberg eine echte Volksabstimmung statt. Das ist nicht nur eine nie dagewesene Möglichkeit der direkten Bürgerbeteiligung, sondern auch eine echte Chance, den Konflikt um Stuttgart 21 zu befrieden“, erklärten Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Innenminister Reinhold Gall und die Staatsrätin für Bürgerbeteiligung und Zivilgesellschaft Gisela Erler. „Die Wahlberechtigten können entscheiden, ob die Landesregierung verpflichtet werden soll, die Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 zu kündigen. Damit das Ergebnis breite Akzeptanz erfährt, ist es wichtig, dass sich möglichst viele Bürgerinnen und Bürger an der Abstimmung beteiligen – unabhängig vom Quorum. Deshalb rufen wir die Menschen auf, die Debatte im Vorfeld aktiv zu verfolgen und sich eine Meinung zu dem Projekt zu bilden“, so die Regierungsmitglieder weiter.
Nach Auskunft der Landesabstimmungsleiterin Christiane Friedrich erhalten die am 23. Oktober 2011 im Melderegister mit Hauptwohnsitz eingetragenen Stimmberechtigten spätestens am 6. November von ihrer Gemeinde eine Stimmbenachrichtigung. Mit ihr werde auch der Text der Gesetzesvorlage, über die abgestimmt wird, versandt - ohne Gesetzesbegründung. Wer am 23. Oktober am Hauptwohnsitz nicht gemeldet sei aber die anderen Voraussetzungen erfülle, sollte sich bis spätestens 4. November mit der Gemeinde in Verbindung setzen, um die Eintragung ins Stimmberechtigtenverzeichnis zu klären.
Landesabstimmungsleiterin Friedrich habe außerdem darauf hingewiesen, dass - wie bei einer Landtagswahl - am 27. November stimmberechtigt sei, wer seit mindestens drei Monaten seinen Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg habe, Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sei, am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet habe, nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sei und am Hauptwohnsitz im Stimmberechtigtenverzeichnis geführt werde, erklärte Innenminister Gall und sagte weiter: „Wer verhindert ist, am 27. November in seinem Abstimmungsraum abzustimmen, hat die Möglichkeit der Briefabstimmung. Der dafür erforderliche Antrag kann bei der (Haupt-) Wohnsitzgemeinde schriftlich, auch elektronisch, oder mündlich, aber nicht telefonisch gestellt werden. Die Stimmbenachrichtigung enthält einen Antragsvordruck.“
Innenminister Gall erklärte weiter, dass über die Gesetzesvorlage mit "Ja" oder "Nein" abgestimmt werde. Eine "Enthaltung" sei nicht möglich. Gall: „Der Inhalt des Stimmzettels ist am 28. September von der Landesregierung bestimmt worden. Er beruht auf einem Textvorschlag des Innenministeriums, der mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen abgestimmt worden ist. Der Text trägt der Tatsache Rechnung, dass das Volk anstelle des parlamentarischen Gesetzgebers tritt. Deshalb wird über die konkret bezeichnete Gesetzesvorlage und nicht über eine mit anderen Worten umschriebene Frage abgestimmt.“
Über die Pro- und Contra-Argumente zu Stuttgart 21 werden die Bürgerinnen und Bürger mittels einer Broschüre informiert. Die Federführung dafür liegt bei der Stabstelle der Staatsrätin Gisela Erler. Die Broschüre soll spätestens bis zum 17. November 2011 an alle Haushalte im Land verschickt werden.
Die bei den Gemeinden und Landkreisen entstehenden Kosten der Volksabstimmung übernehme das Land, so Gall weiter. Über eine Abgeltung der den Kommunen entstehenden Ausgaben werde nach dem 27. November verhandelt. Das Innenministerium rechne zunächst mit vergleichbaren Kosten wie bei der Landtagswahl 2011, also in Höhe von ca. 8,2 Millionen Euro.
Nach Auszählung der Stimmen in den Abstimmungsbezirken und der Ergebnisübermittlung über die Gemeinden und Kreisabstimmungsleiter werde die Landesabstimmungsleiterin am Abend das vorläufige Landesabstimmungsergebnis zusammenstellen und bekanntgeben.
„Mit der Volksabstimmung wird ein neues Kapitel in unserem Land aufgeschlagen. Noch nie wurden direkte Demokratie und wahre Bürgerbeteiligung auf diese Weise praktiziert. Ich hoffe sehr, dass die Bürgerinnen und Bürger von dieser Chance sich direkt an den politischen Prozessen im Land zu beteiligen, rege Gebrauch machen werden“, sagte Kretschmann.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg