Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am Freitag (20.09.2013) vor.
Nur zwei Tage vor der Bundestagswahl tritt die Länderkammer zusammen, um über ein umfangreiches Portfolio an Gesetzen, Gesetzentwürfen, Länderinitiativen und sonstige Vorlagen und Verordnungen abzustimmen. Auch wenn der Bundesrat als „ewiges Organ“ keine Wahlperioden kennt, sind die Auswirkungen der zu Ende gehenden 17. Legislaturperiode und des Wahlkampfs sowohl bei der Tagesordnung als auch im Hinblick auf die voraussichtlichen Redebeiträge deutlich erkennbar. Es wird erwartet, dass der Entwurf des Bundeshaushaltsgesetzes 2014 (TOP 1) - zum Anlass für mehrere Reden zur Haushalts- und Finanzpolitik von Bund und Ländern genommen wird.
Die A-Seite wird zum Betreuungsgeldergänzungsgesetz (TOP 5), dem Gesetz zur Förderung der Prävention und Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen (TOP 6), dem Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (TOP 11) und voraussichtlich auch zum Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und zur Änderung weiterer aktienrechtlicher Vorschriften (TOP 7) den Vermittlungsausschuss anrufen.
So lehnen die rot-grün-regierten Länder das Betreuungsgeldergänzungsgesetz genauso ab wie seinerzeit die Einführung des Betreuungsgeldes. Die im Gesetz vorgesehene zusätzliche Bezuschussung für den Fall, dass das Betreuungsgeld entweder auf einem Bildungskonto oder zur Altersvorsorge angespart wird, stellt wie das Betreuungsgeld selbst einen Fehlanreiz dar. Zudem würde damit ein unangemessener Bürokratieaufwand verbunden sein, der insbesondere zu Lasten der Länder ginge. Dank der Mehrheit im Bundesrat kann davon ausgegangen werden, dass das schwarz-gelbe Klientel-Geschenk für die Banken- und Versicherungswirtschaft in dieser Legislaturperiode nicht verabschiedet wird.
Auch das vom Bundestag vor der Sommerpause verabschiedete Präventionsgesetz wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr in Kraft treten. Die Mehrheit der Länder ist sich einig, dass dieses Gesetz völlig unzureichend ist. Das trifft auch für die vorgesehenen Neuregelungen gegen Korruption im Gesundheitswesen zu. Der Gesundheitsausschuss verlangt u.a. die Verankerung des Korruptionsverbots im Strafrecht und nicht nur im Sozialrecht. Zudem werden mehr Mitsprache und eine größere Kofinanzierung von Länderprogrammen zur Prävention durch den Bund und die Sozialversicherung eingefordert. Die Überweisung in den Vermittlungsausschuss ist sehr wahrscheinlich und damit wird auch dieses Gesetz der Diskontinuität unterliegen.
Bereits bei der Anhörung im Bundestag zum Gesetz gegen Menschenhandel und Überwachung von Prostitutionsstätten hatten alle Sachverständigen auf die erheblichen Mängel hingewiesen und den Gesetzentwurf als unzureichend abgelehnt. Auch dem Bundesrat liegen jetzt Empfehlungen seiner Ausschüsse vor, den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung anzurufen. Es bedürfe eines umfassenderen Ansatzes, damit den Opfern von Menschenhandel tatsächlich geholfen werde. So müsse beispielsweise das Bleiberecht verbessert werden. Eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ist sehr wahrscheinlich und wird von Baden-Württemberg unterstützt.
Bei der Aktienrechtsnovelle bezweifelt der Rechtsausschuss, dass das Gesetz die Managergehälter wirksam begrenzen kann. Vielmehr müssten Regelungen aufgenommen werden, die eine Deckelung der Managergehälter ermöglichen. Ein Vorschlag wäre die Koppelung der Vorstandsgehälter an das Durchschnittseinkommen der Beschäftigten des jeweiligen Unternehmens.
Die drei letztgenannten Gesetze sind seit langem auf der politischen Agenda, erste Anläufe zum Präventionsgesetz z. B. datieren sogar aus der vorhergehenden Legislaturperiode. Offensichtlich hat die schwarz-gelbe Bundestagsmehrheit das Scheitern der Gesetzesvorhabens bewusst in Kauf genommen. Anderenfalls hätte sie die Gesetze – wie bei zahlreichen anderen geschehen – noch in die Juni- bzw. Julisitzung des Bundesrates einbringen und damit einen Einigungsversuch im Vermittlungsverfahren ermöglichen können.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages, die den Bundesrat am kommenden Freitag nicht passieren, unterfallen dem Grundsatz der Diskontinuität. Diese Gesetze werden dann nicht zustande kommen. Wollte man sie künftig realisieren, müssten sie neu eingebracht werden. Dies gilt ebenso für Gesetzentwürfe der Bundesregierung, die in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Bundestag abschließend behandelt werden. Auch Gesetzentwürfe des Bundesrates, die beibehalten werden sollen, müssten beim neuen Bundestag erneut eingebracht werden. Hierfür gibt es beim Bundesrat ein vereinfachtes Verfahren.
Initiativen Baden-Württembergs
Baden-Württemberg ist mit weiteren Ländern Antragsteller eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen und zur Verhinderung der Umgehung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen (TOP 75). Aufgedeckte Fälle nicht nur in der Fleischindustrie, sondern auch in anderen Branchen, offenbaren die systematische Umgehung arbeits- und tarifrechtlicher Standards zu Lasten der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Missbrauch einzudämmen, soll das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und das Betriebsverfassungsgesetz geändert werden. Unter anderem soll der Betriebsrat künftig zum Schutz der bereits im Betrieb Beschäftigten beim Einsatz von Fremdpersonal ein Mitbestimmungsrecht erhalten und damit solche Beschäftigungsformen unter bestimmten Voraussetzungen auch verhindern können. Niedersachsen wird die sofortige Sachentscheidung zu diesem Gesetzentwurf beantragen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Antrag eine Mehrheit bekommt und das Plenum beschließt, den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen.
Zudem ist Baden-Württemberg gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen und Bremen Antragsteller einer Entschließung "Rentenzahlungen für Beschäftigungen in einem Ghetto rückwirkend ab 1997 ermöglichen" (TOP 17). Gegenstand der Entschließung ist die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung, die bei ehemaligen Ghettobeschäftigten bei nachträglich bewilligten Rentenansprüchen eine Rentenzahlung rückwirkend ab 1997 erlaubt. Nach den Ergebnissen der Ausschussberatungen ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat die Entschließung mit großer Mehrheit fassen wird.
Unter den Verordnungen, die der Bundesrat am Freitag berät, ist TOP 67 hervorzuheben – Siebte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Vergabe öffentlich-rechtlicher Aufträge. Baden-Württemberg begrüßt diese Verordnung, weil sie zum einen eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltenden EU-Schwellenwerte vorsieht. Zum anderen erlaubt sie die Berücksichtigung bieterbezogener Kriterien bei der Bewertung der Angebote bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungen. Letztere umfassen insbesondere die Rechtsberatung und Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen. Kriterien wie die Organisation, die Qualifikation und Erfahrung des Personals haben einen großen Einfluss auf die Auftragsdurchführung. Baden-Württemberg hat die Berücksichtigung dieser Faktoren daher schon länger gefordert.